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Absetzbarkeit eines Wohnraums als Behandlungszimmer

Frage von Peternaseweis Peternaseweis

Ich möchte eine Wohnung anmieten und in einem Zimmer meine Dienste als Heilpraktiker für Psychotherapie anbieten. Kann mann ein Zimmer zur Behandlung von Patienten nutzen und kann man den Raum steuerlich absetzen? Herzlichen Dank für eine Antwort

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Antworten (6)

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    Antwort von pasmalle pasmalle

    Wenn ein Wohnraum nachweislich zu 100 Prozent geschäftlichen Zwecken dient, kann man die Aufwendungen für ihn auch steuerlich absetzen. Wichtig ist aber, dass der Raum auschließlich Geschäftszwecken dient und sich, überspitzt gesagt, nicht ein einziger privater Gegenstand darin befinden darf.

    Wichtig wäre für dich aber auch, ob die Nutzung der Wohnung bzw. eines Raumes vom Vermieter aus auch für gewerbliche Zwecke erlaubt ist, oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. - Sonst wird es bald Ärger geben, wegen der hoffentlich "vielen" Besucher.

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    Antwort von kleineantwort kleineantwort

    Hallo Peternaseweis,

    klaro kannst Du Deine Ausgaben zur Ausführung Deiner Tätigkeit steuerlich geltend machen. Der Vermieter sollte aber von Deiner gewerblichen Tätigkeit in Kenntnis gesetzt werden.

    Er kann Dir dies auch bei trifftigen Gründen verweigern bzw. deshalb die Miete erhöhen. Denn gewerbliche Räumlichkeiten haben einen höheren Mietspiegel.

    Viel Erfolg bei Deiner Tätigkeit!

    LG kleineantwort

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    Antwort von DerIndianer12 DerIndianer12

    das ist eben nicht so einfach wie mein Vorgänger sagte. Ich habe auch ne eigene kleine Firma und da gibt es einges zu beachten so z.B. muss ein Schild " Büro" oder ähnliches angebracht sein. Du darfst in diesem Zimmer dann keine privaten Sachen haben auch keine privaten PC Dinge. Dann gehts weiter, aber es würde zu weit gehen das alles hier aufzuzählen. Lies mal diesen Link : http://www.impulse.de/recht-steuern/:Nach-dem-Arbeitszimmer-Urteil--Wenn-das-Bue...

    Des weiteren gilt : Wo kein Kläger da kein Richter was bedeutet dass das Finanzamt dich zu 99% tiger Sicherheit nicht kontrollieren wird, aber wenn, dann kann es eng werden.

    Es gibt viele Möglichkeiten etwas abzusetzen....informiere dich mal. Ich kann das in diesem Rahmen hier nicht tun.

    Ich auf jeden Fall setze kein Büro ab, diesen Stress tue ich mir wegen ein paar Euro nicht an.....

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    Antwort von jockl jockl

    Man kann nicht einfach Wohnraum zu Gewerberaum umfunktionieren. Zudem müsste der VM da zustimmen. Ansonsten ist das wohl möglich. Aber wie wird denn dann z.B. die Toilette benutzt. privat oder gewerblich ?

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    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und man erkennen kann, das das Zimmer ein Behandlungszimmer ist, selbstverständlich.

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    Antwort von fraggle16 fraggle16

    natürlich ist beides möglich.

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