Hallo zusammen,
das BFH hat ja das Urteil gesprochen bzgl. die Absetzbarkeit der Werbungskosten eine Studiums.
Nun hatte ich gestern eine Diskussion mit einem Kumpel. Dieser hat nachdem Abitur eine kfm. Ausbildung gemacht, 1 Jahr danach fest gearbeitet und nun ein Studium abgeschlossen (völlig andere Fachrichtung).
Ist nach diesem Urteil für ihm auch möglich, das Studium abzusetzen? Oder fällt dies nicht unter die Regelung Erstausbildung/-studium?
Dankeschön
Kosten für Studenten auch? Es geht ja ums Studium, nicht um seine erste Ausbildung.
Da wäre ich mir nämlich nicht so sicher, sonst würde es ja keien Wellen schlagen.
Ich verstehe gerade den Sinn dieser Aussage nicht. Jedenfalls ist das Studium in jedem Fall voll absetzbar bzw. kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Dann es lass es bleiben. Du beziehst dich doch auf Ausbildung und ich aufs Studium, was gibts daran nicht zu verstehen?
Ist es auch, aber erst seit kurzem.