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Absetzbarkeit des Studium - BFH Urteil

Frage von LordLord LordLord

Hallo zusammen,

das BFH hat ja das Urteil gesprochen bzgl. die Absetzbarkeit der Werbungskosten eine Studiums.

Nun hatte ich gestern eine Diskussion mit einem Kumpel. Dieser hat nachdem Abitur eine kfm. Ausbildung gemacht, 1 Jahr danach fest gearbeitet und nun ein Studium abgeschlossen (völlig andere Fachrichtung).

Ist nach diesem Urteil für ihm auch möglich, das Studium abzusetzen? Oder fällt dies nicht unter die Regelung Erstausbildung/-studium?

Dankeschön

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Antworten (2)

  • 2
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn man bereits berufstätig war, handelt es sich nicht mehr um die Erstausbildung, was aber völlig unschädlich ist - die Kosten für derartige Ausbildungen waren schon immer absetzbar und haben insofern mit dem BFH-Urteil nix zu tun.

    Kommentar von alexandro01 alexandro01alexandro01

    Kosten für Studenten auch? Es geht ja ums Studium, nicht um seine erste Ausbildung.

    Da wäre ich mir nämlich nicht so sicher, sonst würde es ja keien Wellen schlagen.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Ich verstehe gerade den Sinn dieser Aussage nicht. Jedenfalls ist das Studium in jedem Fall voll absetzbar bzw. kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Kommentar von alexandro01 alexandro01alexandro01

    Dann es lass es bleiben. Du beziehst dich doch auf Ausbildung und ich aufs Studium, was gibts daran nicht zu verstehen?

    Ist es auch, aber erst seit kurzem.

  • 1
    Antwort von alexandro01 alexandro01

    Erstausbildung/Studium ist das, was du als erstes beginnt unabhängig was und ob du es beendest.

    Ist gleiche wie bei Familienversicherung. Du wirst nur solange versichert wie du deine Erstausbildung/studium durchläufst. Brichst du etwas ab oder beginnst was neues, nach dem ersten, so wird es nicht mehr als Erst-was-auch-immer angesehen und wird somit nicht mehr utnerstützt.

    Ist mit der Absetzbarkeit genauso.

    Du kannst nicht einmal 1xAusbildung mach und einmal 1xStudium. Es ist entweder oder.

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