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Absetzbarkeit der Maklerprovision und der "überschneidungs" Mietzahlung

Frage von Leon1983 Leon1983

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Situation. Beruflich bedingt, bin ich in eine andere Stadt umgezogen. Da ich nicht sofort eine neue Wohnung fand bin ich vorrübergehend bei einem Freund untergekommen. Erst nach 6 Monaten habe ich dann eine Wohnung mit Hilfe eines Maklers gefunden. Es fällt nun die Maklerprovision an und ich muss noch eine Monatsmiete an meinen Bekannten überweisen (und muss natürlich schon die Miete für die neue Wohnung zahlen), da wir einen befristeten Vertrag hatten und er so schnell keinen Nachmieter findet. Meine Frage ist nun. Ist es möglich die Maklerprovision und die letzte Miete (berufsbedingter Umzug?) obwohl ich schon in der neuen Stadt eine Zeit lang wohnte abzusetzen?

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Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Die Umzugskosten und die Maklerprovision auf jeden Fall.
    Bevor ich Geld für einen StB oder Hilfeverein aus dem Fenster werfe würde ich die "Doppel"-miete ganz einfach in der Steuererklärung mit ansetzen. Mehr als streichen kann das FA nicht und dann kann man evtl. immer noch einen StB befragen. Kommt auf den persönlichen Steuersatz an ob es sich lohnt. Nicht das der Rat mehr kostet als die Steuerersparnis wäre.

  • 2
    Antwort von mbmama mbmama

    In dem Fall würde ich meinen Steuerberater befragen.

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    ich auch...oder Lohnsteuerverein(heißt der so), das ist sicherlich eine rechtliche Situation die durch Paragraphen abgesichert ist... Versuchen kannst du es, wenn es gestrichen wird siehst Du es und legst Widerspruch ein...das ist der einfache Weg

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    Genau, Lohnsteuerhilfeverein. Die kennen sich aus und können genau sagen was geht oder eben auch nicht.

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