Ich besitze mit meiner Schwester zusammen ein Haus (also 2 Eigentümer). Wir haben eine neue Fassade anbauen lassen (Wärmeschutz) wo jeder Eigentümer eine eigene Rechnung bekommen hat (Gesamtrechnung wurde geteilt auf 2 Namen). Nun möchte ich die Handwerkerleistungen von meiner Rechnung, die über 6000,- € betragen absetzen. Das Finanzamt rechnet aber nur meine Wohnfläche an. Meine Schwester, die bei einem anderen Finanzamt ist, hat ihre Handwerkerleistungen voll erstattet bekommen und "ich" nicht. Ist das von meinem Finanzamt korrekt?
Absetzbare Handwerkerleistungen bei zwei Eigentümern
Antworten (2)
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1Antwort von
harrybanksharrybanks
Es wäre hilfreich, wenn man dem finanzamt die situation anhand beider rechnungen besser schildern würde. die gehen davon aus, dass die 6000,. euro für beide haushälften und nicht pro haushälfe sind.
einspruch einlegen.
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1Antwort von
FatimarothFatimaroth
wenn du die wohnung nicht vermietet hast, wieso solltest du es ansetzen können?
wenn vermietet kannst du es zu 100% als werbungskosten ansetzen
vielleicht vermietet deine schwester ganz und du nur halb oder so?
Kommentar von
karoblock Meine Schwester nutzt ihre Wohnung selber und wohnt im Erdgeschoss. Ich nutze meine Wohnung als Zweitwohnung an den Wochenenden im Dachgeschoss. Das Kellergeschoss bewohnt mein Bruder, der ewiges Wohnrecht in diesem Haus hat un zahlt keine Miete. Für die Instandhaltung seiner Wohnung muss meine Schwester und ich sorgen.
Kommentar von
FatimarothFatimaroth keine ahnung, mit FA abklären oder Steuerberater, normal dürftet ihr da gar nix ansetzen können, ausser das was dem bruder vermietet wurde, egal ob ohne miete
Die persönliche Erklärung mit den zwei Rechnungen habe ich schon gemacht.
Der Finanzbeamte ist aber trotzdem stur. Jetzt werde ich Einspruch erheben, weil ich finde es nicht rechtens, dass meine Schwester alles erstattet bekommt und ich nur anteilig. Da stimmt doch was nicht. Danke für deine Antwort