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Absenkung des Beitragessatzes in der Beihilfeverordnung NRW (BVO) auf 60 Prozent

Frage von moppedmann moppedmann

Hallo,

ich habe aktuell einen schweren Fall und hoffe hier auf Hilfe.

Meine Mutter ist Rentnerin seit 2009 und war im öffentlichen Dienst. Mein verstorbener Vater ( 2002) ebenfalls. Nun hat die Beihilfe meiner Mutter angedroht, sie von 70 auf 60 Prozent runterzustufen.

Sie hat freiwillig teilweise auf den Krankenkassenzuschuz der BfA verzichtet und kommt somit in Summe (Rente Mutter und Vater) auf 75 €.

Nun meine Fragen:

Ist das rechtens?

Was kann passieren, wenn sie auf 60 Prozent runtergestuft wird?

Wird eine Zahlung zurückgefordert, oder gibt es kein Rückforderungsrecht.

Kann man sich bei der PKV Rückwärts versichern, so dass es keine Deckungslücke für die Vergangenheit gibt ?

Bitte dringend um Hilfe.

Vielen Dank.

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von arouna arouna

    Meine Mutter hat das Problem auch. Die Beihilfestelle hat geantwortet, daß es nicht auf den tatsächlichen Beitrag der Rentenversicherung zur Krankenversicherung ankomme, selbst wenn er unter 80 € liege, sondern um den Betrag, den die Rentenversicherung zahlen würde. Ein Verzicht auf die Zuzahlung würde also gar nichts nützen. Im Gesetzestext heißt es allerdings nur schwammig: "wenn...dem Grund nach" eine Zuzahlung von mindestens 80% erfolge, müsse die Beihilfe um 10 % gesenkt werden.

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    Antwort von arouna arouna

    Mir hat die Beihilfestelle in einem ähnlichen Fall geantwortet, daß es nicht reiche, die Zuzahlung der Rentenversicherung zum Krankenkassenbeitrag auf unter 8o € zu verringern, weil es um den Betrag gehe, den die Rentenversicherung zahlen könnte, also gar nicht um den wirklichen Beitrag. Ich weiß da auch nicht weiter. Im Gesetzestext heißt es schwammig, wenn einem "dem Grunde nach" eine Zuzahlung von mindestens 80 € zustehe, werde um 10% gekürzt.

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