Verdeidigungsminister Jung will sich auf den übergesetzlichen Notstand berufen,sollte er in die Situation kommen,ein Passagierflugzeug abschießen lassen zu müssen. Was meint ihr,ist das eine hinreichende Grundlage?

Hier meine Antwort vom 18.09. auf eine vergleichbare Frage:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbietet ein GESETZ, das den Abschuß von Passagierflugzeugen regelt. Das aus gutem Grund, da die Folge wäre, daß unschuldige Passagiere ZU RECHT getötet worden wären. Das kann aus verständlichen Gründen nicht sein.
Unbenommen bleibt selbstverständlich der übergesetzliche Notstand. Das bedeutet zunächst einmal, daß der, der, um größeren Schaden abzuwenden, Unschuldige tötet, unter Umständen nicht bestraft wird, weil er ohne Schuld handelt. Das bedeutet aber keinesfalls, daß sein Handeln rechtmäßig war; er wird lediglich nicht bestraft. Er trägt aber auch das Risiko, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben.
Es ist sehr umstritten, inwieweit der Staat sich, so wie der einzelne, darauf berufen kann. Es ist eine persönliche Gewissensentscheidung.
Da es sich um eine persönliche Gewissensentscheidung handelt, bleibt jeder selbst verantwortlich. Auch der Pilot.
Da es auch keine gesetzliche Regelung gibt - und auch nicht geben darf - gibt es für den Abschußbefehl auch keine Rechtsgrundlage. Damit ist der Befehl unverbindlich. Der Pilot kann (muß aber nicht) ihn ausführen, bleibt aber selbst verantwortlich.
Das ist etwas verkürzt ausgeführt. Ich weiß, daß die Materie etwas kompliziert und für den Laien schwer faßbar ist.
Noch eines: Man kann nicht alles gesetzlich regeln - und manchmal muß jemand einfach die Verantwortung übernehmen."
Hinreichende Grundlage? Eine andere sehe ich nicht.
In den meisten Fällen wird sich der Abschuß bereits deshalb verbieten, weil der Schaden durch das abstürzende Flugzeug dem zu verhindernden entsprechen wird.
Ist das Ziel z.B. ein Atomkraftwerk, wird der Abschuß das geringere Übel sein. Gleichwohl muß der Pilot - und auch der Minister - mit dem Risiko der strafrechtlichen Verfolgung leben. Aber jemand muß halt diese Verantwortung übernehmen. Wenn es gelingt, bin ich mir sehr sicher, daß es nicht dazu kommt.
Herr Jung sollte sich einmal das Grundgesetz, auf das er einen Eid geschworen hat und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Gemüte führen und anschließend seinen Hut nehmen! Es gibt kein Recht auf übergesetzlichen Notstand! Und man kann keine Menschenleben miteinander aufrechnen. Oder soll man vielleicht sogar ein Gebäude in die Luft sprengen, in dem "nur" 100 Menschen zugegen sind, weil jemand ein Flugzeug mit 200 Personen hineinfliegen könnte?

Ich stimme WolfRichter da größtenteils zu. Es mag menschenverachtend klingen, aber ist es nicht besser einen Passagierflieger mit 80 Menschen an Bord kontrolliert zum Abschuss zu bringen, als ihn, wenn es denn klar ist, in ein Hochaus o.ä. fliegen zu lassen, was die Opferzahl um Einiges erhöhen würde?
@Nofate: Um zu wissen, dass ein mit ca. 400-500 km/h fliegendes großes Objekt bei der Kollision mit einem AKW zumindest eine kleine atomare Verseuchung anrichten würde, muss man kein Physiker oder Ingeneur sein...
Nein, dazu muss man den Aufbau eines AKW kennen und verstehen... Abgesehen davon reicht dann ja die bloße Absichtserklärung aus ein Flugzeug zum Abschuss freizugeben! Und wer sagt, dass jemand ein großes Flugzeug zielgenau in den Hauptreaktor fliegen kann??? Manchmal wünsche ich mir mehr denkende Menschen!
Niklaus am 25. September 2007 01:43 Bitte denke erst du mal bevor du schreibst. Bei den beiden Towers in NY hat es am 9/11 auch geklappt.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dem ist nichts hinzuzufügen!!!
Hekto am 25. September 2007 10:22 Was gilt mehr? Die Würde von 80 Menschen oder die Würde von sehr viel mehr Menschen. Man könnte "Würde" in diesem Kontext natürlich auch mit Leben übersetzen.
Hekto am 25. September 2007 10:22 Was gilt mehr? Die Würde von 80 Menschen oder die Würde von sehr viel mehr Menschen. Man könnte "Würde" in diesem Kontext natürlich auch mit Leben übersetzen.

Na, das will ich mal sehen, ob Herr Jung Schießbefehl erteilt, wenn womöglich jemand aus seiner Familie drin sitzt. Hauptsache im Gespräch, sage ich da nur. Manche Menschen haben Ideen, nicht zu glauben. Schlimm genug wenn dass es inzwischen so viele "Selbstmordattentate" gibt. Ich hoffe wir werden dies alles nicht erleben. LG Lotusblume
WolfRichter am 25. September 2007 01:45 Was wäre denn, wenn jemand aus seiner Familie in dem Hochhaus sitzt, auf das das Flugzeug zusteuert? Dann MÜSSTE er nach Deiner Logik den Schießbefehl erteilen.
Mit anderen Worten: Nach Deiner Auffassung hängt es davon ab, wo sich ein Mitglied der Familie des Verteidigungsministers befindet, ob ein Flugzeug abgeschossen werden sollte.
Lotusblume12 am 25. September 2007 10:11 nee nee, so gut kennen wir uns denn doch nicht, dass du mir meine Meinung schreiben kannst. Ich denke es ist womöglich leichter etwas so einfach zu vertreten, wenn man nicht in der Situation ist, dass man wirklich handeln muss. Das ist sicher aber in paar Sätzen nicht gesagt, was zu tun wäre wenn, da jede Aktion seine eigene Dynamik hat und dadurch natürlich auch die Reaktion nicht vorhersehbar. Auf jeden Fall hat Gewalt noch nie etwas gerechtfertigt. Da ich jegliche Gewalt ablehne, muss unser Staat andere Möglichkeiten finden, um nicht mit Gegengewalt zu reagieren. Wie?? kann ich dir so vom Wohnzimmer aus auch nicht schreiben. LG Lotusblume

Ich hoffe nie in einem solchen Flugzeug sitzen zu müssen, hab so wie so Flugangst und dann noch so etwas, Horror!!!!!!

Die Kritiker haben alle recht. Ein Befehl wäre gesetzeswidrig. Doch gebe ich zu Bedenken, wenn der Ernstfall eintritt. Man sitzt im Flugzeug die Entführer steuern auf ein vollbesetztes Fußballstadion mit 60.000 Menschen. Dann ist mir egal ob ich 5 Minuten eher abgeschossen werde oder oder später im Fußballstadion sterbe. Im Flugzeug muss ich dann auf alle Fälle sterben.
Beispiel 9/11. Der Abschuss des zweiten Flugzeuges hätte tausende Menschenleben gerettet. Der zweite Tower wäre nicht abgebrannt und eingestürzt. Die im Flugzeug waren sowieso schon dem Tode geweiht.
Ich würde auch versuchen im Flugzeug zu kämpfen. Denn ob ich gleich oder später sterbe ist mir egal. Das ich sterbe steht bei einem solchen Attentat ja ohne hin schon fest.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Ich kann nur beipflichten und würde mich genau gleich verhalten. Nicht Kämpfernaturen sondern Pazifisten haben im letzten Jahrhundert die Katastrophen Weltkrieg 1 und 2 ermöglicht.
Da man den Schaden, den ein Flugzeug an einem AKW anrichten würde, nicht vorhersagen kann, ist auch diese Aufrechnung rein hypothetisch und unrechtmäßig!!! Man stelle sich bitte nur einmal vor selbst in eben diesem Flugzeug zu sitzen...
Wenn ich selbst in diesem Flugzeug sitzen würde, wäre es mir egal, ein paar Sekunden früher oder später zu sterben. Ich will einfach gar nicht sterben. Aber genau diese Alternative stellt sich leider in dieser Situation nicht. (Im übrigen ist eine juristisch gültige Betrachtung unter der Annahme der Selbstbetroffenheit nicht möglich.)
Ich behaupte übrigens nicht, daß es eine klare rechtmäßige Lösung gäbe. Fest steht nur, daß es Situationen geben kann, in denen man handeln muß, ohne nach den, die eigene Person treffenden, Rechtsfolgen zu fragen.
Interessanterweise läßt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung - ich habe sie gelesen; das ist mein Beruf - die Frage des übergesetzlichen Notstandes bewußt offen. Verfassungswidrig wäre lediglich ein Gesetz, das dies regelt. (Das deckt sich auch durchaus mit meiner eigenen Rechtsmeinung.)
Daß man einen übergesetzlichen Notstand nicht qua Gesetz regeln kann, dürfte logisch klar sein.
Allerdings halte ich öffentliche Diskussionen über solche Fragen für problematisch. Man sollte sich unter Fachleuten durchaus die Gedanken machen, aber ein öffentlich angekündigter übergesetzlicher Notstand dient der Sache nicht.
So ist es - und ich füge hinzu: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Menschenleben gegeneinander aufzurechnen ist in meinen Augen pervers.
Schlauberger. Stell dir vor der Flieger fliegt statt in ein AKW in ein vollbesetztes Fußballstadion mit 60.000 Menschen.