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Abschreibungvorgabe von Ladeneinrichtung

Frage von Bauspezi Bauspezi

Kennt sich jemand soweit steuerlich aus, dass er mir sagen kann, ob eine gebrauchte Ladeneinrichtung, die zusammen 420 € liegt, aber eben aus ca. 80 Einzelteilen besteht, abgeschrieben werden muss? Ich vermute JA - suche nur Ausweg, über den man die Sache vereinfachen kann. Ist es möglich, aus einem Sammelsurium einzelne Teile herauszunehmen, keines der Teile liegt über der 150 €-Grenze, in der Rechnung ist aber nur die komplette Ladeneinricht aufgeführt?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Steferbo Steferbo

    ab 2010 gilt

    • bis 410 € netto Wahlrecht auf Sofortabschreibung

    • zwischen 150,01 und 999,99 Euro netto Walhlrecht auf Sammelposten mit 5 Jahren Laufzeit


    Ladeneinrichtungen haben eine Nutzungsdauer von 8 Jahren. Da es sich um eine gebrauchte Ladeneinrichtung handelt, sollte geklärt und nachweisbar sein, wie alt diese ist. Nutzungsdauer abzüglich Alter ergibt dann die Rest-Nutzungdauer.


    Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die für sich selbstständig nutzbar sind. Einzelne Teile einer Einrichtung sind dies mitunter nicht und daher müssen die Anschaffungskosten hierfür in das entsprechende Wirtschaftsgut einfließen.

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    Antwort von psydelis psydelis

    Seit diesem Jahr hast du bei GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter - nach Googeln!) wieder die Wahl, ob Du Sie sofort oder über 5 Jahre abschreiben willst.

    Was Du für das Jahr wählst, zählt dann aber für ALLES was unter GWG fällt.

    Ich würde mich da aber erst nächstes Jahr festlegen, wenn Du Deine Erklärung machst!

    Dann weisst Du, ob Du noch was brauchts (zum Abschreiben) oder lieber noch was in die nächsten Jahre mitnimmst!

    Schau mal da: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern-fuer-unternehmer/tipps/steu...

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