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Abschreibungsbetrag

Frage von labrador21 labrador21

Hallo, ich habe eine Frage zur jährlichen Abschreibung, Beispiel:

- Anschaffungskosten Haus: 400 000,- Euro

- auf Arbeitszimmer entfallen 15% Fläche des Hauses: 60 000,- Euro

 

jährliche Abschreibung beträgt jährlich 2%, kann ich jetzt 2% von 400 000,- also 8000,- oder 2% von 60 000,- also 1200,- als Werbungskosten ansetzen

 

für eine Antwort bin ich dankbar,

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Antworten (3)

  • 2
    Antwort von Cornyx Cornyx

    da du beruflich abschreibst, ja nur die beruflich genutzte fläche des Hauses. Also 15 %.

  • 0
    Antwort von Sagsoffen Sagsoffen

    Hallo,

    knifflige Frage, hat mich auch mal interessiert.

    Ich habe dir mal folgenden Link kopiert und denke, dass auf der Seite das besprochen wird, was du wissen möchtest. Auf jedem Fall ist der Fall genau wie der von dir beschriebene.

    Kannst dich ja mal melden, wenn, wenn der Tipp dir geholfen hat.

     

    http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=22899&ccheck=1

    Kommentar von labrador21 labrador21

    Danke für den Link, also kann ich 1200,- Euro als Werbungskosten ansetzen,

  • 0
    Antwort von barolo86 barolo86

    was hast du denn für einen Beruf, dass du ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kannst?

    es gibt einen Pauschalbetrag für ein Arbeitszimmer,  aber nur wenn man berechtigt ist, eines abzuschreiben

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Und wo soll der "Pauschalbetrag" gesetzlich geregelt sein?

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