Sind riesige Abschreibungen eigentlich was gutes oder schlechtes für ein Unternehmen. Ich meine zum einen können sie dadurch Steuern sparen, zum andern wird der Gewinn deutlich gesenkt. Hat die Abschreibung eigentlich noch andere Auswirkungen und wollen Unternehmen eine hohe Abschreibung oder nicht?
Abschreibungen
Antworten (6)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
RBMannheimRBMannheim
Der Gewinn wird ja nur theoretisch gedrückt. Insofern sind Abschreibungen schon ein willkommenes Mittel um Steuern zu sparen.
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3Antwort von
MursoMurso
Unternehmen wollen hohe Abschreibungen. Durch die hohen, frühen (Degressiv) Abschreibungen, kann ein Unternehmen die liquiden Mittel produtiv nutzen
Kommentar von
betriebsausgabe Das kommt darauf an ob du einen hohen oder niedrigen Gewinn hast. Bei einem hohen Gewinn sind hohe Abschreibungen natürlich erwünscht. sie mindern den Gewinn und damit die darauf entfallenden Steuern. Weitere interessante Tipps zum Thema Abschreibungen kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/abschreibungen-1.html nachlesen.
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1Antwort von
firstguardianfirstguardian
AfA sind wichtig. Man sollte natürlich darauf achten, dass die daraus steuerfrei gebliebenen Einnahmen auch der Ersatzbeschaffung innerhalb des Unternehmens dienen. Sonst sitzt man irgenwann auf einem haufen Geld und die Firma funktioniert dennoch nicht mehr.
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nemo13nemo13
Die Frage ist nicht, ob das gut oder schlecht ist oder das Unternehmen es will oder nicht. Wenn etwas angeschafft wird (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) muss das Unternehmen diese Wirtschaftsgüter natürlich bezahlen. Der Kaufpreis stellt also eine Betriebsausgabe dar, die gegen die Einnahmen gerechnet wird und so den Gewinn und damit die Steuern senkt. Wenn der Kaufpreis einen gesetzlich festgelegten Wert übersteigt, darf er nicht mehr im Anschaffungsjahr in voller Höhe den Gewinn senken, er muss statt dessen auf eine bestimmte Zeitdauer aufgeteilt werden. Diese Zeitdauer für bestimmte Wirtschaftsgüter kann man den sog. AfA-Tabellen entnehmen. Einfaches Beispiel : Für das Büro wird im Januar 2009 ein neuer PC gekauft, Kaufpreis mit allem Zubehör 2.100 € (die Frage, wer auf den Netto - und wer auf den Bruttopreis abschreibt, kommt es bei diesem prinzipiellen Beispiel nicht an). Die AfA-Tabellen sehen eine Nutzungsdauer von 3 Jahren vor. In der einfachsten Form wird rechnerisch der Kaufpreis auf 3 Jahre aufgeteilt, damit werden 3 Jahre lang jeweils 700 € als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirksam. Durch die Methodenwahl (degressive oder lineare, in wenigen Fällen auch sog. Leistungsabschreibung)kann der Unternehmer das Ergebnis in den einzelnen Jahren in Grenzen etwas steuern. Unter dem Strich bleibt aber, dass am Ende der tabellenmäßigen Nutzungsdauer sich der Kaufpreis als Betriebsausgabe bemerkbar gemacht hat - nicht mehr und nicht weniger. Nicht anders verfährt übrigens ein Arbeitnehmer, der sich einen PC für die berufliche Verwendung kauft. Nur kann er nicht wählen, wie er abschreibt. Er muss in jedem Fall den Kaufpreis gleichmäßig auf die 3 Jahre aufteilen (lineare Abschreibung) und kann den errechneten Betrag als Werbungskosten ansetzen.
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belmondobelmondo
Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und – unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten – als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden.
Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt und unterliegt anderen Regelungen als die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen. Diese erlauben zusätzliche Abschreibungen, wenn nach Steuerrecht erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen vorgenommen wurden, damit das Wirtschaftsgut auch handelsrechtlich mit dem gleichen Wert bilanziert werden kann. Ein Spezialfall dieser Abschreibung ist die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die aufgrund der steuerrechtlichen Zulässigkeit auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann.
weitere Informationen unter wikipedia.de
Die Frage ist nicht, ob das gut oder schlecht ist oder das Unternehmen es will oder nicht. Wenn etwas angeschafft wird (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) muss das Unternehmen diese Wirtschaftsgüter natürlich bezahlen. Der Kaufpreis stellt also eine Betriebsausgabe dar, die gegen die Einnahmen gerechnet wird und so den Gewinn und damit die Steuern senkt. Wenn der Kaufpreis einen gesetzlich festgelegten Wert übersteigt, darf er nicht mehr im Anschaffungsjahr in voller Höhe den Gewinn senken, er muss statt dessen auf eine bestimmte Zeitdauer aufgeteilt werden. Diese Zeitdauer für bestimmte Wirtschaftsgüter kann man den sog. AfA-Tabellen entnehmen. Einfaches Beispiel : Für das Büro wird im Januar 2009 ein neuer PC gekauft, Kaufpreis mit allem Zubehör 2.100 € (die Frage, wer auf den Netto - und wer auf den Bruttopreis abschreibt, kommt es bei diesem prinzipiellen Beispiel nicht an). Die AfA-Tabellen sehen eine Nutzungsdauer von 3 Jahren vor. In der einfachsten Form wird rechnerisch der Kaufpreis auf 3 Jahre aufgeteilt, damit werden 3 Jahre lang jeweils 700 € als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirksam. Durch die Methodenwahl (degressive oder lineare, in wenigen Fällen auch sog. Leistungsabschreibung)kann der Unternehmer das Ergebnis in den einzelnen Jahren in Grenzen etwas steuern. Unter dem Strich bleibt aber, dass am Ende der tabellenmäßigen Nutzungsdauer sich der Kaufpreis als Betriebsausgabe bemerkbar gemacht hat - nicht mehr und nicht weniger. Nicht anders verfährt übrigens ein Arbeitnehmer, der sich einen PC für die berufliche Verwendung kauft. Nur kann er nicht wählen, wie er abschreibt. Er muss in jedem Fall den Kaufpreis gleichmäßig auf die 3 Jahre aufteilen (lineare Abschreibung) und kann den errechneten Betrag als Werbungskosten ansetzen. Gruß lars http://www.larseggert.de