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abschreibung für anlagevermögen - was pasiert damit?

Frage von ottohenninger ottohenninger

hallo,

ich hab vllt. eine etwas naive frage, aber was pasiert mit den Abschreibungsbeträgen tatsächlich? werden die auf eine sonderkonto gebucht? od. wozu darf man diese verwenden. ich erklär das mal an folgendem beispiel: Ein Investitionsobjekt wirft 30.000 Einnahmen ab u. man muss 10.000 Abschreibung abziehen. Dann bleiben "theoretisch" 20.000 Gewinn übrig (wenn ansonsten keine Kosten da wären) die man an die Investoren ausschütten kann. So, nun zu meiner Frage, was passiert nun mit der Abschreibung von 10.000? wo landet das Geld tatsächlich?

hoffe ihr versteht meine frage….

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Antworten (4)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Hallo ottohenninger, Du bist offenbar Student (BWL oder VWL?) und versuchst, im Forum Fragen zu klären, die Du bei den Vorlesungen nicht verstanden hast. So wie hier den Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Cash- Flow. Pass künftig besser auf und versuche nicht, Dich aus den Antworten des Forums zu bilden.

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    Antwort von pegasus1959 pegasus1959

    Du scheinst ein grundsätzliches Verständnisproblem mit der Gewinnermittlung bei buchführenden Unternehmen zu haben. Die Gewinnermittlung erfolgt hier über einen sogenannten Betriebsvermögensvergleich, d.h. das betriebliche Vermögen wird jeweils zum Geschäftsjahresende bewertet und dann mit dem Vermögen des Vorjahres verglichen. Die Differenz ist der Gewinn oder der Verlust des Geschäftsjahres. Ermittelt wird dies in der Gewinn- und Verlustrechnung auf einem genauso benannten Konto. Der Kauf eines Wirtschaftsgutes beeinflusst demnach das Ergebnis ersteinmal nicht, da hier ja lediglich das Vermögen vom Bankkonto auf das Anlagekonto (z.B. Maschinen) verschoben wird. Nun verliert natürlich die Investition (Maschine) jährlich an Wert . Dieser Wertverlust wird buchhalterisch über die Abschreibung erfasst. Der Wert des Maschinenkontos nimmt ab und im Gegenzug wird der Posten Abschreibunt in der G+V Rechnung als Aufwand (Verlust) erfasst. Dem gegenüber stehen deine Erlöse. Hier steigt dein Bankkonto. Dieser Vorgang wird in der G+V-Rechnung über das Erlöskonto als Ertrag (Gewinn) erfasst. Der Saldo des G+V-Kontos zeigt also die eingangs angesprochene Differenz zwischen den Betriebsvermögen zum Jahresbeginn und Jahresende. Diese Differenz kann nun ausgeschüttet werden oder als Eigenkapital im Unternehmen belassen werden. Das war jetzt alles stark vereinfacht aber ich hoffe so dargestellt, dass du die Grundsätze verstehst.

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    Antwort von einhornhaus einhornhaus

    Im kaufmännischen muss man alles nach Gewinn und Verlust betrachten. Man hat Einnahmen und Kosten. Unterm Strich bleibt etweder Gewinn oder Verlust über. Ich habe also Einnahmen von 30.000 - das sind Erträge. Ich habe Ausgaben von 10.000 - das sind Aufwendungen. Bleibt ein Gewinn von 20.000. Entscheident ist hier der Gewinn nicht der Geldmittelfluss/Liquidität. Nun zum Eigentümer. Ist es ein Einzelunternehmer nimmt er sich das, was er will. Ist es eine Kapitalgesellschaft existiert ein Gesellschafter Vertrag der regelt, was an die Anteilseigner ausgeschüttet werden darf. Oder aber eine Gesellschafterversammlung beschliesst etwas anderes - ebend die Ausschütttung X. Die Frage ist also nicht wo landet das Geld.

    Ich glaube Du hast hier das Problem, dass Du zwar buchhalterisch Kosten hast aber kein Geld geflossen ist. Das musst Du trennen. Die Investition ist in dem Jahr der Anschaffung bezahlt worden - das waren keine Kosten. Die Abschreibung startet und dann werden anteilig die Kosten über die Jahre verteilt - es fliesst kein Geld mehr. Am Ende der Lebensdauer sind die Kosten gleich der Investition. Das Geld ist am Anfang ausgegeben worden und aus dem Eigenkapital/Darlehn etc. bedient worden.

    War das verständlich?

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    Antwort von Terezza Terezza

    abschreibung bedeutet, das der wert gemindert wird, damit das betriebsvermögen und die steuern ebenso. du mußt dich nochmal richtig schlau machen, du hast da was gründlich falsch verstanden. das hat nix mit realem geld zu tun. das ist ein virtueller vorgang.

    Kommentar von ottohenninger ottohenningerottohenninger

    hm, ich verstehs nicht so ganz. Kann ich dann diesen virtuellen Abschreibungsbetrag von 10.000 auch ausschütten und müsste ihn nur für die Steuerbilanz abziehen?

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    Siehe meine Antwort auf Deine andere Frage

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