Im kaufmännischen muss man alles nach Gewinn und Verlust betrachten. Man hat Einnahmen und Kosten. Unterm Strich bleibt etweder Gewinn oder Verlust über.
Ich habe also Einnahmen von 30.000 - das sind Erträge. Ich habe Ausgaben von 10.000 - das sind Aufwendungen. Bleibt ein Gewinn von 20.000. Entscheident ist hier der Gewinn nicht der Geldmittelfluss/Liquidität. Nun zum Eigentümer. Ist es ein Einzelunternehmer nimmt er sich das, was er will. Ist es eine Kapitalgesellschaft existiert ein Gesellschafter Vertrag der regelt, was an die Anteilseigner ausgeschüttet werden darf. Oder aber eine Gesellschafterversammlung beschliesst etwas anderes - ebend die Ausschütttung X. Die Frage ist also nicht wo landet das Geld.
Ich glaube Du hast hier das Problem, dass Du zwar buchhalterisch Kosten hast aber kein Geld geflossen ist. Das musst Du trennen. Die Investition ist in dem Jahr der Anschaffung bezahlt worden - das waren keine Kosten. Die Abschreibung startet und dann werden anteilig die Kosten über die Jahre verteilt - es fliesst kein Geld mehr.
Am Ende der Lebensdauer sind die Kosten gleich der Investition. Das Geld ist am Anfang ausgegeben worden und aus dem Eigenkapital/Darlehn etc. bedient worden.
War das verständlich?
hm, ich verstehs nicht so ganz. Kann ich dann diesen virtuellen Abschreibungsbetrag von 10.000 auch ausschütten und müsste ihn nur für die Steuerbilanz abziehen?
Siehe meine Antwort auf Deine andere Frage