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Abschreibung Computer und Zubehör

Frage von frank84 frank84

Angenommen 2007 wurde ein Computer mit Monitor und entsprechendem Zubehör angeschafft und in der Steuererklärung die Abschreibung hierfür eingereicht (da auch beruflich genutzt). Die Abschreibung über 3 Jahre (bzw. 5 Jahre Monitor) wurde mit WISO erstellt.

Wird diese Abschreibung jetzt automatisch für die weiteren Jahre vom FA berücksichtigt, oder muss diese Abschreibung in der Steuererklärung 2008 nochmals gesondert erwähnt werden?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von orso1 orso1

    Die Abschreibung muss in jedem Jahr erneut geltend gemacht werden. Bei 3-jähriger Abschreibung muss monatsgenau gerechnet werden, also bei Anschaffungskosten von z.B. 780 € im August des Anschffungsjahres mit 33 1/3 % von 780 mal 5/12 Jahr = 108,33 - darf auf 109 aufgerundet werden.
    Im zweiten und dritten Jahr dann je 260 € und im 4. (Teil-) Jahr dann für 7 Monate (Jan - Jul) 260 mal 7/12 = 151 € (Rest)

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    Antwort von seefrank seefrank

    Die Abschreibung solltest Du in jedem der Jahre (solange die Abschreibung läuft) bei den Werbungskosten ausweisen.

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Richtige Antwort - aber nicht bei Werbekosten, sondern bei Abschreibungen. DH

    Kommentar von seefrank seefrankseefrank

    Abschreibungen bei nichtselbstständiger Tätigkeit sind, sofern anerkannt als beruflich bedingte Aufwendungen, Werbungskosten.

    Wobei die Begrifflichkeit an sich ja nicht so wichtig ist, entscheidend ist natürlich, dass man es wieder angeben muß, bis der Wert des Computers z.B. komplett abgeschrieben ist. Das FA macht das nicht freiwillig selber. :-)

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Ah ok - ich dachte, weil er selbst schrieb 'Abschreibung'. Aber richtig ist auf jeden Fall deine Antwort. Ich habe halt eine Firma und da geht es nur mit Abschreibung.

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Die kosten muste auf 7 Jahre verteilen.am besten steuerberater hinzu ziehen.

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Er muss die Abschreibung nicht über 7 Jahre verteilen. Es gibt %-Sätze für Abschreibungen. Ich glaube Geräte 30% und Fahrzeuge 40%. Dafür braucht man keinen Steuerberater.

    Kommentar von orso1 orso1orso1

    Den braucht man nicht, aber die Zahlen stimmen leider nicht!
    PC als Arbeitsmittel bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden laut AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums auf 3 Jahre (33,33%) abgeschrieben. Monatsgenau im Anschaffungsjahr.

    Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit hängt das von den Anschaffungskosten (AK) ab: bei AK von netto über 150 € bis einschließlich 1000 € ist ein Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre mit je 20% abgeschrieben wird, der Monat der Anschaffung spielt dann keine Rolle!

    Kommentar von frank84 frank84

    Zunächst vielen Dank für deine Antwort (und natürlich auch für die der anderen).

    7 Jahre ist natürlich nicht korrekt und dass man für so eine Frage einen Steuerberater involvieren soll ist wohl auch "leicht" übertrieben.

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