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Abschreibung Computer/Notebook + Probearbeitstage geltend machen

Frage von frank84 frank84

Einen Computer kann man ja soweit ich weiss über 3 Jahre von der Steuer absetzen bzw. abschreiben. Wie ich gelesen habe wird die berufliche Nutzung in der Regel zu 50% problemlos anerkannt. Bei einer 70% Nutzung verlangt das FA in der Regel wohl vom Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche Bescheinigung. Gibt es hierfür ein Musterschreiben oder entstehen dem Arbeitgeber hieraus irgendwelche Nachteile, so dass er dieses Schreiben nicht ausstellen würde?

Wenn man in einem Jahr ein Notebook und einen "Fest-PC" angeschafft hat, dann wird man vermutlich auch nur einen Computer absetzen können oder?

Wenn man bei einem potentiellen Arbeitgeber 2 Tage probearbeiten war, kann man dann diese beiden Tage in vollem Umfang als (Be)werbungskosten geltend machen?

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Antworten (1)

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    Antwort von lion408 lion408

    Zu Deiner ersten Frage: Ein Nachteil entsteht dem Arbeitgeber nicht. Er darf jedoch nichts Falsches bestätigen, weil er sich dann der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen würde. Hiermit dürften die meisten Arebitgeber ein Problem haben: Wenn er Dir die 70% bestätigt, dann müsste der Arbeitgeber ja auch wissen, wie stark Du das Notebook privat nutzt. Woher aber soll der Arbeitgeber dies sicher wissen? Ich als Arbeitgeber würde mich auf dieses dünne Eis nicht begeben. Hängt aber sicherlich von der beruflichen Tätigkeit ab.

    Zur zweiten Frage: Grundsätzlich kannst Du auch beide PCs absetzen. Du musst nur gut und nachvollziehbar begründen, warum Du 2 PCs beruflich benötigst. Hierin wird die Schwierigkeit (Unmöglichkeit) bestehen.

    Zur dritten Frage: Wenn Du keine Gehalt während der Probearbeitstage bekommen hast, dann fallen die Dir entstandenen Kosten zu 100% unter die Bewerbungskosten.

    Kommentar von frank84 frank84

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    zu 1: Ich denke ich werde den Rechner + Monitor dann zu 50% absetzen, da ich mir das auch nicht wirklich vorstellen kann, dass mir mein Arbeitgeber die 70% schriftlich bestätigt.

    zu 2: "Unmöglichkeit" trifft es ganz gut denke ich, daher werde ich dann nur den Rechner und nicht das Notebook absetzen.

    zu 3: Das waren im Prinzip nur 2 "Schnuppertage" um das Arbeitsumfeld grob kennenzulernen. Ich werde dann einfach die gefahrenen Kilometer an den beiden Tagen + die Verpflegungspauschale von jeweils 6€ geltend machen.

    Nochmals Danke, dass du mir weiterhelfen konntest.

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