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Abschlusszeugnis fälschen darf man das überhaupt,wenn ja was passiert danach?

gefragt von Invasion200 am 08.05.2009 um 21:40 Uhr

hi,

hab da ma ne frage zum thema fälschungen.

da hat jemand original unausgefüllte realschulabschluss zeugnisse mit stempel. müssen halt nur noch die entsprechenden noten und so ausgefüllt werden. jetzt wollt ich fragen wenn man so ein ding ausfüllt und man praktisch seinen realschulabschluss in der hand hält und man sich dann irgendwo für einen ausbildungsplatz bewirbt, fliegt das auf?hab gehört wenn man ne ausbildung macht muss man nebenbei auf eine entsprechende schule gehen. kontrollieren die betriebe einen oder rufen die bei der schule an? wie siehts aus wenn man nur irgendwo jobben will und man dieses zeugnis vorzeigt?

ich weiss sollte man alles nicht machen mich interessiert auch nur ob sowas möglich ist.


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stefffi23
beantwortet von stefffi23 am 8. Mai 2009 21:40
5x
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Schon mal was von Urkundenfälschung gehört????

Kommentar von 4f605daa34080bd8879b9065ebe7a139smallkrise3 am 8. Mai 2009 21:41

ist zwar keine Urkundenfälschung aber das führt zu weit.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 8. Mai 2009 21:42

Doch, da eine bestehende Urkunde verfälscht wird.

Kommentar von E4d8635ce68a1760ae1c972c273832c0smallRosenherz am 8. Mai 2009 21:42

@krise was ist es dann?

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 8. Mai 2009 21:42

Das würde mich auch mal interessieren...

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. Mai 2009 21:45

Zur Urkundenfälschung wird es erst, wenn die Unterschrift des Schulleiters gefälscht wird. Das Eintragen von Noten ist noch keine in strafrechtlichem Sinn. Es ist aber in anderer Hinsicht strafrechtlich relevant, wenn ein solches Zeugnis auch ohne gefälschte Unterschrift zum eigenen Vorteil benutzt wird.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 8. Mai 2009 22:00

Wenn auf einem bestehenden Zeugnis mit echter Unterschrift, das eine echte Urkunde ist, nachträglich Noten geändert werden, wird das Zeugnis verfälscht. Ich verstehe das so, dass damit also eine Urkunde verfälscht wird, was mit unter "Urkundenfälschung" fällt.

Habe ich etwas übersehen?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. Mai 2009 22:08

Von einer Unterschrift steht in der Frage nichts, nur von einem Stempel. Eben darum keine Urkundenfälschung. Ausserdem sind die Vordrucke noch blanko, es müssen also keine Noten verfälscht werden. Komplizierte Sache...

Kommentar von 18f704404aab9f8fde00f3e10a668610smallCarlita90 am 8. Mai 2009 21:45

würd ich dir nicht raten. wie die andern schon sagen das is ne urkundenfälschung. STRAFBAR


krise3
beantwortet von krise3 am 8. Mai 2009 21:40
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nein das darf man nicht !


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 8. Mai 2009 21:41
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Wenn schon Leute mit gefälschten Approbationen als Klinikärzte eingestellt wurden, ist alles denkbar. Strafbar ist es trotzdem und der Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis wäre dann verdammt echt!


anonym
beantwortet von doris11 am 8. Mai 2009 21:41
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ganz kurz,..das ist eine Urkundenfälschung,..und ist strafbar!


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 8. Mai 2009 21:42
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Mittlere Reife fälschen?? Wie arm ist das denn? Bei Abitur hätte ich das ja noch verstanden...

Es kann sein, daß die Schulakte vom Schulamt die Berufsschule bekommt.



Wenne
beantwortet von Wenne am 8. Mai 2009 21:42
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Alleine schon die Frage "Abschlusszeugnis fälschen darf man das überhaupt..." lässt mich doch sehr stark daran zweifeln ob du überhaupt irgend ein Rechtsempfinden hast!


regideur
beantwortet von regideur am 8. Mai 2009 21:43
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Also mal abgesehen dass das Urkundenfälschung ist und auch so bestraft werden kann denke ich eher nicht das es wirklich auffallen würde wenn man sich einigermaßen geschickt anstellt. Das bräuchte man dann aber auch nicht wenn man nur etwas Grips im Kopf hat.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 8. Mai 2009 21:50

Tja, und solche Dokumente liegen ja nun nicht so rum. Die Beschaffung war vermutlich auch nicht legal, der Straftatbestand kommt noch hinzu.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 8. Mai 2009 21:57

Stimmt! Diebstahl ist es in jedem Fall. Selbst wenn die Papiere offen auf dem Tisch gelegen haben sollten.


anonym
beantwortet von mhiermayer am 4. September 2009 19:31
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Manmanman, wegen Leuten wie dir sind solche Seiten wie die hier entstanden http://www.titel-kaufen.de/


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 8. Mai 2009 21:41
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Urkundenfälschung; Geldstrafe bis Knast.

Wenn das rauskommt, folgt in der Regel außerdem die fristlose Kündigung.


belmondo
beantwortet von belmondo am 8. Mai 2009 21:41
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dann geht es ab in den Knast


bellaxxlamb
beantwortet von bellaxxlamb am 8. Mai 2009 21:41
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Nein,das darf man nicht !!!


Theonlypink
beantwortet von Theonlypink am 8. Mai 2009 21:42
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Natürlich ist das möglich. Bei mir hats auch geklappt ;-)

Kommentar von B0b85dfdacbe7bf3a9ca3cdec43b4bb9smallTheonlypink am 8. Mai 2009 21:42

Also ich habs nur versucht, mich nicht damit beworben. Solltest du auch nicht tun.


Klasperstanze
beantwortet von Klasperstanze am 8. Mai 2009 21:42
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Wenn du Glück hast, kommst du womöglich damit durch.


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 8. Mai 2009 21:44
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Dies ist kriminell, bei uns müssen zudem immer bei Vertragsabschluss die Originalzeugnisse vorgelegt werden. Kopien werden nur bei der Bewerbung anerkannt.


anonym
beantwortet von Bincilein am 8. Mai 2009 21:45
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cool, warum ist mir sowas nie eingefallen gg



anonym
beantwortet von Spunk2 am 8. Mai 2009 21:45
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tun dürfen darf man das nicht. direkt bei der bewerbung wird es wahrscheinlich nicht rauskommen, aber im zweifel wenn du nach einer ausbildung dann die fachhochschulreife bescheinigt haben willst würde es auffliegen. und außerdem würde es der ausbildungsbetrieb merken, wenn du angeblich einen realschulabschluss hast und nicht mal in der lage bist, dich wie ein schlechter hauptschüler zu behaupten. zuletzt wäre es tatsächlich ein "armutszeugnis" ...


anonym
beantwortet von Benjamin am 8. Mai 2009 21:41
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Du bekommst mit absoluter Sicherheit kein Blanko-Zeugnis mit Stempel in die Hand!


anonym
beantwortet von Houzzestar95 am 8. Mai 2009 21:41
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jaaaaaaa natürlich darf man das fälschen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Mai 2009 21:41
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kommt aif jeden fall raus


Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 8. Mai 2009 21:41
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Urkundenfälschung kann verdammt teuer werden...

  1. alles weitere weiß wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung

Orangee
beantwortet von Orangee am 8. Mai 2009 21:42
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Soweit kommts noch bald......unser einer schuftet und lernt...und ihr wollt eine Abkürzung gehen.....allein der Gedanke sollte strafbar sein!

Kommentar von crazyone1989 am 8. Mai 2009 21:57

... ach komm, da solltest du dann ja drüber stehen. Ich hab auch geschuftet, um mein Diplom zu bekommen. Wenn jemand meint er muss es fälschen juckt mich das nicht im Geringsten. Weil ICH weiss was ICH kann, und der andere ärgert sich trotz Falschzeugnis dass er es nicht aus eigener Kraft geschafft hat.

Allein diese Tatsache lässt mich sagen: Macht doch einfach ;)

Kommentar von 895b0c230108f65d147edf3ff4b93883smallOrangee am 8. Mai 2009 22:07

So locker sehen kann ich das leider nicht. Einige Leute in meiner Umgebung geben sich als " Studierter" obwohl sie nur ein Hauptschulabschluss in der Tasche haben und damit dann auf einer Abendschule irgendein Fach "studiert" haben. Danach nennen sie sich auch noch Betriebswirt oder sonst noch was.

Kommentar von crazyone1989 am 8. Mai 2009 22:36

Keine Angst, das fliegt schon auf. Alles rächt sich, und man sieht sich immer zweimal im Leben. Mach dir da keine Sorgen, Lügen haben meist kurze Beine.


Eselin
beantwortet von Eselin am 8. Mai 2009 21:43
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Natürlich ist das illegal, da Betrug und Urkundenfälschung. Egal, ob du dich damit auf einen Job, eine Ausbildung bewirbst oder das Ding über deinem Bett an die Wand nagelst.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 8. Mai 2009 21:45
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Klar ist das möglich.

Die Wahrscheinlichkeit dass es auffällt ist sehr gering, da die Schulen untereinander sich nicht austauschen über die Korrektheit der Noten.


Nikodemus
beantwortet von Nikodemus am 8. Mai 2009 21:46
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mehr braucht man dazu nicht zu sagen.. http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. Mai 2009 21:55

Eben! Denn wenn man § 267 Abs. 1 und die entsprechenden Urteile genau liest, wird man feststellen, dass der geschilderte Fall keine Urkundenfälschung ist...


LittleGiant
beantwortet von LittleGiant am 8. Mai 2009 21:49
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Ich würde es nicht darauf ankommen lassen! Auch nicht ausgefüllte Zeugnis-Vordrucke sind Urkunden. Urkundenfälschung ist strafbar.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. Mai 2009 21:58

Falsch! Das Zeugnisformular ist erstmal nur ein Formular, selbst mit Stempel. Zur Urkunde wird das Formular erst durch die Unterschrift eines Unterschriftsberechtigten!


Ravennight
beantwortet von Ravennight am 9. Mai 2009 07:10
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Verbrenn dir mal da nicht die Finger... das ist Dokumentfälschung und dafür kann man in den Knast kommen!!


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