Wie man rausfindet, ob die Zufahrt zum Parkplatz privat ist? Das kann man evtl. dem Bebauungsplan entnehmen oder aber man fragt jemanden von der Gemeinde oder der Schule. Vorsicht, auch von der Straße zugängliche Parkplätze ohne Absperrung/Zaun sind öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn die Zufahrt zum Lehrerparkplatz Privatgrundstück der Schule ist, dann ist es nämlich einfacher: Blaulichtfahrzeuge HINTER die Absperrung stellen und schon ist das kein öffentlicher Verkehrsgrund mehr. Das kann die Polizei oder ein Staatsanwalt/Richter natürlich auch völlig anders sehen...
Ungenehmigt simulierte Blaulichtfahrzeuge auf der Straße sind deutlich gefährlicher, weil eindeutig verboten.
Eine zeitweise Genehmigung wäre theoretisch möglich, gibt es auch für Filmaufnahmen. Muss man bei der Gemeinde beantragen, kostet Verwaltungsgebühr und man muss Auflagen beachten. Kann aber auch verwehrt werden.
Die mögliche Strafe für ein einfaches Vergehen - aufgesetztes Blaulicht, stehende Fahrzeuge, scherzhaftes Anhalten eines eng umrissenen Personenkreises, keine Störung des Straßenverkehrs - ist relativ gering (Ordnungswidrigkeit), bei so einem Spaß wird die Polizei vermutlich auch alle Augen zudrücken. Für einen schnellen Abschlußstreich, der von außen eindeutig als solcher erkennbar ist (z.B. mit Aufschrift "ABI-ZEI" o.ä. auf den Blaulichtautos), wird man jedenfalls keine Amtsanmaßung annehmen.
Könnte man also auch so riskieren. Ich bin aber kein Anwalt und es kann durchaus unangenehme Fragen aufwerfen, vor allem, wenn sich ein Lehrer in seinen Rechten gestört fühlt. Irgendeinen Spielverderber gibt's ja doch immer.
Wenn das Rektorat mitspielt und das erlaubt, wäre es sicherer.
Viel Spaß!
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