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Abschlussstrech mit Blaulicht

Frage von percuSSion2 percuSSion2

hei zusammen,

für unseren abschlussstreich wollen wir die zufahrt zum lehrerparkpaltz absperren. wir ,,rücken,, mit 2 pkws an und haben überlegt, wir nehmen absperrband und sperren so ab. daneben stehen wir mit einer kelle mit der aufschrift: stop abschlussstreich,, nun wollen wir auch noch auf die pkws ein magnetblaulicht setzen. ist das erlaubt? oder muss ich das anmelden damit wir für den abschlußstreich das blaulicht benutzen?? oder ist die zufahrt privat??? helft mir bitte!!! darf ich das oder nicht???

danke schon mal

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von baertl baertl

    Wie man rausfindet, ob die Zufahrt zum Parkplatz privat ist? Das kann man evtl. dem Bebauungsplan entnehmen oder aber man fragt jemanden von der Gemeinde oder der Schule. Vorsicht, auch von der Straße zugängliche Parkplätze ohne Absperrung/Zaun sind öffentlicher Verkehrsraum.

    Wenn die Zufahrt zum Lehrerparkplatz Privatgrundstück der Schule ist, dann ist es nämlich einfacher: Blaulichtfahrzeuge HINTER die Absperrung stellen und schon ist das kein öffentlicher Verkehrsgrund mehr. Das kann die Polizei oder ein Staatsanwalt/Richter natürlich auch völlig anders sehen...

    Ungenehmigt simulierte Blaulichtfahrzeuge auf der Straße sind deutlich gefährlicher, weil eindeutig verboten.

    Eine zeitweise Genehmigung wäre theoretisch möglich, gibt es auch für Filmaufnahmen. Muss man bei der Gemeinde beantragen, kostet Verwaltungsgebühr und man muss Auflagen beachten. Kann aber auch verwehrt werden.

    Die mögliche Strafe für ein einfaches Vergehen - aufgesetztes Blaulicht, stehende Fahrzeuge, scherzhaftes Anhalten eines eng umrissenen Personenkreises, keine Störung des Straßenverkehrs - ist relativ gering (Ordnungswidrigkeit), bei so einem Spaß wird die Polizei vermutlich auch alle Augen zudrücken. Für einen schnellen Abschlußstreich, der von außen eindeutig als solcher erkennbar ist (z.B. mit Aufschrift "ABI-ZEI" o.ä. auf den Blaulichtautos), wird man jedenfalls keine Amtsanmaßung annehmen.

    Könnte man also auch so riskieren. Ich bin aber kein Anwalt und es kann durchaus unangenehme Fragen aufwerfen, vor allem, wenn sich ein Lehrer in seinen Rechten gestört fühlt. Irgendeinen Spielverderber gibt's ja doch immer.

    Wenn das Rektorat mitspielt und das erlaubt, wäre es sicherer.

    Viel Spaß!

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    Antwort von xxxyz xxxyz

    Auch auf einem Parkplatz ist die STVO in Kraft,auch wenn er Privat ist, auch wenn dort keine STVO wäre bräuchtest du dann immernoch die einverständniss von dem Grundstücks besitzer. Aber nicht nur das reicht es müsste auch so sein das,das Licht des Blaulichtes (Rundumleuchte) nicht auf der Straße zu sehen ist (ablenkung für Autofahrer). Beantragen kann man es nur für Filmaufnahmen evt. mit Polizeilicher Absperrung trozdem müsste dann das Blaulicht eine "E-Zertifizierung" haben,solche Blaulichter kosten dann schon mal gute 250€ und sind nicht irgendwelche billig-teile...

    Dann muss man auch noch aufpassen das man keine Rettungswege und/oder Fluchtwege versperrt.

    Als kleiner Tipp ich würde es lassen,oder mir zwei schwach blinkende LEDs in die Windschutzscheibe legen.

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    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Blau ist in der Öffentlichkeit verboten, sogar bei gelb kann das sein.

    Wichtig: Es muss ein Verantwortlicher da sein, z.B. die Schüler der Schülervertretung. Ein netter Hausmeister ist nützlich. Zeit einplanen zum hinterher aufräumen.

    Was ich so an "Streichen" kenne:

    Parkplatz mit Traktoren zuparken (öffentliche Straßen und Wege freilassen)

    Flurabschnitte mit Luftballons füllen

    Gänge mit Autoreifen, Strohballen, Tische/Stühle verbauen (Vorsicht, gucken wo die Notausgänge sind, da nicht)

    Wasserbomben, jede Menge und Wasserpistolen (nichts was an Kleidung klebt oder diese beschädigt)

    viieeel Konfetti für alles möglich

    ...

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    Antwort von Foerster1973 Foerster1973

    Blaulicht kann man nicht beantragen, da es nur für Einsatzfahrzeuge erlaubt ist.

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    Antwort von Goebi Goebi

    Rettungswege sind grundsätzlich frei zu halten, sollte vorher geprüft werden.

    Blaulicht könnte kritisch werden, aber wenn Ihr damit nicht rumfahrt, habt Ihr vielleicht Glück.

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