Frage zu den ABB - Schwäbisch Hall
Zitat: §1 Abs.3 Mit Abschuss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr von 1%der Bausparsumme fällig.Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht-auch nicht anteilig-zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.
Entsprechend dieser Formulierung müßte die Abschlußgebühr bei voller Darlehensanspruchsnutzung und regulärer Zuteilung bei Darlehensverzicht erstattet werden.
Lt. Auskunft der Schwäbisch Hall (Callcenter)wird sie nicht erstattet. Hier sieht man mal wieder dass von dem Wunsch von klaren Formulierungen nichts hängen geblieben ist. Wobei die Rentabilität eines Niedrigzinsbausparers eh fraglich ist. Durch den "schlechten, reduzierten Sparzins" in der Sparphase benötigt man bei Zuteilung einen höheren Darlehensbedarf. " Prüfe wer sich länger bindet "