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Abschlussgebühr Bausparer

Frage von sinuscon sinuscon

Frage zu den ABB - Schwäbisch Hall

Zitat: §1 Abs.3 Mit Abschuss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr von 1%der Bausparsumme fällig.Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht-auch nicht anteilig-zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.

Entsprechend dieser Formulierung müßte die Abschlußgebühr bei voller Darlehensanspruchsnutzung und regulärer Zuteilung bei Darlehensverzicht erstattet werden.

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Antworten (4)

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    Antwort von Geldengel24 Geldengel24

    Hallo wer heute noch ein Bausparer macht kann auch locker die Gebühr bezahlen ist eh Mist da fällt das eine Prozent nicht ins Gewicht.Es gibt sogar noch Menschen die schließen eine Lebensversicherung ab! Trotzdem alle wissen sollten das ist Legaler Betrug. Viel Spaß mit Schwäbisch Hall und Co!

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    Antwort von malli malli

    nein wird sie nicht. lg malli

    Kommentar von sinuscon sinusconsinuscon

    Lt. Auskunft der Schwäbisch Hall (Callcenter)wird sie nicht erstattet. Hier sieht man mal wieder dass von dem Wunsch von klaren Formulierungen nichts hängen geblieben ist. Wobei die Rentabilität eines Niedrigzinsbausparers eh fraglich ist. Durch den "schlechten, reduzierten Sparzins" in der Sparphase benötigt man bei Zuteilung einen höheren Darlehensbedarf. " Prüfe wer sich länger bindet "

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    Antwort von Power100 Power100

    Davon steht da nichts, es steht nur dass die Abschlussgebühr nicht, auch nicht anteilig, ersetzt wird, in bestimmten Fällen, das heisst leider nicht, dass in anderen Fällen die Abschlussgebühr zurückgezahlt wird. Es gibt nur noch wenige Bausparkassen, die in bestimmten Fällen die Abschlussgebühr zurückzahlen: z. B der Deutsche Ring, nach 10 Jahren, Zuteilung und Darlehensverzicht, unter gewissen Bedingungen und bestimmten Tarifen die deutsche Bank und BHW. Eine Klage der Verbrauerzentrale gegen die Abschlussgebühr ist übrigens gescheitert

    Kommentar von sinuscon sinusconsinuscon

    Die Klage war im allgemeinen gescheitert. Die Klage wäre im Hinblick der Bedingungen sicherlich vielversprechender. Zumal in meinem oben erwähnten Zitat sich die Verweigerung zur Erstattung der Abschlussgebühr kausal ( durch die Kommastellung ) auf Kündigung, Ermäßigung, oder nicht volle Inanspruchnahme des Darlehens bezieht. Eine andere Bausparkasse verwendet folgende Formulierung: Zitat :Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 vH. der Bausarsumme fällig.Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Angspruch genommen wird.

    Durch die Punktsetzung nach dem herabgesetzt wird eine Erstattung ausgeschlossen. Bei bei der Schwäbisch Hall scheint eine Erstattung nicht ausgeschlossen zu sein.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Wird aber nicht. Die Abschlussgebühr bekommt der Vermittler. Wird nicht auf Sparguthaben angerechnet.

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