unser sohn 9 jahre 4. klasse soll an abschlussfahrt teilnehmen, aber er möchte nicht auf eine mehtägige fahrt mit, da er mit einigen mitschülern probleme hat. von unserer schule wurde uns nun mitgeteilt (8 wochen nach dem Gespräch mit dem Schulleiter) (die fahrt ist schon seit mai 07 letzter elternabend 3. klasse (war nicht da, da krank) geplant aber von der schule haben wir persöhnlich erst im september davon erfahren obwohl wir mehrfach nachgefragt haben ob irgend etwas neues ist, dies wurde immer verneint. wir haben noch nichteinmal den reisepreis erfahren noch eine einwilligung erteilt. die von uns bereits angeführten gründe werden nicht anerkannt. was
Abschlussfahrt 4. klasse grundschule pflicht?
Antworten (6)
-
13Antwort von
waterlilieswaterlilies
Die Schule kann keinen Schüler zur Teilnahme an so einer "Bildungsreise" zwingen. Die Schulleitung braucht deine Einwilligung falls dein Kind auf eine Klassenfahrt gehen soll, verweigere diese Einwilligung einfach. Dein Kind ist schulpflichtig und muss in dieser Zeit eben in eine andere Klasse gehen.
Falls du Probleme hast, wende dich an die Elternvertretung und bitte um Hilfe. Falls du auch dort kein Gehör findest (sowas kommt vor), kannst du dich auch selber an den Schulrat, der für eure Schule zuständig ist wenden.
-
2Antwort von
oldpaedoldpaed
Schon an anderen Stellen habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass für Schulwanderungen und Schulfahrten das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird. Es besteht für die Schüler(innen) bei Schulwanderungen und Schulfahrten grundsätzlich Teilnahmepflicht, weil dies Veranstaltungen der Schule sind; die Erziehungsberechtigten können jedoch in besonderen Ausnahmefällen ihr Kind von der Pflicht zur Teilnahme befreien lassen; der Antrag ist schriftlich zu begründen (religiöse Gründe oder gravierende erzieherische Gründe). Die Schule wird diese Gründe mit Sicherheit auch ernst nehmen! Selbstverständlich müssen die Eltern in die Planung frühzeitig mit einbezogen werden, damit das Vorhaben auch finanziert werden kann. - Ein "gefaktes" Attest -welcher Arzt macht das?- wie von ratpacker vorgeschlagen ist unredlich, auch das Kind würde dadurch falsch erzogen. Ehrlichkeit der Schule gegenüber schafft in der Regel auch wechselseitiges Vertrauen, und das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden!
-
2Antwort von
Delicous Es ist nicht Pflicht. Die jenigen können nicht zwingen! ;)
Kommentar von
wandpilzwandpilz ich glaube das Thema hatten wir schon einmal an anderer Stelle. Quintessenz: Das Kind kann höchstens dazu gezwungen werden die Zeit in einer anderen Klasse zu verbringen (wenn die Abschlussfahrt innerhalb der Schulzeit ist). Ansonsten cool bleiben und der Lehrerin einen Brief schreiben, was das Kind ersatzweise machen soll oder ob es das überhaupt machen muss.
-
-
1Antwort von
sternspongebobc Mein Sohn war 9 Jahre alt,als eine Abschlussfahrt in der 4. Klasse geplant war. Mir war schon vorher klar, dass ich ihn nicht teilnehmen lasse, da da einige Unruhestifter dabei waren. Wenn was passiert wäre,hätte ich die Probleme am Hals gehabt.Ich finde es ist freiwillig oder man geht einfach, wenn es möglich ist mit. Es gibt noch so viele Klassenfahrten im Leben unserer Kinder. Ich finde auch wenn sie älter sind hat man als Mutter ein besseres Gefühl.Auch finde ich ist die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet.
-
0Antwort von
Tofte58Tofte58
Kein Schüler muss auf eine Klassenfahrt, da die Eltern eine Einwilligung abgeben müssen !
-
0Antwort von
RolfeRolfe
Eine Pflicht, an Schulfahrten teilzunehmen - wie oldpaed behauptet - gibt es nicht. Wenn jemand eine Rechtsgrundlage für eine solche Teilnahmepflicht kennt, würde ich mich freuen, diese hier lesen zu dürfen. Ich lasse mich auch gern eines anderen belehren...
Kommentar von
mami07 Einen Gesetzestext gibt es nicht, nur eine Richtlinie für Schulfahrten und genau an dieser hält unser Schule fest. Auch wenn Richtlinien kein Gesetz sind.
Es handelt sich nicht um eine Bildungsreise, sondern nur eine Abschlussfahrt von der Grundschule
Das wird die Schule aber auf jeden Fall als "Bildungsreise" anmelden müssen. Es wird allgemeine nur als Abschlussfahrt bezeichnet. Vergnügungsreisen für Schüler werden nicht genehmigt, es muss dem Ministerium gegenüber pädagogisch begründet werden. Das ist bei allen Klassenfahrten so. Ausserdem ist es wurscht, wie man es nennt, niemand kann zur Teilnahme gezwungen werden.