Abschlussarbeit - Mindestlohn

4 Antworten

Laut Mindestlohngesetz muss dieser für Studenten NICHT gezahlt werden.

Zitat aus Wikipedia:

Anspruch auf den Mindestlohn haben auch Praktikanten, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt. Nicht-Anspruchsberechtigte

Diese generelle Praktikantenregelung gilt nicht[2]

für Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren
für bis zu drei Monate dauernde Orientierungspraktika für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums
für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation.

Fällt Dein Praktikum unter den Begriff "Pflichtpraktiuk" ?

Zur Info. Der Mindestlohn gilt nun auch für mich! Danke Euch!

Ich würde mal rein aus dem Bauch herraus sagen, dass dir kein Mindestlohn zusteht. Warum solltest du als Bachelorant / Masterant einen Anspruch darauf haben, wenn Praktikanten (und Werksstudenten?) keinen Anspruch haben? Daher würde sich auch Punkt 2 und 3 erübrigen ;)