Abschlussarbeit - Mindestlohn
Im Rahmen meines Studiums schreibe ich seit dem 01.01.2015 meine Masterarbeit in einem namenhaften Konzern in Deutschland. Folgende Punkte sind zu beachten :
- Die Abschlussarbeit muss in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen verfasst werden.
- Wegen der Komplexität des Themas gilt der Arbeitsvertrag bis Ende Juni (6Monate).
- Ich arbeiten ausschließlich an meiner Thesis. Die Mitarbeit im operativen Tagesgeschäft ist nicht vorgesehen.
- Mein Arbeitsvertrag ist ein 0815 Praktikantenvertrag. Das Wort "Abschlussarbeit", sowie meine genaue Tätigkeitsbeschreibung fehlt.
Auf die Frage, nach dem Mindestlohn für Bachelor- /Masteranten in der Personalabteilung bekam ich die Antwort, dass der Konzern für Abschlussarbeiten keinen Mindestlohn zahlen würde.
Dieses scheint, nach meinen Informationen aus dem Word Wide Web eine rechtliche Grauzone in der Mindestlohndebatte zu sein.
Nun tun sich mir folgende Frage auf:
- Steht mir der Mindestlohn zu?
- Gibt es ähnliche Präzedenzfälle?
- Ohne die Personalabteilung gleich wieder aufzumischen, wer kann helfen? Betriebsrat, Gewerkschaft, ein Anwalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab!
4 Antworten
Laut Mindestlohngesetz muss dieser für Studenten NICHT gezahlt werden.
Zitat aus Wikipedia:
Anspruch auf den Mindestlohn haben auch Praktikanten, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt. Nicht-Anspruchsberechtigte
Diese generelle Praktikantenregelung gilt nicht[2]
für Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren
für bis zu drei Monate dauernde Orientierungspraktika für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums
für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation.
Fällt Dein Praktikum unter den Begriff "Pflichtpraktiuk" ?
Zur Info. Der Mindestlohn gilt nun auch für mich! Danke Euch!
Ich würde mal rein aus dem Bauch herraus sagen, dass dir kein Mindestlohn zusteht. Warum solltest du als Bachelorant / Masterant einen Anspruch darauf haben, wenn Praktikanten (und Werksstudenten?) keinen Anspruch haben? Daher würde sich auch Punkt 2 und 3 erübrigen ;)