Habe eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudion abgeschlossen. Jahresbeitrag 99,00 €, wöchentliche Kosten 15,00 €.Nach nochmaligen Überlegen sind mir jedoch die Kosten zu hoch. Habe ich die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten
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Abschluss Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Besteht Rücktrittsrecht vom Vertrag?
Frage von
Schnabbi
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tantedirk1tantedirk1
Steht im Klein Gedruckten Teil. Normalerweise gilt trotzdem eigentlich immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Diese Frage
Im kleingedruckgten Teil steht nichts. Habe mündlich und schriftlich vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Nunmehr wird mir vom Fitnessstudio mitgeteilt, dass kein Widerrufsrecht besteht. Und nun?
Sieh mal hier:
http://www.verbraucher-urteile.de/vertr/sportstudiocontent.html
Steht im klein gedruckten nichts von Widerruf oder Ähnlichem?
Hmmmh, scheint wirklich eine ernste Sache mit diesen Verträgen zu sein.
Wurde er IN einem Studio abgeschlossen?
Nach einigem Nachlesen "rettet" sonst nur: Krankheit (eine ärztliche Bescheinigung- am Besten dauerhaft- Es soll Ärzte geben, die helfen da gern), Schwangerschaft oder Grundwehrdienst ferner Umzug in einen anderen Ort (etwa 20 km). Ach ja: Wenn Du unter 18 bist, dann geht auch noch was.
Es handelt sich um eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Im Punkt 1 steht was zu "Rechte und Kündigungsfrist des Mitgliedes": Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird." Die Mitgliedschaft wurde IM Studio abgeschlossen. Haste noch 'nen Tipp für mich?
Das ist wirklich ekelhaft mit diesen Studios...Darum sind ja laut Statistik so viele dort angemeldet.
Es ist der Ort, WO der Vertrag abgeschlossen wurde entscheidend, d.h. also IN einem Studio unterschrieben, an der EIGENEN Haustür oder am TELEPHON.
Man kommt sonst wirklich erst nach 12 Monaten raus, wenn spätestens im laufenden 9. Monat schriftlich gekündigt wurde (Einschreiben mit Rückschein).
Jetzt rauskommen wird wirklich schwer. Eben nur das oben bereits erwähnte (Ummelden-kurzfristig?, Arzt, Schwangerschaft, Grundwehrdienst, nicht (voll) geschäftsfähig, Behinderung, Handlungsunfähigkeit).
Zwillingsschwester wäre jetzt ideal.
Bei Handyverträgen ist es das Gleiche. Du kannst nach einer Woche leider nicht in den Laden zurückgehen, um das iPhone mit Vertrag zurückzubringen.
Nur auf Kulanz oder...Möglicherweise lässt er Dich gehen, wenn Du einen Anteil zahlst...
Verbraucherfreundlich sieht natürlich ganz anders aus, aber dafür ist Ilse Aigner zuständig.