Hallo,
vielleicht ist dieser Link zu Gesundheitsfragen interessant:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Kran...
Beispiele für gravierende Folgen:
Wenn man bei der letzten Grippe Kopfschmerzen hatte und der Arzt diese in seinen Unterlagen notiert hat, kann es bei der späteren Feststellung eines Hirntumors gravierende Probleme geben. Ich habe auch von einer Person gehört, die Probleme hatte ein Schnarchergerät bezahlt zu bekommen, da sie das Schnarchen nicht als Vorerkrankung angegeben hatte. Man sollte alle (!!!!!) in dem abgefragten Erkrankungen bzw. Beschwerden angeben. Bei vergessenen Erkrankungen kann die Versicherung den Vertrag beenden!
Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung/Vergrößerung der Familie" und Verringerung der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, Insolvenz, teilweise bei Arbeitslosigkeit , späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.
Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV nach der Elternzeit (manchmal auch in der Elternzeit) immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.
Auch Scheidung und ggf. erneute Heirat/Stiefkinder können gravierende Auswirkungen haben.
Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:
rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn die selbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.
Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?". Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.
In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI
Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Hallo Lars, danke für deine Antwort. Sehr nett von dir! Also psychische Erkrankung habe ich nicht. Ich hatte nur mal 20 Std. "Gesprächstherapie" ohne Bezug von Medikamenten. Hier ging es lediglich um z.b Verlustängste, Zukunftsängste, also nichts besonderes. Ich habe auch ein Schreiben von meiner Therapeutin, wo drinnen steht: Behandlung erfolgreich abgeschlossen, Patientin kerngesund, keine bleibenden Schäden bla bla....
Im "Kündigung auf Ärztlichen Rat Schreiben" stand damals drin, dass mein Arzt mir rät zur kündigung aufgrund "mobbing, hm, so genau weis ich es nicht mehr, was er da reingeschrieben hat - kann auch ein Punkt mit Psyche was zu tun haben" Ist das denn dann schlimm bei Abschluss einer Versicherung??
Kann es sein, dass mich dann keine Versicherung annimmt?
wie lange ist die Gesprächstherapie denn her?
20 Std. Gespraechstherapie bekommt man nicht gerade mal so zum Spaß, hier muss schon eine entsprechende Diagnose vorliegen. Diese solltest du bei Antragstellung neben allen anderen Erkrankungen wahrheitsgemaess angeben.
Vor einem im Internet selbst gestrickten Antrag rate ich in diesem Fall dringend ab, lass dich fachkundig beraten evtl. Dann auch erst mal mit einer anonymen risikovoranfrage