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Abschleppwagen hebt gerade das Auto - Anspruch auf Herausgabe?

Frage von vladima vladima

wenn man gerade dazukommt und der Abschlepper noch nicht weggefahren ist?

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Antworten (11)

  • 10
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Darf er das Auto nicht mitnehmen aber die Rechnung musst du trotzdem bezahlen...

    Kommentar von PornoUlli PornoUlliPornoUlli

    Korrekt

    Kommentar von elsine elsineelsine

    DH - so isses

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    genau, DH!

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    Antwort von darel darel

    Das Auto gehört dir, also muss der Abschlepper es herausgeben. Allerdings kann das einer Stelle geschehen, wo der Verkehr nicht behindert wird. Aber die Kosten von An- und Abfahrt, Geldbuße und Verwaltungsaufwand wirst du tragen müssen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wagen wird raugerückt - kostet aber die volle Gebühr!

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    Antwort von RedFred RedFred

    Das Auto muss stehen bleiben, trotzdem bleibst du auf den bis dahin angefallen Kosten (Anfahrt usw.) sitzen. Dafür sparst du aber die Kosten für den Verwahrplatz der Polizei.

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    Antwort von wiele wiele

    Ja, der Wagen muss Dir gegeben werden.

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    ..bezahlen und du würdest dein Auto wohl erhalten..so kam das mal im TV,aber ob es stimmt..wer weis..

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    Antwort von Amelie07 Amelie07

    Glaube, dann nimmt er den Wagen trotzdem mit, da er ja schon dort ist und den Wagen bewegt. Meine, das mal irgendwann gehört zu haben.

    Kommentar von Susanne81 Susanne81Susanne81

    Quatsch. Du musst nur die Leeerfahrt zahlen das Auto kann aber da bleiben.

  • 1
    Antwort von coroner coroner

    ja hat man. gab es erst letztens ein urteil. aber die anfahrtskosten muss man trotzdem zahlen. UND (ganz wichtig und in der realität eher selten möglich) Das WIEDERABSETZEN darf den Verkehr nicht gefährden...

    Kommentar von jockl jockljockl

    sogar das Aufnehmen darf nicht gefährden, unglaublich was ??

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn berechtig, die Anfahrt wirst Du bezahlen müssen.

  • 1
    Antwort von 20DaSa03 20DaSa03

    Muß man trotzdem die Anfahrtskosten zahlen und er muß das Auto da lassen

  • 0
    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    kannst solange DIE HACKEN NOCH NICH AM AUTO sind einsteigen und wegfahren...mittlerweile dürfe es schon weg sein^^

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