wenn man gerade dazukommt und der Abschlepper noch nicht weggefahren ist?
Abschleppwagen hebt gerade das Auto - Anspruch auf Herausgabe?
Antworten (11)
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10Antwort von
Mystika1245Mystika1245
Darf er das Auto nicht mitnehmen aber die Rechnung musst du trotzdem bezahlen...
Kommentar von
elsineelsine DH - so isses
Kommentar von
akademikusakademikus genau, DH!
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2Antwort von
dareldarel
Das Auto gehört dir, also muss der Abschlepper es herausgeben. Allerdings kann das einer Stelle geschehen, wo der Verkehr nicht behindert wird. Aber die Kosten von An- und Abfahrt, Geldbuße und Verwaltungsaufwand wirst du tragen müssen.
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1Antwort von
RedFredRedFred
Das Auto muss stehen bleiben, trotzdem bleibst du auf den bis dahin angefallen Kosten (Anfahrt usw.) sitzen. Dafür sparst du aber die Kosten für den Verwahrplatz der Polizei.
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1Antwort von
wernileinwernilein
..bezahlen und du würdest dein Auto wohl erhalten..so kam das mal im TV,aber ob es stimmt..wer weis..
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1Antwort von
Amelie07Amelie07
Glaube, dann nimmt er den Wagen trotzdem mit, da er ja schon dort ist und den Wagen bewegt. Meine, das mal irgendwann gehört zu haben.
Kommentar von
Susanne81Susanne81 Quatsch. Du musst nur die Leeerfahrt zahlen das Auto kann aber da bleiben.
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1Antwort von
coronercoroner
ja hat man. gab es erst letztens ein urteil. aber die anfahrtskosten muss man trotzdem zahlen. UND (ganz wichtig und in der realität eher selten möglich) Das WIEDERABSETZEN darf den Verkehr nicht gefährden...
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jockljockl sogar das Aufnehmen darf nicht gefährden, unglaublich was ??
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1Antwort von
20DaSa0320DaSa03
Muß man trotzdem die Anfahrtskosten zahlen und er muß das Auto da lassen
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0Antwort von
NicoDeluxeNicoDeluxe
kannst solange DIE HACKEN NOCH NICH AM AUTO sind einsteigen und wegfahren...mittlerweile dürfe es schon weg sein^^
Korrekt