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Abschleppkosten zahlen bei mobilen / temporärem Parkverbot

Frage von Micha72 Micha72

Habe mein Auto in Berlin geparkt, wo parken erlaubt ist. Am 21.11. wurden mobile Parkverbotsschilder wegen Filmarbeiten augestellt. Am 27.11. wurde mein Fahrzueg abgeschleppt. Mein Fahrzeug steht auf der "Negativliste" (Liste der Fahrzeuge, die vor dem Aufstellen der mobilen Parkverbotsschilder ordungsgemäß geparkt wurde.) Haeb Gebührenbescheid über Abschleppkosten von 149 EUR erhalten und mit Hinweis auf Negativliste und eigentlich erlaubtes Parken widersprochen. Widerspruch wurde abglehnt (Schilder standen 72 h vor abschleppen, außerdem Urteil vom 11.12.2996 BVwerG 11C 15.95). Was kann ich nun machen und wie begründe ich es? Wie stehen meine Chancen? Vielen Dank, Michael

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Antworten (8)

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    72h sind drei Tage, das ist genau die Zeit die sie dir lassen müssen damit du dein Fahrzeug entfernen kannst. Die Negativlist ist eher für dich negativ, die besagt nur das du da schon gestanden hast als die Schilder aufgestellt wurden, und deshalb haben sie dir auch die 72h Zeit gelassen. Sie wird nur geführt um die Fahrzeuge die das vor dem Verbot da standen von denen die nach dem Verbot dort abgestellt wurden zu unterscheiden. Was hätten die den deiner Meinung anch machen sollen? Du hast die Pflicht dich spätestens alle 3 Tage zu vergewissern das du dort immer noch parken darfst, dieser Verpflichtung bist du nicht nachgekommen, das ist jetzt die Folge davon.

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    Antwort von rebertho rebertho

    schlecht...

    Du hast auch in Abwesenheit dafür zu sorgen, dass dein Fahrzeug eventuell aus einer sog. mobilen Parkverbotszone entfernt werden kann

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Das Abschleppen und die Inrechnungstellung waren rechtmäßig.

    Da gibts schon Urteile drüber. Du musst dich halt darum kümmern, wenn du dein Fzg. an der Straße parkst. Auf einem Parkplatz würde es anders aussehen.

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    Antwort von Zensor Zensor

    Die Chancen stehen gut dafür, dass Du es bezahlen mußt.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du kannst das Verfahren extrem verkürzen indem Du einfach bezahlst. Ansonsten kannst Du gegen jeden Bescheid das unten aufgeführte Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Aber ganz am Ende steht bei Dir ein Preis der in keinem positiven Verhältnis zu den 149 Ursprungs Euro steht. Wenn die Schilder rechtzeitig aufgestellt wurden bist Du der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Du musst halt alle 3 Tage mal nach Deinem Auto schauen/ schauen lassen.

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    Antwort von Mismid Mismid

    was soll denn eine Negativliste sein? Man darf sein Auto nicht unbegrenzt abstellen und sich darauf berufen, daß beim Abstellen die Verkehrschilder noch nicht gegolten haben. Auch wenn man im Urlaub ist, muß man alle paar Tage kontrollieren ob sich etwas geändert hat. In deinem Fall ist das Abschleppen höchst wahrscheinlich berechtigt. Da kannst du nichts tun. Bezahlen und Froh sein, daß es mit 149 Euro noch recht günstig war.

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Du musst bezahlen. Da führt leider kein Weg drum rum, auch wenn es meiner Meinung nach ungerecht ist.

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    Antwort von odemtann odemtann

    Vermutlich eher schlecht . Du wirst zahlen müssen .Zur not frage einen Anwalt

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