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Abschleppkosten

Frage von timhunter timhunter

Hallo Leute. Heute morgen wurde ich leider unsanft von meinem Vermieter geweckt, der mich allerdings nur netterweise darauf hinweisen wollte, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht und unseren Parkstreifen gesperrt hat (habe das Schild vorgestern wirklich übersehen ;) ). Sie fingen von vorne an die 4 oder 5 Autos abzuschleppen, die in der "verbotenen Zone" standen, mein Auto war das hinterste in der ganzen Reihe. Ich kam rechtzeitig runter und wollte mein Auto wegfahren, da meinte der Mensch vom Ordnungsamt, ich müsste die Ordnungskosten (ok, verstehe ich), aber auch eine Leerfahrt vom Abschlepper bezahlen. Allerdings waren nur 2 Abschlepper vor Ort, einer hatte den Vordersten gerade aufgeladen und der Zweite lud gerade das 2. Auto in der Schlange von vorne auf. Für mein Auto kann also noch gar kein Abschlepper bestellt gewesen sein. Muss ich trotzdem die Leerfahrt bezahlen?

Vielen Dank für eure Antworten Tim

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Antworten (7)

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    Antwort von Marlene Marlene

    Schwierige Frage, normal wenn der Abschleppdienst gerufen wurde gibt es kein zurück. Aber in deinem Fall waren ja auch andere Autos daran beteiligt. Ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Unbedingt Uhrzeit und Kennzeichen der anderen Autos aufschreiben. Vielleicht werden die Kosten auch geteilt. Wobei ich das doch nicht glaube, weil die versuchen doch überall abzuzocken.

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower
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    Antwort von maiki01 maiki01

    Die müsstest Du nur bezahlen, wenn das Fahrzeug unterwegs war um Dich als nächstes aufzuladen.

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Völlig richtig, wenn für diese Fahrt auch kein anderer abgeschleppt werden konnte !

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    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Ich würde sie nicht bezahlen sondern wenn die Rechnung kommt Einspruch einlegen.

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    Antwort von timhunter timhunter

    So, ich habe wie zu erwarten war die Rechnung bekommen. Ich habe jetzt erstmal folgende Email verschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekam gestern ein Schreiben bzw. eine Rechnung von Ihnen über einen Betrag von 26,75€. Angerechnet für eine Leerfahrt einer Ihrer Abschleppfahrzeuge. Angegeben sind Anrufzeit, Einsatzbeginn, Ankunft/Ende vor Ort und Einsatz-Ende sowie Schleppkilometer von 15km.

    Die Situation vor Ort war folgende: Im temporären Parkverbot, welches die Stadt Braunschweig veranlasst hat, standen (mindestens) vier Fahrzeuge. Aufgrund des mangelnden Platzes in der XXX-straße konnte nur ein Auto nach dem anderen abgeschleppt werden, angefangen vom ersten Fahrzeug in der Reihe von vorne. Dort befindet sich nämlich eine Bushaltestelle, wo dementsprechend Platz ist. Vor Ort befanden zwei Abschleppfahrzeuge, von denen einer bereits ein Fahrzeug (das erste Fahrzeug in der Reihe) aufgeladen hatte und es kurze Zeit später abtransportierte. Erst dann konnte das zweite Fahrzeug und die übrigen Zwei abgeschleppt werden, wozu es allerdings gar nicht kam, da die Besitzer sie rechtzeitig selbst wegfuhren.

    Mein Fahrzeug war das letzte in der Reihe, stand also in der Reihe an Platz 4. Wie oben beschrieben geben Sie eine Ankunftszeit Ihres Abschleppfahrzeugs an, die Zeit ist hier beschrieben mit 8.00 Uhr.

    Wie weiterhin oben zu erlesen ist, waren allerdings nur zwei Abschleppfahrzeuge vor Ort, die außerdem von vorne angefangen haben, die Fahrzeuge abzutransportieren.

    Ich schließe daraus, dass für mein Fahrzeug also überhaupt kein Abschleppfahrzeug vor Ort bzw. unterwegs war und somit gar keine Leerfahrt stattgefunden hat. Dafür spricht folgendes: Vor Ort waren nur zwei Abschleppfahrzeuge. Unterwegs waren ganz offensichtlich auch keine Fahrzeuge, da Sie ja eine Ankunftszeit für das Abschleppfahrzeug angeben, welches letztlich überhaupt nicht erschien bzw. nicht existierte. Sie würden sich hier also selbst in erhebliche Widersprüche verwickeln. Es ist natürlich auch nicht rechtens, eine Leerfahrt für ein Fahrzeug (das zweite Auto in der Reihe), auf alle anderen Fahrzeuge umzulegen geschweige denn für jedes Fahrzeug eine Leerfahrt zu berechnen.

    Ich lege daher Widerspruch gegen diese Forderung ein und verlange, dass Sie mir schlüssig nachweisen, dass tatsächlich ein Abschleppfahrzeug für mein Auto entsandt worden ist, um es abzutransportieren. Ich denke, dass Sie wissen, dass jede Leerfahrt einem Fahrzeug zugeordnet werden muss und nicht zwei Autos entsandt werden können, um vier Fahrzeuge abzuschleppen.

    Sollten Sie nicht innerhalb von drei Werktagen auf diese Email reagieren, schicke ich Ihnen auch gern einen Brief mit selbigen Inhalt. Vielleicht lässt sich die Situation ja auch so klären.

    Viele Grüße

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    Antwort von timhunter timhunter

    Vielen Dank für die Infos, werde sicherlich Einspruch einlegen :)

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    Antwort von teddybaeruj teddybaeruj

    Wie du selbst schon sagst, hast du das Schild übersehen und die Frist zum Wegstellen verpasst. Dass man die Leerfahrt eines Abschleppwagens zahlen muss, habe ich noch nie gehört. Und vom Rechtsgefühl her, kann das auch nicht sein. Außerdem verstehe ich nicht, dass man den Haltern nicht die Möglichkeit gegeben hat, diese Aktion zu vermeiden, indem man mal kurz klingelt. So läuft das hier.

    Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft dir sicher weiter.

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Grundsätzlich muss man Leerfahrten bezahlen. Wenn der Abschleppdienst aber schon vor Ort war, lag ja keine Leerfahrt vor und daher entstanden ja auch keine Zusatzkosten, denn andere Fahrzeuge wurden ja angeschleppt. Leider habe ich kein Urteil zur Hand und kann daher nur eine starke Vermutung in diese Richtung anstellen !

    Kommentar von teddybaeruj teddybaerujteddybaeruj

    Das sehe ich genauso wie du.

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