1

Abschlepper kam, schleppte aber nicht ab. Zahlen?

Frage von QuestionMonkey QuestionMonkey

Folgendes: Auf einem Privatgrundstück einer Wohnungsbaugenossenschaft befinden sich Parkplätze. Ab und zu stellt sich mal ein Auto nicht auf einen Parkplatz, sondern am Wegesrand auf dem Grundstück ab. Die Leute zahlen dort Miete. Nun schickte die Genossenschaft einen Abschlepper, aber das Fahrzeug fuhr noch weg bevor es abgeschleppt werden konnte. Der Abschlepper war schon da.

Der Halter musste sofort 90 Euro in Bar zahlen, weil der Abschlepper bereits da war. Die 90 Euro wurden bezahlt.

Ist dies so Rechtens? Oder kann der Halter sein Geld wieder einfordern? Das Fahrzeug gefährdete nichts, es stand einfach nur da. Feuerwehr und Krankenwagen wären problemlos durchgekommen. Der Halter zahlt darüber hinaus Miete für einen der Parkplätze, hat also prinzipiell ein Recht darauf auf dem Privatgrundstück zu stehen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 3
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Frage lautet warum zahlt der Halter. Der hat den Schlepper nicht gerufen ist also auch nicht verpflichtet den Schlepper zu zahlen. Normalerweise zahlt der Auftraggeber. Und der kann dann versuchen das Geld beim Verursacher zurück zu fordern. Und auch das "Kippnapping" des Fahrzeuges (Herausgabe nur gegen Bezahlung) erfüllt den Tatbestand der Erpressung.

  • 3
    Antwort von blauangel04 blauangel04

    Da kann er nichts machen, sobald der Abschlepper da ist, muß er zahlen. Immerhin noch billiger als wenn er abgeschleppt worden wäre

  • 2
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Nein. Man hat kein Anrecht darauf das Geld wieder zu bekommen.

    Der Halter bezahlt für einen Parkplatz. Das gibt Ihm aber nicht das Recht woanders auf dem Grundstück zu stehen.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    So ist es, er hat nicht das gesamte Gelände gemietet.

  • 1
    Antwort von Harmoni Harmoni

    Wenn das Fahrzeug von Privat gerufen wurde ohne Polizei oder Behördenkontakt und ich schon mit dem PKW weg bin- dann hat der Abschlepprufer PECH gehabt und muss selbst zahlen !

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    genau so sehe ich das auch

  • 0
    Antwort von egglestone egglestone

    Tja , leider ist es so.Mich hat die choose im letzten Jahr 320.-€ gekostet.Die glauben leider wir schwimmen im Gold!

  • 0
    Antwort von Kenji Kenji

    wer hat denn den abschlepper gerufen? sowie ich aus deinem text erfahre hat man den abschlepper ohne grund angerufen und ohne grund sind kosten für irgendjemanden entstanden. warscheinlich irgendein "oberlehrer" eingestellter rentner der die jugend terrorisiert hat ihn gerufen, also ich als zur kasse gebittener würde den alten ordentlich zusammenfallten (verbal).

  • 0
    Antwort von dlrgkatja18 dlrgkatja18

    Ja is es leider, sobald er gerufen wird, muss man zahlen

  • 0
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Aua, die werden sich schwertun, das Geld zurückzuzahlen. Fürs Einklagen ist der Betrag zu gering. Außerdem hat der Halter nicht den Platz gemietet, auf dem der Wagen stand.

  • 0
    Antwort von allesist allesist

    Die Situation ist in verschiedenen Städten bzw. Unternehmen verschieden. Manchsmal werden die Anfahrtsgebühren nicht gerechnet, wenn nicht abgeschleppt wird und - eher häufiger, wie in deinem fall - wirds eben verrechnet - somit war es rechtens!

  • 0
    Antwort von Volvoliebhaber Volvoliebhaber

    Ist nicht überall gleich, in manchen Städten mußt du zahlen, wenn der Abschlepper kommt, in anderen erst wenn das Auto am Haken hängt

  • 0
    Antwort von akademikus akademikus

    wenn das sich so verhält wie du geschildert hast, dann muss der auftraggeber bezahlen! warum wurde die forderung denn gleich beglichen? hätte ich nie getan..für den ruhenden verkehr ist die stadt/gemeinde zuständig.auf öffentlichen plätzen versteht sich

  • 0
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Das ist ok. Normalerweise beläuft sich das auf etwa 300€. Das waren die Kosten für die Anfahrt, etc.

    Kommentar von radijas radijasradijas

    300 € sind ein Wucherpreis! Diese Kalkulation möchte ich mal sehen!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Die hat mein Freund im Sommer bezahlt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.