Folgendes: Auf einem Privatgrundstück einer Wohnungsbaugenossenschaft befinden sich Parkplätze. Ab und zu stellt sich mal ein Auto nicht auf einen Parkplatz, sondern am Wegesrand auf dem Grundstück ab. Die Leute zahlen dort Miete. Nun schickte die Genossenschaft einen Abschlepper, aber das Fahrzeug fuhr noch weg bevor es abgeschleppt werden konnte. Der Abschlepper war schon da.
Der Halter musste sofort 90 Euro in Bar zahlen, weil der Abschlepper bereits da war. Die 90 Euro wurden bezahlt.
Ist dies so Rechtens? Oder kann der Halter sein Geld wieder einfordern? Das Fahrzeug gefährdete nichts, es stand einfach nur da. Feuerwehr und Krankenwagen wären problemlos durchgekommen. Der Halter zahlt darüber hinaus Miete für einen der Parkplätze, hat also prinzipiell ein Recht darauf auf dem Privatgrundstück zu stehen.
So ist es, er hat nicht das gesamte Gelände gemietet.