ich möchte gleich meinen pkw mit ner stange abschleppen...hab das vorher noch nie gemacht...was ist dabei zu beachten (sicherheitsvorschriften der stvo)?
Antworten (8)
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2Antwort von
tommibtommib
wie, die Bremse geht nicht ? Ist das Auto angemeldet ? Wenn nicht, ist das nicht abschleppen, sondern Schleppen. Dafür brauchst Du eine Genehmigung der Zulassungsbehörde. Ausserdem muss der Fahrer des Ziehenden Fahrzeug Führerschein 2 haben und der im Gezogenen Klasse 3
gruß tommi
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killawelpekillawelpe nee,die bremsleitung is durch...is aber noch angemeldet...so ein aufwand??!deutschland halt gell... :-/ und die genehmigung kostet wahrscheinlich auch noch was..?
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tommibtommib na sicher doch, nur zur Sicherheit, denk dran, dass Du den Motor anhast, wegen der Servolenkung. Mit ausgefallener Bremse ist es Nothilfe und damit Abschleppen. Viel Erfolg
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killawelpekillawelpe thx!!!hast mir sehr geholfen!!dieses forum braucht mehr user wie dich!!DH!DH!DH!
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FranticekFranticek Richtig! Im Gegensatz zum Abschleppen nach einer Panne nachhause oder in die naechste Werkstatt sind beim Schleppen von Fahrzeugen von einem zu einem anderen Ort bestimmte Vorschriften einzuhalten.
Ein solches Schleppen muss erst einmal amtlich genehmigt werden. Da das zu schleppende Fahrzeug wie ein Anhaenger zum Zugfahrzeug gesehen wird, muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges einen entsprechenden Fuehrerschein haben. In der Regel duerfte das mindestens Klasse C1E sein. In gem geschleppten Fahrzeug ist hingegen KEIN Fuehrerschein erforderlich. Derjenige, der dort am Steuer ist, muss in der Lage sein, das geschleppte Fahrzeug zu beherrschen. Aber da er das Fahrzeug ja nicht fuehrt im Sinne der StVO, kann er nicht der Fahrzeugfuehrer sein und braucht auch keinen Fuehrerschein.
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Das wichtigst ist also neben der Genehmigung, dass der Fahrer im vorderen Fahrzeug den passenden Fuehrerschein hat, sonst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann mittlerweile ziemlich teuer werden.Kommentar von
killawelpekillawelpe dir auch ein dickes danke!!
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FilburtFilburt Sorry, aber ich halte das ehrlich gesagt für ausgemachten Blödsinn! Wozu ist dann die Abschleppstange überhaupt gut, wenn nicht zum Abschleppen von Fahrzeugen mit defeklter Bremsanlage?!
Braucht er denn auch eine "Genehmigung", wenn er einen ungebremsten Anhänger mitführen will?!? - Sorry, das ist doch schwachsinnig.
Abgeschleppt werden dürfen lt. StVO eh nur Autos, die nicht mehr aus eigener Kraft fahren können.
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killawelpekillawelpe ich glaube die beiden meinten falls der wagen abgemeldet ist...dir aber auch danke!
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FilburtFilburt Kommentar von killawelpe am 21. Januar 2009 14:55
"nee,die bremsleitung is durch...is aber noch angemeldet..."
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FilburtFilburt achso, ... Du bist's ja selber =)
... es wird so langsam unübersichtlich...
Ja, wahrscheinlich war das die Annahme =)
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1Antwort von
fasty2003fasty2003
Was ich eben geschrieben habe, wusste ich noch und meine Infos sind nicht brandaktuell.
Richtig heute:
Im geschleppten Fahrzeug kein Führerschein notwendig und mind. 15 Jahre alt sein und mit dem Fahrzeug vertraut.
Ein Abschleppen ist nur auf kürzestem Weg zwischen 2 Standorten (Werkstatt, Schrott ect.) zulässig. Nach einem Urteil waren schon 45 km zuviel.
Beim schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen. Führerschein vorne Klasse 2 (LKW) heute C.
Abschleppen ist ja auch nur zur Nothilfe gedacht, alles andere ist schleppen. Es sei denn, man kann eine Not plausibel erklären ;-). Sollte das Fahrzeug aber nicht mehr anspringen oder keinen Motor haben ;-), wird das wohl schwierig.
Beim Abschleppen (Notsituation ist beim ziehenden die Führerscheinklasse des ziehenden Fahrzeugs erlaubt, beim KFZ also auch Klasse 3 oder B)
Das Tempolimit von 45 km/h gilt nur für Österreich, sorry, hatte mal in Österreich abgeschleppt, daher meine Info noch.
Meiner Meinung nach sollte der im geschleppten Fahrzeug, besonders beim Seil, mehr Erfahrung haben.
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1Antwort von
fasty2003fasty2003
Man, hier liest man ja abenteuerliche Behauptungen. Natürlich muss der im gezogenen Fahrzeug mind. Klasse 3 (heute B) haben (kam da etwas durcheinander, hätte ja sein können, das sich etwas geändert hat. und habe den ADAC angerufen).
Mit Stange gilt das, was tommib oben schreibt.
Mit Stange MUSS man noch beachten, das das Gesamtgewicht bei beiden ungefähr gleich sein sollte. Das gezogene natürlich nicht schwerer las das, welches zieht. Bei Stange geht auch ohne Bremanlage, aber das andere muss funktionieren, verkehrssicher sein (Rahmen, Lenkung ect.). Ansonsten Hänger oder per Huckepack auf LKW.
Und das Fahrzeug, welches abgeschleppt wird, muss nicht zugelassen sein !
Der gezogene sollte noch Notbeleuchtung haben, ansonsten vom ziehenden Fahrzeug aus. Mitte der Stange (auch beim Seil) eine rote Kennzeichnung (knallroter Lappen oder sowas,).
Insgesamt beim abschleppen nicht schneller als 40 km/h fahren !
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killawelpekillawelpe danke für deine mühen!!DH!
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FilburtFilburt
... worauf - gerade ein Deinem Fall mit defekter Bremsanlage - wirklich zu achten ist: die Stange gerade einbauen, also senkrecht zu beiden Autos; nicht verschränkt. Beim Bremsen etc. können Querkräfte auf das Auto übertragen werden und unkontrollierbar werden.
Es wird bei einer Stange empfohlen, nicht schneller als mit 40 km/h abzuschleppen.
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1Antwort von
attaattaattaatta
nimm einen trailer oder hund(einachsiger Trailer) ,das ist sicherer als einen PKW mit Abschleppstange. LKW mit Stange ist OK ,wegen der Aufnahme für die Stange über ne Vernünftige kupplung
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1Antwort von
cosch87cosch87
am wichtigsten ist ne gescheite stange. ich habe es im sommer geschafft, dass sich unsere durchbog und beide stoßstangen eingedellt hat
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1Antwort von
matrix2k9matrix2k9
DEFINITIV sollte der der abgeschleppt wird, nicht Bremsen. ;) Das ist so das wichtigste. :)
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killawelpekillawelpe bremse funzt eh nicht,deswegen ja auch ne stange
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magda77magda77
Deine Überschrift lädt zum scherzen ein...
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matrix2k9matrix2k9 Muahahahahah g Stimmt :D
was ist führerschein 2+3?
Führerschein Klasse 2 oder heute C ->LKW Führerschein Klasse 3 oder heute B ->PKW
ah ja