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Abschleppen mit FS Klasse B möglich?

Frage von Siraaa Siraaa

Darf ich eigentlich mit einer FS Klasse B ein Auto abschleppen? Denn nach dem normalen Anhängerregelung (Gesamtgewicht des Anhänger darf leergewicht des PKW nicht überschreiten) könne ich ja höchstens nen <Smart abschleppen :P Ich bin der Meinung, dass ich das dürfte...schließlich schleppt man ja nicht aus Spaß ab und im anderen Auto sitzt ja auch noch wer der lenkt.

(Ich rede jetzt ürigens nur vom Abschleppen mit Seil, dass ich nicht ein Auto auf nen Anhänger laden darf ist mir klar)

Aber letztens meinte einer für sowas bräuchte ich BE :O

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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mausi3281 mausi3281

    quatsch...jeder darf abschleppen..so war dein auto sich gut eignet..ich hab mal nen bmw 318 mit nem golf 2 schleppen wollen...das klappte ned ^.^

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    ok danke :P

    hatte ich mir auch eigentlich gedacht. Dass das Auto leistungsmäßig das andere FAhrzeug nicht unbedingt ziehen kann, ist ja klar. Muss man halt dann schauen^^

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Und genau das ist falsch. Es gibt einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Das muß erst einmal beachtet werden. Und genau da liegt z.B. oft der Knackpunkt. Und nachher ist der Katzenjammer groß, wenn man plötzlich ein Strafverfahren am Hals hat mit Führerschein verlust oder -sperre.

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    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    So - das Abschleppen ist eine Notfallhilfe. Man schleppt jemanden bei einer Panne oder ähnlichem bis zur nächsten Werktstatt, zum nächsten Parkplatz oder ähnliches. Das ist nicht das Problem, das ist auch jederzeit erlaubt, solange es technisch möglich ist.
    .
    Anders ist es, wenn
    a) beim Abschleppen weiter geschleppt wird nachhause (also BAB nicht an der nächsten Abfahrt verlassen)
    b) das Auto von einer Stelle, an der es nach einer Panne abgestellt wurde, nachhause geschleppt werden soll
    c) überhaupt ein Fahrzeug von einem Ort zu einem anderen geschleppt werden soll
    .
    In diesen Fällen ist es kein Abschleppen sondern ein Schleppen. Während Abschleppen eine Nothilfe ist, muß für ein Schleppen unbedingt eine Genehmigung eingeholt werden. Beim Schleppen wird das abgeschleppte Fahrzeug wie ein Anhänger gerechnet bzgl der Fahrerlaubnis des schleppenden Fahrzeuges. Der Lenker des Fahrzeuges, welches geschleppt wird, braucht überhaupt keinen Führerschein, muß aber in der Lage sein, das geschleppte Fahrzeug zu lenken usw.
    Die Sache mit dem Schleppen und Abschleppen ist bei Verkehrsportal.de recht gut in den FAQ's des Forums erklärt. Man muß sich aber im Forum anmelden. Es lohnt sich aber, sich kundig zu machen, denn so mancher ist bei dieser Sache schon ganz gewaltig "auf die Schnauze gefallen"!

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    hehe danle..aber es geht mir wirklich nur um das Abschleppen im Notfall. Mir fiel die Frage auch einfach nur ein, als ich letztens auf der BAB mal wieder ein liegengebliebenes Fahrzeug gesehen habe^^

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    Antwort von Siraaa Siraaa

    ok frage ist hinfällig, habe nochmal recherchiert und es ist def. nur die eigene Fahrerlaubnis notwendig die man für das eigene KFZ benötigt^^

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Ich glaube das Abschleppen mit einem Seil ist hinfällig, es dürfen nur noch Abschleppstangen verwendet werden. Zudem ist eine mindestfahrgeschwindigkeit vorgeschreieben, 30 KM/h und Warnblinkanlage.

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    naja..meinetwegen auch ne Stange :P Warnblinker etc. is klar, mir geht es bloß um die Frage, ob ich das mit einer FS Klasse B darf-

    Übrigens..Abschleppseile sind noch erlaubt, nur darf das Fahrzeug nich über 4000 kg wiegen. (Aber ich will ja auch keinen LKW mit nem PKW abschleppen

    PS: arbeite im lkw bereich, insofern bin ich mir sicher was die rechtliche seite bezüglich stangen und seile angeht, nur die fs seite,wollt ich mich halt vergewissern da

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