So - das Abschleppen ist eine Notfallhilfe. Man schleppt jemanden bei einer Panne oder ähnlichem bis zur nächsten Werktstatt, zum nächsten Parkplatz oder ähnliches. Das ist nicht das Problem, das ist auch jederzeit erlaubt, solange es technisch möglich ist.
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Anders ist es, wenn
a) beim Abschleppen weiter geschleppt wird nachhause (also BAB nicht an der nächsten Abfahrt verlassen)
b) das Auto von einer Stelle, an der es nach einer Panne abgestellt wurde, nachhause geschleppt werden soll
c) überhaupt ein Fahrzeug von einem Ort zu einem anderen geschleppt werden soll
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In diesen Fällen ist es kein Abschleppen sondern ein Schleppen. Während Abschleppen eine Nothilfe ist, muß für ein Schleppen unbedingt eine Genehmigung eingeholt werden. Beim Schleppen wird das abgeschleppte Fahrzeug wie ein Anhänger gerechnet bzgl der Fahrerlaubnis des schleppenden Fahrzeuges. Der Lenker des Fahrzeuges, welches geschleppt wird, braucht überhaupt keinen Führerschein, muß aber in der Lage sein, das geschleppte Fahrzeug zu lenken usw.
Die Sache mit dem Schleppen und Abschleppen ist bei Verkehrsportal.de recht gut in den FAQ's des Forums erklärt. Man muß sich aber im Forum anmelden. Es lohnt sich aber, sich kundig zu machen, denn so mancher ist bei dieser Sache schon ganz gewaltig "auf die Schnauze gefallen"!
ok danke :P
hatte ich mir auch eigentlich gedacht. Dass das Auto leistungsmäßig das andere FAhrzeug nicht unbedingt ziehen kann, ist ja klar. Muss man halt dann schauen^^