hallo, wir haben auf unserem grundstück einen parkplatz. nun hat uns ein nachbar gedroht, sich dort hinzustellen, wenn er in der strasse keinen platz bekommt. wenn wir in diesem falle die polizei benachrichtigen und / oder abschleppen lassen, wer muss das zahlen? wird der aufwand direkt dem abgeschleppten berechnet oder müssen wir das dann einfordern?
Antworten (10)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
StummiStummi
Wenn die Polizei den Wagen abschleppen lässt, dann musst Du nichts bezahlen, nur der PKW Besitzer bei der Abholung. Wenn Du allerdings gleich den Abschleppwagen anrufst, dann musst Du in Vorkasse treten und das Abschleppen bezahlen!
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4Antwort von
wernileinwernilein
wer die Musik bestellt,bezahlt diese auch,du kannst dann nur einfordern.
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2Antwort von
newcomernewcomer
macht eine Parkplatzsperre hin und gut ist
http://www.absperrtechnik24.de/Parkplatzsperre+-umlegbar-.htmKommentar von
newcomernewcomer dann kann euch euer Nachbar freundlich zuwinken
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2Antwort von
jamaga1jamaga1
Wer beauftragt muss zahlen. Das musst Du dann bei dem Fahrzeughalter einfordern.
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2Antwort von
Morituri00Morituri00
Wenn du anrufst und ihn abschleppen lässt, bist du der jenige, der auch Zahlen muss.
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ehrtbbeehreehrtbbeehre ok danke.
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Hallo zusammen Wo lebst Du denn ???? da droht ein Nachbar auf eurem Platz zu parken? Benötigt ihr den selber , dann nachvollziehbar und verständlich. Wenn einer auf dem von mir bezahlten Parkplatz auf Privatgelände parkt bekomme ich auch einen Hals, da gibt es aber nichts zu drohen.
Frag mal einen Anwalt ob Du mit einem Schild Priv Parkfläche oder vermietete Parkfläche Falschparker werden kostenpflichtig entfernt ggf Rechtssicherheit schaffen kannst.
Aber wenn ihr den Platz nicht braucht für den ihr aber wie ich vermute über die Miete mit bezahlt... warum macht ihr keinen Deal mit dem Nachbarn der dann die Kosten übernehmen muß?
Fangt auf ale Fälle keinen Krieg am Gartenzaun an den keiner gewinnen kann denn am Ende gewinnen nur die Anwälte und die Gerichte. Selbst bei einem Urteil ist es Schwer das auch durchzusetzen wenn der andere nicht will und Stur meint .. egal dann zahl ich halt..
Der Auftraggeber Zahlt den Abschlepper . Joachim
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gruenbaergruenbaer
Wenn Ihr jemanden von Eurem Grundstück abschleppen laßt, ist das erstmal Euer Problem. Ihr könnt versuchen, das Geld über das Zivilrecht wieder zu bekommen.
Was habt Ihr denn für einen komischen Nachbarn???
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pilot350pilot350
Lasse es von der Polizei durchführen. Niemand hat das Recht sich auf Eigentum anderer zu tummeln oder sein Fahrzeug zu parken. So einfach ist das.
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Guppy194Guppy194 na ja, so einfach ist es (leider) nicht; wenn er nicht auf öffentlichem Grund parkt, wird ihn die Polizei wohl nicht abschleppen lassen.
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jloethejloethe Die polizei hält sich da raus wenn keine Einfahrt Rettungsgasse oder ähnliches betroffen ist. Die werden sich da nicht einmischen wenn die öffentliche Verkehrssicherheit nicht beeinträchtrigt wird.
Könnte was anderes Sein wenn die Karre öl verliert,( Du verstehst?? ) dann macht das ggf die Feuerwehr die aber von der Streife verständigt werden muß. Joachim
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zj1000zj1000
An die Waffen - es geht los ! Kindergarten !
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RedgirlfanRedgirlfan Privat ist Privat da hat sich ein anderer nicht hinzustellen fertig
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zj1000zj1000 Da steckt doch viel mehr dahinter
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ehrtbbeehreehrtbbeehre ja du hast recht, ich sch... meinem nachbarn jeden tag vor die tür, deshalb verhält er sich so =)
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Christin65Christin65 Du musst die Sch... noch anbrennen, dann ist er schneller da
die Polizei wird den nicht abschleppen lassen,denn er behindert ja nicht den Verkehr,also bleibt erste mal nur die Vorkasse für den Bauftrager
Korrekt, fleppenweg