Biff1967 am 02.02.2009 um 9:49 Uhr
Darf ich ein Auto abschleppen, das nich angemeldet ist? (sozusagen von Haus zu Haus ~30Km)
Auf einem Anhänger ja, sonst nur mit Überführungskennzeichen.
Wenn es auf einem Öffentlichen Parkplatz/Straße ist ja, bei einem Privaten Grundstück ist das verboten! Überführungskennzeichen wenn es gefahren wird.
Husband am 2. Februar 2009 09:54 Umgekehrt ist richtig, Privatgrundstück ist OK, aber das wird wohl eher nicht 30km lang sein...
es muß verkehrssicher sein und du brauchst ein Überführungskennzeichen
wenn du kein Kennzeichen am azuuschleppenden KFZ hast und durch das abgeschleppte KFZ entsteht ein Unfall, zahlst du aus deiner eigenen Tasche!

Ja, das ist aber nur mit einem Überführungskennzeichen zulässig.

Du mußt doch öffentliche Verkehrswege benutze, also brauchst du rote Kennzeichen!

Vorsicht, Falle! Ist das zu ziehende Fahrzeug bis auf die fehlende Zulassung fahrbereit oder ist es defekt?
Questor am 2. Februar 2009 10:15 Eben, wenn es fahrbereit ist, reicht der normale PKW Führerschein nicht.
MikeFFM am 2. Februar 2009 10:18 So sieht's aus! Es gibt einen Unterschied zwischen Abschleppen (z.B. bei Defekt in eine nahe Werkstatt) und Schleppen (z.B. zum reinen Zweck des Standortwechsels)...

Du brauchst einen Versicherungsschutz, sprich rote Nummer oder auf einen Hänger.....