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Abschleppen eines Fahrzeugs vom Kundenparkplatz eines Supermarkets rechtmäßig?

gefragt von ghiffa am 31.07.2008 um 18:04 Uhr

Was ist, wenn man dort unberechtigt parkt? Darf wirklich abgeschleppt werden? Wer trägt die Kosten?

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recht x 35.249 auto x 23.197 strassenverkehr x 675 supermarkt x 449 Parkplatz x 128 abschleppen x 60 Kundenparkplatz x 2

anonym
beantwortet von blaueLibelle am 31. Juli 2008 18:14
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Die Kosten muss der tragen, der dort unberechtigter Weise geparkt hat. Wenn dort ein Schild darauf hinweist, dass es sich um einen "Privatparkplatz" für die Dauer des Einkaufs in dem Geschäft handelt, dann darf man dort nicht parken, wenn man woanders hingehen will. Außer abends, da gibt es oft andere Regelungen, Manche Plätze sin ab 20:00 Uhr für alle freigegeben.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Juli 2008 18:11
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Da es sich bei Supermarkparkplätzen um Privatgrund handelt, muss der Supermarktbetreiber in Vorleistung gehen und kann anschließend versuchen, die Kosten per Zivilklage zurück zu bekommen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Juli 2008 18:44

DH, genau so ist es.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 31. Juli 2008 18:05
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Abgeschleppt werden darf aber nur, wenn das durch Hinweisschild ausgewiesen ist. Die Abschleppkosten muss derjenige -in Vorlage- tragen, der abschleppt.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 31. Juli 2008 18:31
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Abschleppen darf nur dann geschehen, wenn der Parkplatz als Verbot gekennzeichnet ist und wenn eine Behinderung besteht ! Willkürliches Abschleppen bei Falsch-parken ist nicht !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Juli 2008 18:10
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unberechtigtes Parken berechticht denjenigen, der das Hausrecht hat. den Abschleppvorgang einzuleiten und zahlen muss derjenige, der die Ursache für das Abschleppen gegeben hat


anonym
beantwortet von kingjockel am 31. Juli 2008 18:07
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Ich denke, dass das Abschleppen in Ordnung geht. Immerhin steht man auf dem Eigentum des Supermarktes und auch noch unberechtigt. Klar musst du dann auch die Kosten tragen.


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