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Abschleppen

Frage von wega07 wega07

Ich muss einen alten Golf, der weder versichert noch angemeldet zum Schrotthändler schleppen. Ich habe den alten 3'er Führerschein. Ein Arbeitskollege meinte, dass ich ihn nicht abschleppen kann, da er weder versichert noch zugelassen ist. Stimmt das?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Lousyl Lousyl

    ich denke das ist korrekt ,denn sollte etwas passieren hättest du ein größeres problem. ich würde zum schrotthändler gehen und ihn abholen lassen,denn ohne versicherung und zulassung hat er nichts mehr auf der strasse zu suchen.

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    Antwort von anna74rg anna74rg

    völlig recht der Kollege.Besorg dir rote Nummernschilder oder nen Abschleppwagen.

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    Antwort von postbrot postbrot

    über ein abschleppseil darf mans nicht. anhänger geht.

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    Antwort von Malustra Malustra

    Warum steht denn hier so viel Mist in den Antworten?

    Liebe Leute, schreibt doch einfach nichts oder schreibt, daß Ihr keine Ahnung habt.

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Ein Fahrzeug das nicht angemeldet ist darf nicht abgeschleppt werden. Punkt Komma Ende

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Ich glaub dein Arbeitskollege hat da recht.. Aber frag doch mal bei der Autoverwertung nach, die meisten sind so kulant und verleihen, gegen Pfand, für die Zeit Rote Nummernschilder... Zumindest machen das unsere Schrotthändler hier so...

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Es ist die Frage, ob das Teil noch verkehrstüchtig ist.

    Die letzte Fahrt zum Schrottplatz ist nämlich nicht an eine Anmeldung gebunden.

    Aber es gibt einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen darf man ein Auto bis zur nächsten Wrkstatt. Wenn man es woanders hinbringen will, zB. von Hamburg nach Bremen, dann ist es Schleppen. Da es nun ein Fahrzeuggespann mit 4 Achsen ist, benötigt man den Fühhrerschein für LKW (früher Kl. 2) und man darf nicht über Autobahnen fahren.

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    Antwort von schimmi schimmi

    das ist meines Wissens nach Quatsch... Du kannst ihn abschleppen. versichere dich aber, das die Bremsen funzen, also am besten Motor laufen lassen.

    Früher galt die Regel, das bei einer Abschleppstange, der Fahrzeugführer kl. 2 braucht. ob das noch so ist.. keine Ahnung ;-)

    einfach mal auf der Wache anrufen und fragen...

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    man darf nicht zugelassene fahrzeuge nicht abschleppen"

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    Antwort von dantes dantes

    Beim Abschleppen sind die beide Fahrzeuge miteinander verbunden und somit trägt das Risiko, wie beim Anhänger, das ziehende Fahrzeug. So sieht es versicherungstechnisch aus. Ob das der Polizei aber reicht, weiß ich nicht!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    nein, nur fahrzeuge, die eine zulassung haben dürfen auf öffentlichen straßen abgeschleppt werden!

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Bis zur Verwertung oder bis zur nächsten Werkstatt darf man abschleppen

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber nicht, wenn er bereits abgemeldet ist!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das ist nicht zutreffend!

    Kommentar von wega07 wega07wega07

    Das Auto ist nicht mehr versichert und nicht mehr angemeldet. Volker13, kann ich dich privat auch zur BW was fragen?

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Ja solange es sich um allgemeine Informationen handelt

    Kommentar von wega07 wega07wega07

    könntest du mich als deinen Freund hinzufügen. Ich hab wegen meinem Sohn da ein paar fragen

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Du solltest mir Deine frundschaft anbieten

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