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Abschleppen

gefragt von wega07wega07 am 20.10.2009 um 19:22 Uhr

Ich muss einen alten Golf, der weder versichert noch angemeldet zum Schrotthändler schleppen. Ich habe den alten 3'er Führerschein. Ein Arbeitskollege meinte, dass ich ihn nicht abschleppen kann, da er weder versichert noch zugelassen ist. Stimmt das?


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Lousyl
beantwortet von Lousyl am 20. Oktober 2009 19:24
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ich denke das ist korrekt ,denn sollte etwas passieren hättest du ein größeres problem. ich würde zum schrotthändler gehen und ihn abholen lassen,denn ohne versicherung und zulassung hat er nichts mehr auf der strasse zu suchen.


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anna74rg
beantwortet von anna74rg am 20. Oktober 2009 19:24
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völlig recht der Kollege.Besorg dir rote Nummernschilder oder nen Abschleppwagen.


anonym
beantwortet von postbrot am 20. Oktober 2009 19:23
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über ein abschleppseil darf mans nicht. anhänger geht.


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 20. Oktober 2009 19:26
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Ich glaub dein Arbeitskollege hat da recht.. Aber frag doch mal bei der Autoverwertung nach, die meisten sind so kulant und verleihen, gegen Pfand, für die Zeit Rote Nummernschilder... Zumindest machen das unsere Schrotthändler hier so...


anonym
beantwortet von Malustra am 20. Oktober 2009 19:31
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Warum steht denn hier so viel Mist in den Antworten?

Liebe Leute, schreibt doch einfach nichts oder schreibt, daß Ihr keine Ahnung habt.

Kommentar von Rabbicook am 20. Oktober 2009 20:40

Ein Fahrzeug das nicht angemeldet ist darf nicht abgeschleppt werden. Punkt Komma Ende


Volker13
beantwortet von Volker13 am 20. Oktober 2009 19:23
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Bis zur Verwertung oder bis zur nächsten Werkstatt darf man abschleppen

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 20. Oktober 2009 19:25

aber nicht, wenn er bereits abgemeldet ist!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 19:26

Das ist nicht zutreffend!

Kommentar von 334031c3d9ca53c8a8479fe8b9cbf530smallwega07 am 20. Oktober 2009 19:27

Das Auto ist nicht mehr versichert und nicht mehr angemeldet. Volker13, kann ich dich privat auch zur BW was fragen?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 19:28

Ja solange es sich um allgemeine Informationen handelt

Kommentar von 334031c3d9ca53c8a8479fe8b9cbf530smallwega07 am 20. Oktober 2009 19:29

könntest du mich als deinen Freund hinzufügen. Ich hab wegen meinem Sohn da ein paar fragen

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 19:31

Du solltest mir Deine frundschaft anbieten


anonym
beantwortet von dantes am 20. Oktober 2009 19:23
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Beim Abschleppen sind die beide Fahrzeuge miteinander verbunden und somit trägt das Risiko, wie beim Anhänger, das ziehende Fahrzeug. So sieht es versicherungstechnisch aus. Ob das der Polizei aber reicht, weiß ich nicht!

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 20. Oktober 2009 19:26

nein, nur fahrzeuge, die eine zulassung haben dürfen auf öffentlichen straßen abgeschleppt werden!


schimmi
beantwortet von schimmi am 20. Oktober 2009 19:24
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das ist meines Wissens nach Quatsch... Du kannst ihn abschleppen. versichere dich aber, das die Bremsen funzen, also am besten Motor laufen lassen.

Früher galt die Regel, das bei einer Abschleppstange, der Fahrzeugführer kl. 2 braucht. ob das noch so ist.. keine Ahnung ;-)

einfach mal auf der Wache anrufen und fragen...

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 20. Oktober 2009 19:27

man darf nicht zugelassene fahrzeuge nicht abschleppen"


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 19:39
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Es ist die Frage, ob das Teil noch verkehrstüchtig ist.

Die letzte Fahrt zum Schrottplatz ist nämlich nicht an eine Anmeldung gebunden.

Aber es gibt einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen darf man ein Auto bis zur nächsten Wrkstatt. Wenn man es woanders hinbringen will, zB. von Hamburg nach Bremen, dann ist es Schleppen. Da es nun ein Fahrzeuggespann mit 4 Achsen ist, benötigt man den Fühhrerschein für LKW (früher Kl. 2) und man darf nicht über Autobahnen fahren.


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