wega07 am 20.10.2009 um 19:22 Uhr
Ich muss einen alten Golf, der weder versichert noch angemeldet zum Schrotthändler schleppen. Ich habe den alten 3'er Führerschein. Ein Arbeitskollege meinte, dass ich ihn nicht abschleppen kann, da er weder versichert noch zugelassen ist. Stimmt das?
ich denke das ist korrekt ,denn sollte etwas passieren hättest du ein größeres problem. ich würde zum schrotthändler gehen und ihn abholen lassen,denn ohne versicherung und zulassung hat er nichts mehr auf der strasse zu suchen.
völlig recht der Kollege.Besorg dir rote Nummernschilder oder nen Abschleppwagen.
über ein abschleppseil darf mans nicht. anhänger geht.

Ich glaub dein Arbeitskollege hat da recht.. Aber frag doch mal bei der Autoverwertung nach, die meisten sind so kulant und verleihen, gegen Pfand, für die Zeit Rote Nummernschilder... Zumindest machen das unsere Schrotthändler hier so...
Warum steht denn hier so viel Mist in den Antworten?
Liebe Leute, schreibt doch einfach nichts oder schreibt, daß Ihr keine Ahnung habt.
Ein Fahrzeug das nicht angemeldet ist darf nicht abgeschleppt werden. Punkt Komma Ende

Bis zur Verwertung oder bis zur nächsten Werkstatt darf man abschleppen
flirtheaven am 20. Oktober 2009 19:25 aber nicht, wenn er bereits abgemeldet ist!
Volker13 am 20. Oktober 2009 19:26 Das ist nicht zutreffend!
Beim Abschleppen sind die beide Fahrzeuge miteinander verbunden und somit trägt das Risiko, wie beim Anhänger, das ziehende Fahrzeug. So sieht es versicherungstechnisch aus. Ob das der Polizei aber reicht, weiß ich nicht!
flirtheaven am 20. Oktober 2009 19:26 nein, nur fahrzeuge, die eine zulassung haben dürfen auf öffentlichen straßen abgeschleppt werden!

das ist meines Wissens nach Quatsch... Du kannst ihn abschleppen. versichere dich aber, das die Bremsen funzen, also am besten Motor laufen lassen.
Früher galt die Regel, das bei einer Abschleppstange, der Fahrzeugführer kl. 2 braucht. ob das noch so ist.. keine Ahnung ;-)
einfach mal auf der Wache anrufen und fragen...
flirtheaven am 20. Oktober 2009 19:27 man darf nicht zugelassene fahrzeuge nicht abschleppen"

Es ist die Frage, ob das Teil noch verkehrstüchtig ist.
Die letzte Fahrt zum Schrottplatz ist nämlich nicht an eine Anmeldung gebunden.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen darf man ein Auto bis zur nächsten Wrkstatt. Wenn man es woanders hinbringen will, zB. von Hamburg nach Bremen, dann ist es Schleppen. Da es nun ein Fahrzeuggespann mit 4 Achsen ist, benötigt man den Fühhrerschein für LKW (früher Kl. 2) und man darf nicht über Autobahnen fahren.