Ich muss einen alten Golf, der weder versichert noch angemeldet zum Schrotthändler schleppen. Ich habe den alten 3'er Führerschein. Ein Arbeitskollege meinte, dass ich ihn nicht abschleppen kann, da er weder versichert noch zugelassen ist. Stimmt das?
Antworten (9)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
ich denke das ist korrekt ,denn sollte etwas passieren hättest du ein größeres problem. ich würde zum schrotthändler gehen und ihn abholen lassen,denn ohne versicherung und zulassung hat er nichts mehr auf der strasse zu suchen.
-
3Antwort von
anna74rganna74rg
völlig recht der Kollege.Besorg dir rote Nummernschilder oder nen Abschleppwagen.
-
2Antwort von
postbrot über ein abschleppseil darf mans nicht. anhänger geht.
-
-
1Antwort von
MalustraMalustra
Warum steht denn hier so viel Mist in den Antworten?
Liebe Leute, schreibt doch einfach nichts oder schreibt, daß Ihr keine Ahnung habt.
-
1Antwort von
bienemaja79bienemaja79
Ich glaub dein Arbeitskollege hat da recht.. Aber frag doch mal bei der Autoverwertung nach, die meisten sind so kulant und verleihen, gegen Pfand, für die Zeit Rote Nummernschilder... Zumindest machen das unsere Schrotthändler hier so...
-
0Antwort von
ReinerUnsinnReinerUnsinn
Es ist die Frage, ob das Teil noch verkehrstüchtig ist.
Die letzte Fahrt zum Schrottplatz ist nämlich nicht an eine Anmeldung gebunden.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen darf man ein Auto bis zur nächsten Wrkstatt. Wenn man es woanders hinbringen will, zB. von Hamburg nach Bremen, dann ist es Schleppen. Da es nun ein Fahrzeuggespann mit 4 Achsen ist, benötigt man den Fühhrerschein für LKW (früher Kl. 2) und man darf nicht über Autobahnen fahren.
-
0Antwort von
schimmischimmi
das ist meines Wissens nach Quatsch... Du kannst ihn abschleppen. versichere dich aber, das die Bremsen funzen, also am besten Motor laufen lassen.
Früher galt die Regel, das bei einer Abschleppstange, der Fahrzeugführer kl. 2 braucht. ob das noch so ist.. keine Ahnung ;-)
einfach mal auf der Wache anrufen und fragen...
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven man darf nicht zugelassene fahrzeuge nicht abschleppen"
-
-
0Antwort von
dantesdantes
Beim Abschleppen sind die beide Fahrzeuge miteinander verbunden und somit trägt das Risiko, wie beim Anhänger, das ziehende Fahrzeug. So sieht es versicherungstechnisch aus. Ob das der Polizei aber reicht, weiß ich nicht!
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven nein, nur fahrzeuge, die eine zulassung haben dürfen auf öffentlichen straßen abgeschleppt werden!
-
0Antwort von
Volker13Volker13
Bis zur Verwertung oder bis zur nächsten Werkstatt darf man abschleppen
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven aber nicht, wenn er bereits abgemeldet ist!
Kommentar von
Volker13Volker13 Das ist nicht zutreffend!
Kommentar von
wega07wega07 Das Auto ist nicht mehr versichert und nicht mehr angemeldet. Volker13, kann ich dich privat auch zur BW was fragen?
Kommentar von
Volker13Volker13 Ja solange es sich um allgemeine Informationen handelt
Kommentar von
wega07wega07 könntest du mich als deinen Freund hinzufügen. Ich hab wegen meinem Sohn da ein paar fragen
Kommentar von
Volker13Volker13 Du solltest mir Deine frundschaft anbieten
Ein Fahrzeug das nicht angemeldet ist darf nicht abgeschleppt werden. Punkt Komma Ende