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Abschleppdienst gerufen, Auto vorher weggefahren!!

Frage von Ilchi Ilchi

Hallo, hab mal ne Frage: bin Gerade bei Freunden zu besuch gewesen für ca 1h und standen auf einem Privatparkplatz, als wir wieder los wollten war der Besitzer des Parkplatz schon da und lies mich raus, sagte aber er hätte den Abschleppdienst schon gerufen! bin jetzt wieder zu Hause! Muss ich mit einer Rechnung rechnen??

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Antworten (17)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Wer bestellt, der bezahlt. Der Besitzer kann zwar versuchen, die Kosten einzuklagen, aber das wird schwer für ihn. Abschleppen lassen darf nur die Polizei. Und die macht das nicht, wenn "nur" ein privater Parkplatz belegt ist.

    Außerdem glaube ich das nicht - er hätte Dich nicht wegfahren lassen, wenn der Abschlepper unterwegs ist.

    Kommentar von Westhighlandx WesthighlandxWesthighlandx

    Oh ha, so viele Infos.

    1.Der erste Satz stimmt.
    2.Schwer wird das Einklagen nicht.
    3.Abschleppen lassen, darf nicht nur die Polizei.
    4.Nicht wegfahren lassen ist Nötigung und eine Straftat!

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Nana, so viele waren's auch nicht.

    1. das ist gut

    2. doch, das würde ich schon sagen. für ca. 1 Stunde, steht da im OP. Natürlich ist es nicht in Ordnung da zu parken, das ist schon klar. Aber dem Besitzer ist es zuzumuten, dass er wartet bzw. den Störer ausfindigt macht. Zumindest den Versuch unternimmt. Wichtig ist dabei auch, wie deutlich erkennbar der Privatparkplatz war und ob der Mensch nur seinen Parkplatz frei haben wollte, oder einparken.

    3. stimmt, abschleppen lassen darf natürlich jeder. Wie weit er damit durchkommt ist die andere Sache.

    4. ich meinte damit, dass ich Menschen, die sofort den Abschlepper rufen, eben diese Nötigung zutraue. Aus der Erfahrung, hat er das nicht gemacht. Aber wer kennt schon die Menschen.

    5. Vor Gericht und auf hoher See ...

  • 4
    Antwort von ranke41 ranke41

    Ja, das musst du leider, da der Abschleppdienst unterwegs ist

    Kommentar von schmieder schmiederschmieder

    aber sicherlich nur, wenn der Besitzer des Parkplatzes auch ein Beweisphoto gemacht hat.

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    oder zeugen hat.... wollen wir mal hoffen dass das alles nicht gegeben ist

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    ...wollen wir mal hoffen, dass Ilchi in Zukunft nicht wieder einen Privatparkplatz blockiert.

    Kommentar von Ilchi Ilchi

    ...ich werde es nie wieder tun! aber der ganze Parkplatz war Frei und genau der wo ich stehe kommt wieder...ich könnt mir in den Hintern beißen! Aber ich muss nicht alles Zahlen, Bestimmt nur den Anfahrtsweg, oder? Und Ja, er hat beweisfotos gemacht!

  • 3
    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Er hätte die Polizei verständigen müssen, die ruft dann einen Abschlepper. Jetzt muss er selber zahlen.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Stimmt nicht. Kann er selbst machen.

    Kommentar von Westhighlandx WesthighlandxWesthighlandx

    Muss er selbst machen!!

    Kommentar von Bause2404 Bause2404Bause2404

    Kann er auch selber bezahlen.

  • 3
    Antwort von Donkie Donkie

    dann ist das sein problem,er muß zahlen!!

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    .... und kann die Rechnung an ihn weitergeben.... notfalls einklagen

    Kommentar von Westhighlandx WesthighlandxWesthighlandx

    Genau, er kann die Rechnung einklagen.

  • 2
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Ja, kann er. Der Abschleppdienst muss nämlich auch dann bezahlt werden, wenn er nicht mehr tätlig werden musste, aber bereits unterwegs war.

    Streitest du ab, da gewesen zu sein, muss der Besitzer das beweisen. Aber die recht kühle und überlegte Reaktion von ihm, als ihr abgedampft seid läßt vermuten, dass er das Spiel schon öfter durch hat und sich entsprechend abgesichert hat.

    Kommentar von Ilchi Ilchi

    HAt beweisfotos gemacht! alledings einen zettel auch schon dran gemacht mit dem hinweiß "...sollten sie hier nochmal stehen, werden sie abgeschleppt" nur gesagt hat er das er schon einen Abschlepper bestellt hat!

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Naja, dann heißt es abwarten, ob was passiert. Wenn er allerdings die Rechnung schickt, würde ich sie an deiner Stelle anstandslos zahlen, sonst wirds richtig teuer.

    Und beim nächsten Mal (Ich sehe, dass du gerade die Augen rollst!) passt du halt auf, wo du dein Auto abstellst. Ich wäre auch sauer, wenn einer auf meinem Parkplatz stehen würde. ;-)

  • 1
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Da derjenige, der den Abschlepper beauftragt, auch bezahlen muss (Vorkasse!), gehe ich mal davon aus, dass er Dir nur gedroht hat, sonst hätte er Dich nicht fahren lassen! Aber mal ganz ehrlich: würdest Du Dich nicht ärgern, wenn jemand Deinen Parkplatz blockiert?

    Kommentar von Ilchi Ilchi

    Oh ja, würde mich wütend machen...!! allerdings waren noch mehrere Parkplätze Frei, ist aber in diesem Fall warscheinlich egal, oder?!

  • 1
    Antwort von Klaus4972 Klaus4972

    Wer den Abschleppdienst ruft muss ihn auch bezahlen. Der Parkplatzbesitzer kann aber die Kosten in Rechnung stellen, aber ohne Daten unmöglich. Er hätte die Polizei rufen müssen. Ich denke er hats zynisch gemeint.

  • 1
    Antwort von suesszahn suesszahn

    darf denn ein privatmann den abschleppdienst einfach so rufen ??? mhhhh...

    als privatmann muß man das selber zahlen und sich das geld später vom falschparker wiederholen !!! ich meine das so zu kennen...

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Aber klar doch.

    Kommentar von ElkeSt ElkeStElkeSt

    würde mich auch interessieren. War neulich in meiner TG so zugeparkt von einem Besucher, dass ich 40 Minuten nicht raussfahren konnte. also was machen dann?

    Kommentar von suesszahn suesszahnsuesszahn

    in deinem fall @ElkeSt die polizei rufen...

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Beides richtig. Er darf den Abschlepper rufen, muss ihn aber erst bezahlen und das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurück fordern.

    Kommentar von suesszahn suesszahnsuesszahn

    Frage: Jetzt der umgekehrte Fall: Meine Einfahrt ist blockiert, kann ich dann einfach den Abschleppdienst rufen und der regelt das dann?

    Antwort: Ja wenn jemand ihre Einfahrt oder Ihren privaten Stellplatz auf Ihrem Grundstück blockiert oder dort eben parkt tut er das eben unerlaubt. Das ist eine sogenannte Besitzstörung und da haben Sie eben das Recht, diese Besitzstörung zu beheben und das Fahrzeug entfernen zu lassen. Praktischerweise sollte man aber immer als Privatmann eine zeit lang warten ob der Fahrer dort nicht vielleicht ganz kurz halten will. Und gleichzeitig versuchen den Fahrer eben ausfindig zu machen. Oft ist es ja Besuch bei Nachbarn etc. Bevor man eben einen Abschlepper ruft. Wenn diese Blockade länger anhält hat man durchaus das Recht einen Abschlepper zu rufen. Der Haken daran ist, man muss eben die Abschleppkosten meistens erst mal selber auslegen um sie sch dann vom Parksünder wieder zu holen. Kann ein bisschen Schwierigkeiten dabei geben natürlich. Ausnahme ist, wenn der Abschleppunternehmer sich diese Forderung abtreten lässt und sich sein Geld selber beim Parkplatzblockierer holt.

    quelle... http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1145

  • 1
    Antwort von frastaft frastaft

    Nein, wer bestellt, der bezahlt auch, außer der Abschleppwagen wurde von der Polizei oder Ordnungsamt gerufen.Die warten aber solange, bis der Abschleppdienst da ist.

    Kommentar von Narva NarvaNarva

    Er kann die Kosten aber privatrechtlich Einklagen.

    Kommentar von Westhighlandx WesthighlandxWesthighlandx

    Richtig, er kann sich das Geld aber einklagen

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Wenn der Abschleppdienst nichts zum Abschleppen hat, muß der bezahlen, der den Dienst gerufen hat.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Das ist richtig. Der Parkplatzinhaber kann die Rechnung aber weiterreichen.

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    Antwort von Curt50 Curt50

    Was ist ein Privatparkplatz??? Jeder kann ein Schild auf hängen und behaupten es sei sein privater Parkplatz. Nun ist es aber so, daß es keine Berechtigung gibt einen Parkplatz als sein Eigentum zu betiteln, außer dieser Platz ist extra mit einer Blockade oder einer Kette abgegrenzt, dann stellt sich ohnehin niemand darauf. Ich kann mir nicht vorstellen das Du eine Rechnung bekommst, und wenn, der Auftraggeber muß diese dann Zahlen. Außerdem geht es nicht ohne Ordnungsamt oder Polizei einen Wagen einfach so Abschleppen zu lassen.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Da hier die Örtlichkeiten nicht beschrieben wurden, kannst Du ruhig davon ausgehen, dass es sich um einen Privatparkplatz, sprich einen Parkplatz auf einem Privatgelände gehandelt hat. Da muß nichts mit Kette etc. abgegrenzt werden.

    Und selbstverständlich darf man fremde, widerrechtlich geparkte Autos von seinem Grund und Boden selbst abschleppen lassen.

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    Antwort von Ilchi Ilchi

    Aber ich muss nicht alles Zahlen, Bestimmt nur den Anfahrtsweg, oder?

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    Antwort von Benjy Benjy

    Solange er Dich nicht angezeigt hat, kann er nichts machen. Die Fehlfahrt des Abschleppdienstes zahlt immer noch der Auftraggeber.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    nö, wer bestellt, der zahlt

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    Antwort von DerDrMisi DerDrMisi

    Eigentlich würden nur die Anfahrtskosten verlangt werden.

    Aber bezahlen würde ich die nicht, das muss der jenige bezahlen der den Abschleppdienst gerufen hat, und dann von Dir einfordern.

    Da braucht er einen Anwalt der teurer ist als das Abschleppen. Hat er Pech gehabt

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Es sei denn, er hat eine Rechtschutzversicherung. Dann zahlt er keinen Cent.

    Oder der Fragesteller verliert den Prozess, dann drückt das Gericht ihm direkt noch die Anwaltskosten auf und wieder muss der Parkplatzbesitzer keinen Cent zahlen. ;-)

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    Antwort von Diemona1982 Diemona1982

    Vielleicht wollte er damit ja nur drohen

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    Antwort von Westhighlandx Westhighlandx

    Ja, wenn er es wirklich gemacht hat!
    Muss er nachweisen, das er es bezahlt hat.
    Kann es privatrechtlich einklagen!

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