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Abschlagszahlung von der Versicherung nach 7 Monaten

Frage von bandidt bandidt

Guten Tag, ich hatte einen Wasserschaden letzten Winter und habe dies der Versicherung ordnungsgemäß gemeldet. jetzt nach gut 7 Monaten hin und her einem Gutachter der Versicherung, einer Gutachterfirma und einem Bausachverständigen wurde der Schaden auf xx.000 Euro geschätzt. Da ich den Schaden selber bereinigen möchte ging ich davon aus, das mir nach Abzug der Mehrwertsteuer, der Restbetrag ausgezahlt wird. Die Versicherung möchte mir aber nur 60% Auszahlen und den Rest erst bei Fertigstellung und durch Nachweiss per Quittungen. Ist dies rechtens? In meiner Police hab ich nur gefunden, das die Schadenssumme nach 2 Wochen ausgezahlt wird und wenn nicht Zinsen aufgeschlagen werden dürfen. Eine 60% Klausel hab ich dort nicht gefunden. Da die ganze Sache jetzt schon so lange dauert und schon kleine Schimmelflecken vorhanden sind, und der Boden des Badezimmers aufgerissen war und das Badezimmer nicht genutzt werden konnte, welche Möglichkeit ist mir noch offen, Schadenpunkte hinzuzufügen und welche. z.B. - Mehraufwand durch nicht nutzbarem Bad - emotionale Entschädigung - mehrmaliges freinehmen in der Firma wegen Gutachter - etc.

über Tips und Eure Hilfe würd ich mich freuen.

bis denne

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von huskycologne huskycologne

    Falsch. Es werden nicht alle Kosten bezahlt, was für ein Unsinn.

    Die Gebäudeversicherung sieht eine Erstattung der notwenigen Reparaturkosten vor und zwar, nachdem repariert worden ist. Üblicherweise werden bei Reparatur durch Firmen die Rechnungen direkt weitergeleitet und von der Versicherung überwiesen. Reparierst Du selbst, wodurch Du überhaupt nichts sparst!, erhälst Du bei großen Schäden einen Vorschuss, der später mit der tatsächlichen Schadensumme verrechnet wird. Mehrwertsteuer wird nur dann bezahlt, wenn sie wirklich anfällt. Das heisst, deine eigene Arbeitsleistung führt nicht zu einer Mehrwertsteuerpflicht, weil Du Dir selbst auch keine Rechnung ausstellen kannst.

    Die Höhe der Schadensumme ist darauf abgestellt, das der Schaden durch eine Fachfirma beseitigt wird mit entsprechenden Stundenlöhnen. Eine Behebung durch Dich selbst verursacht deutlich geringere Kosten, weil Deine Arbeitsleistung nicht mit 50 € sondern mit 15-20 € pro Stunde taxier ist. Insofern ist eine 60 % Auszahlung vollkommen richtig. Damit kannst Du die Materialien kaufen und diese während der Rep. schon einreichen. Sollte das Geld aufgebraucht sein, kannst Du einen weiteren Vorschuss verlangen.

    Mir ist immer wieder schleierhaft, warum Gebäudebesitzer Reparaturen selbst durchführen. Sie sparen nur der Versicherung Geld und haben im Anschluss an die Reparatur keinerlei Gewährleistung! Überdenk noch einmal, ob Du es nicht durch Fachfirmen durchführen läßt. Ausser den paar Kröten für Deine Arbeitsleistung sehe ich keinerlei Vorteile, aber jede Menge Risiken.

    Mir ist auch schleierhaft, wie 7 Monate entstehen können. Bei solchen Schäden, sollte man der Versicherung Fristen zur Schadenfeststellung setzen und ggfls. mit anwaltlicher Unterstützung. Innerhalb von 6-8 Wochen kann jeder normale Wasserschaden taxiert werden.

    Weitere Ansprüche hast Du übrigens nicht. Nur wenn die Wohnung nicht bewohnbar wäre, wären Kosten für Unterbringung in Hotel/Pension erstattungspflichtig.

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    Antwort von bandidt bandidt

    Guten Tag, vielen Dank für die schnellen und umfassenden Antworten. sowas muss ja in der Police festgehalten werden, dachte ich mir und habe mal die zwei Seiten aus meiner Police eingescannt. Ich habe keinerlei Hinweis gefunden, welches es rechtfertigen könnte, die Schadenssumme zu stückeln. Jedoch bin ich auch kein Fachmann und wollte mal fragen ob Ihr etwas findet.

    Mit freundlichem Gruß

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Du solltest die Aufträge (am besten in Absprache mit dem Versicherer) an Fachfirmen vergeben, damit Du eine Gewährleistung auf die Arbeiten und Materialien erhältst. Versichert ist die Wiederherstellung der versicherten Sache. Irgendwelche Entschädigungen für Arbeitsausfall oder gar Schmerzensgeld wegen der emotionalen Belastung gehören nicht zu den versicherten Kosten. Die gesamte Schadenabwicklung wäre sicher einfacher und schneller, wenn Du Firmen beauftragen würdest. Sollten bei der Reparatur weitere Schäden sichtbar werden, die die Gutachter nicht feststellen konnten, können diese natürlich auch über die Versicherung abgewickelt werden. Kooperation mit der Schadenabteilung könnte Dir viel Nutzen bringen.

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    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    Ja, alle Kosten, die dir enstehen, Verdeinstausfall, etc auch, denek da gibt es PAuschalen für, hättest ja jemand mit der Aufgabe bevollmächtigen können(gegen Bezahlung).

    Nein, normal müssen sie den Schaden ersetzen, du könntest das Geld auch im Kamin verbrennen, wenn dir danach ist, aber sie machen das gerne, auch bei Autounfällen wollen sie immer nur nach Rechnung zahlen, muss man ihnen sagen: Nicht mit dem Commander.....

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    Was für ein völliger Unsinn! Woher nimmst Du diese Informationen? Wenn Du dich nicht auskennst, bitte lieber nicht antworten.

    Es muss sichergestellt werden, das die Reparatur auch tatsächlich ausgeführt wird, alleine schon weil es Dritte gibt, die ein Anrecht darauf haben!!! Stichwort Grundbuch. Im Extremfall könnte ein zu 100 % finanziertes Gebäude, das durch einen Schadenfall beschädigt wurde nicht repariert werden und der Gebäudeeigentümer macht sich mit der Entschädigung aus dem Staub!!! Lies mal nach unter Realrechtsgläubigern!!!

    Also bitte nur posten in Zukunft, wenn Du weißt, das Deine Antwort richtig ist und eine Hilfe (wirst Du vor jeder Antwort gefragt!!!) Spekulationen, Meinungsäusserungen, schätze, denke, meine... hilft niemandem weiter.

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