Abschlagszahlung im voraus üblich?

24 Antworten

Die Vorauszahlung ist nicht unüblich. Lass Dir aber über die Höhe der Anzahlung eine Bankbürgschaft geben (sollte die Hausbank des Betriebes machen), damit Du im Falle einer plötzlichen Insolvenz des Betriebs nicht das Schicksal anderer Gläubiger teilst.

Ich weiß ja nicht was das für ein Dachgeschoss ist aber 75 000 klingen für mich schon unglaublich viel... Auf dem Bau, und ich bin selber mit eigener Firma aktiv, kenne ich Vorauszahlungen eigentlich nur von Handwerkern die keine Ware mehr auf Rechnung bekommen... Zahlung bei Material Anlieferung ist dagegen bei größeren Bauvorhaben völlig in Ordnung. Bei solchen Summen in jedem Fall 3 Angebote einholen aber auch bedenken - besonders billig ist nicht immer besonders gut.

Das ist wahrlich eine ganze Stange Geld und ich bin sowieso noch schwer im Überlegen, ob ich überhaupt soviel dafür ausgeben möchte. Die Fläche ist halt relativ groß (ca. 100m²) und es muß Parkett verlegt, 4 oder 5 Dachfenster eingebaut, Wände gezogen, nachgedämmt, drei Heizkörper und ein Kamin installiert, Bad gefliest werden ect. (ohne Bad würde es "nur" ca. 45.000 Euro ausmachen). Aber dann ist es halt kein vollwertiger Wohnbereich. Ich hab eigentlich auch eher maximal 50.000 Euro für dieses Projekt veranschlagt. Und wenn man viel selber machen kann, wäre es vielleicht sogar für 30.000 Euro möglich. Mag sein, daß ich es bei einem anderen u.U. billiger bekomme. Aber ob besser oder schlechter, das kann ich schwer sagen. Mich hat nur etwas gestört, daß der Betrieb den Vertrag gleich so schnell machen wollte. Und ich hatte noch nicht mal Gelegenheit, das Angebot richtig zu studieren. Sowas bricht man doch nicht einfach übers Knie, wie wenn man sich eben mal ein paar neue Schuhe kauft.

Ne, das ist mittlerweile für die Handwerker überlebensnotwenig geworden. Was meinst Du, wie viele Bauherren anschliessend - nach erbracher Leistung also - die Rechnung nicht zahlen wollen. Die Handwerker gehen mit Material und Arbeitsleistung in Vorlage und rennen anschliessend ihrem Geld hinterher..

Wichtig ist hier natürlich ein Innungsbetrieb und keine Schwarzarbeit!

Wie sollte ein (kleiner) Handwerksbetrieb bei nur 1 Kunden mit 75.000 in Vorlage gehen können???

er kann ja Zwichenrechnungen schreiben, das ist erlaubt, seit der Schneiderpleite, aber keine Vorkasse.

@dietmar632

Hey Dietmar, mir tun die Augen weh! Es heisst ZwiSchenrechnung. Der Handwerker könnte auch verlangen, dass der Auftraggeber das Material selbst kauft... :-0

@Randberlinerin

das Material selber kaufen, wird kein Handwerksbetrieb machen, da er am Material auch 30-45% verdient,

Das er die Materialkosten nicht vorstrecken will, ist nachvollziehbar. Um Dein Risiko zu minimieren, solltest Du jedoch nicht ohne Gegenleistung zahlen. Man kann vereinbaren, dass klar definiertes und beschriebenes Material in einer nachprüfbaren Menge von Dir bezahlt wird, sobald es bei Dir angeliefert wurde.

Würde ich auch so machen. Sobald das Material auf der Baustelle ist, gibts die erste Zahlung und erst danach wird es verbaut.

Das ist nicht üblich. Ohne Leistung keine Kohle. Schlimmsten Falls geht der Betrieb kurzfristig pleite und du bist deine Kohle los. Such dir einen anderen Handwerksbetrieb.