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Abschlagszahlung auch bei Kündigung wegen Übernahme....?

Frage von Godescalcus Godescalcus

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma ein halbes Jahr beschäftigt und die Einsatzfirma hat mir zum 01.06.2010 einen Arbeitsvertrag angeboten, den ich auch angenommen habe. Nun habe ich fristgerecht der Zeitfirma gekündigt und diese bekommt auch dafür, dass die Firma mich übernimmt keine Zahlung für mich von ihr. Ich habe mit der alten Firma für den ersten jeden Monats eine Abschlagszahlung ausgehandelt, da ich am fünfzehnten jeden Monats meinen Lohn von der Firma bekomme. Nun haben die mir keinen Abschlag gezahlt (Miete, Strom, ect....) und ich bekomme auch noch eine Steuernachzahlung, da ich für diese Zeit mit Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wurde, da ich die Steuerkarte erst jetzt nachreichen konnte! Das sieht mir stark nach Schikane aus, aber was kann ich tun, damit ich zu meinem Recht bekomme und stimmt das, dass die Firma nach einer Kündigung von mir verpflichtet ist, mir höchstens 60 % vom Gesamtlohn als Abschlag zu zahlen ( Überstunden ca. 100, Steuernachzahlung ca 1200 Euro, normaler Monatslohn, übriggebliebene Urlaubstage, -geld). Wie gehe ich vor?

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Antworten (1)

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Das kann schon sein, dass der Abschlag 60 % beträgt. Denn Du musst ja bedenken, Du hast dann ja noch garnicht für die Firma bzw. den Zeitraum gearbeitet. Das mit der Steuerkarte ist dumm gelaufen. Die alte Firma hätte Dir eine Kopie geben können, damit dich die neue anmeldet. Aber die STeuernachzahlung erhälst Du doch vom Finanzamt und nicht vom Arbeitgeber. Das verstehe ich nicht so ganz. Aber das ganze hört sich doch etwas kompliziert an. Vielleicht solltest Du ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen

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