War bis zum 17.10.09 Arbeitslosengeld empfänger, ab dem 17.10.09 Harz 4 Empfänger. Da wir schon den 1ten des neuen Monats haben und Miet ect. fällig sind, aber noch kein Geld auf dem Konto ist weiß ich nicht was ich machen soll. Kann man sich das geld auch Perönlich abholen? Oder was kann man machen?
Abschlag - Scheck - Vorschuß auf Nachzahlung ?
Antworten (6)
-
0Antwort von
MichaelSelmMichaelSelm
Es wird oft gefragt wie es mit Vorschuss / Vorläufiger Leistung aussieht, wenn man keine Mittel hat.
Dazu, kurz und knapp folgender Gesetzestext.
SGB I (Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) -Allgemeiner Teil -
$ 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.
Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
§ 43 Vorläufige Leistungen
(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.
§ 47 Auszahlung von Geldleistungen
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.
Ich hoffe der Tip kann eine erste hilfreiche Information sein.
M. f. G. Michael
-
0Antwort von
otter58otter58
entweder geh zur ARGE und beantrage einen Vorschuss oder rede mit deinem Vermieter, dass die Miete diesmal etwas später kommt. Kündigen kann er dir deswegen nicht.
-
-
0Antwort von
robineck Die sache hat ja auch eine vorgeschichte, die im September begann Da habe ich mal höflich angefragt, ob ich denn nicht formulare in bezug auf harz4 ausfüllen müsse, da ja ab dem 17.10 das arbeitslosengeld endet. Und ich am nächsten 1te - 01.11. nicht ohne geld da stehen möchte. So bekam ich einen termin am 01.11., wo mir die formulare ausgehändigt wurde. am 08.10. sollte ich sie wieder abgeben. am 08.10. hatte ich aber einen vorstellungstermin, was ich am 07.10 dem arbeitsamt mitgeteilt habe. ist nicht schlimm kommen sie einfach so vorbei und geben sie die unterlagen ab. als ich am darauffolgenden tag die unterlagen abgeben wollte, fragte man mich nach einem termin ???? ich erklärte die situation und konnte unverrichteter dinge von dannen ziehen. das wiederholte ich noch mal, konnte es gar nicht glauben, wurde wieder des platzes verwiesen, aber ich bekam einen termin für den 27.10.- genau, wie soll der antrag jetzt noch pünktlich bearbeitet werden? das konnte mir auch keiner sagen. und nun? Kein Mietgelt!!! es muß doch eine möglichkeit geben, damit ich wenigstens meine miete zahlen kann.
-
0Antwort von
Engelchen1982Engelchen1982
Sie hätten das anteilige Arbeitslosengeld I eigentlich am 30.10. auf Ihrem Konto haben müssen... Das Arbeitslosengeld II wird wohl noch dauern, da Sie ja erst ab dem 17.10. dort rein fallen... Und die Bearbeitung dauert ja auch noch Wochen, oder?!
Fragen sie auf der ARGE nach was sie jetzt machen sollen oder suchen sie sich schnellstmöglich einen Job dann sind sie auf die Ämter nicht mehr angewiesen...
-
0Antwort von
firstguardianfirstguardian
Das ist ja eine schreckliche Situation - so von der "Hand in den Mund" leben zu müssen! Wie wird sich Ihre Situation im Alter entwicklen? Das muß ja furchtbar werden. Haben Sie denn gar keine Möglichkeit eine Tätigkeit aufzunehmen, um von dem Almosenempfang los zu kommen?
Kommentar von
robineck wenn du eine möglichkeit für mich hast, bitte schön bin sofort bereit. habe zwei berufe - dachdecker . bürokaufmann mache alles vom niederlassungsleiter bis hin zum hausmeister.
einfach schon, aber sinnlos, da keiner mit dir spricht, wenn du keinen termin hast, konnte es auch nicht glauben ist aber so.