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Abschlag bei EU-Rentnen vor den 60. Lebensjahr

Frage von skopenhagen skopenhagen

Wenn man vor dem 60. Lebensjahr Rente bezieht kann bis zu 10,08% abgezogen werden. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde. Was passiert in Falle ich werde rehabilitiert und überschreite das 60. Lebensjahr mit einen Aebeitsverhältnis. Wird dann die rente nachgezahlt oder muß ich nochmals in Widerspruch gehen.

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