Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Verlobter Hat damals vor 17 Jahren hier in DE auf Asyl gelebt.mit seiner familie .Er ist jetzt 22 ..Wir würden gerne heiraten haben auch alles beisamen aber jetzt wollen die sogenannte abschiebungskosten haben.. Meine Frage: Können die überhaupt nach 17 Jahren die kosten noch berechnen? Mein verlobter war damals 5 Jahre ! Minderjährig Wie viel kann dies betragen?
Danke für eure antworten! Mit freundlichen grüßen
Dankeschön..:)