Mein freund hat sein Studium hier in Deutschland nicht beendet, und jetzt droht Ihm eine Abschiebung. Er ist nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder auch sonst was. Wir sind jetzt gut 5 Jahre zusammen und wollen sowieso irgendwann heiraten. Kann Ich die Abschiebung verhindern wenn wir heiraten? Ich habe leider noch keine Deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin selbständig und hat eine kleine Laden und bin ünberistet in Deutschland
Abschiebung verhindern durch Heirat
Antworten (8)
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TonarelTonarel
Wenn ihr keine öffentlichen Mittel bezieht und verheiratet seid, dann hat dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Eine Ausweisung kommt dann auf gar keinen Fall in Frage.
Dabei ist es vollkommen egal, welche Staatsangehörigkeit du hast.
Nachzulesen in den §§ 5, 27-30 Aufenthaltsgesetz
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Orchidee1Orchidee1
Warum will er denn nicht zu Ende studieren?
Und was für ein Visum hatte er?
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fishhusfishhus
Wer Gast in einem Land ist und sich nicht an die Gesetze hält- hat in Deutschland nichts zu suchen- und dann ab dort hin wo er her gekommen ist.
Kommentar von
Orchidee1Orchidee1 Bitte richtig lesen:
"Er ist nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder auch sonst was."
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Jessy7836Jessy7836
In Deutschland besteht zwar gesetzlicher Schutz der Ehe, aber ob das in diesem Fall auch gilt, kann ich nicht genau sagen. Sicherlich dürfte man euch nicht trennen, wenn ihr bereits verheiratet wärt. Da du unbefristet hier bist, geht es vielleicht. Ihr könnt euch ja mal an eine Migrationsberatungsstelle wenden, die können euch eventuell weiterhelfen.
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valentine41valentine41
Wenn du keine deutschen Staatsangehörigkeit hast, dann nützt es nichts zu heiraten.
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Fragen1001Fragen1001
Wenn Du selber die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht hast, dann nutzt eine Heirat auch nichts. Sonst natürlich schon.
Furchtbar...
§ 30 Abs. 1 AufenthG:
Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) besitzt.