also ich habe jetzt folgendes problem mein freund ist insgesammt 4 jahren im gefängnis und jetzt hat er ein brief bekommen, das er abgeschoben wird nach türkei, er ist ein kurde.Und was ich fragen wollte also er ist nach deutschland als asyl gekommen der hat keinen türkischen pass auch keinen deutschen.Kann er trotzt asyl recht abgeschoben werden? Er hat auch ein zugangs verbot nach Türkei.Ich hab mal gehört das würde nicht gehen aber bin mir nicht sicher.
danke schon mal vorraus für eure antworte
Eine vierjährige Freiheitsstrafe gibt es ja nun nicht einfach so für falsches Parken oder Schwarzfahren, da ist sicherlich etwas Schwerwiegenderes vorgefallen. Mein Verständnis oder gar Mitleid bewegt sich bei solchen Personnen in sehr engen Grenzen.
Er mag ja Asyl beantragt haben, das bedeutet aber nicht, daß es ihm auch automatisch gewährt wird und wer so eklatant gegen unsere Rechtsordnung verstößt, der hat n.m.M. sein Gastrecht unwiderruflich verwirkt.
Bei so einer Strafe ist die Abschiebung nach § 53 zwingend vorgeschrieben. Den fehlenden Pass werden die Ausländerbehörden schon besorgen.

tja, wenn er bockmist gebaut hat, und deswegen jetzt abgeschoben wird, muss er wohl in den sauren apfel beissen..

wenn er am laufenden band schei55e baut, kann er natürlich abgeschoben werden...

@natalie22 - ein "teufels-advocad" kann da helfen. sucht für ihn einen fachanwalt mit spezialgebiet straf-, ausländer- u. europäischen recht auf. wenn er angeblich nicht in die türkei abgeschoben werden kann, dann gibt es die "drittstaatenregelung"! seine abschiebung könnte evtl. auch in andere eu-staaten veranlasst werden.