Hallo zusammen Bin seit über 2 jahre verheiratet nach dem deutschn recht ( hier in deutschland geheiratet) Und sie hat deutsche nationalität und ich habe eine tochter Am arbeiten bin ich fast seit dem ich geheiratet habe und ich verdiene über 2500 neto monatlich Meine frage Wann bekomme ich unbefristetes aufenthalterlaubnis? Und wann bin ich sicher von der abschiebung
Abschiebung?????... Bitte gringende hilfe '
Antworten (5)
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SagsoffenSagsoffen
Nach 3 Jahren Ehe erhälst du eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Im Übrigen kannst du finanzielle Zuwendungen an deine Mutter in Marokko nicht von der Steuer absetzen!
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EulenspiegelEulenspiegel
Bist Du nach deutschem Recht verheiratet? Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du eine Aufenthaltserlaubnis (auf 3 Jahre) erfolgreich beantragen kannst. Wenn Du/Ihr dir gesetzlich vorgeschriebenen Integrationsbedingungen erfülltst/t kannst Du (dann) auch eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis beantragen ...
Und meines Wissens nach bist Du als Student eh nicht in der Situation, das Du ausgewiesen werden würdest. Da gibt es internationale Abkommen ...
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TundraLdbzTundraLdbz Wieso Student?Aber ich ergänze,dass hier mal da mein Kommentar wohl nicht verstanden wird.Also erstmal.Abgeschoben werden kann er gar nicht da er nicht illegal hier ist.Er könnte höchstens ausgewiesen werden.Wie gesagt wurde kriegt er nach 3 Jahren unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aber auch die schützt ihn nicht denn ausgewiesen werden kann man immer.Allerdings wird er wohl sicher nicht ausgewiesen werden.
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EulenspiegelEulenspiegel Ach mist, ich hab ihn mit einem "anderen" verwechselt auf den ich beim suchen für die Antwort gestoßen bin^^
Worte wie "unbefristete Aufenthaltsgenehmigung" benutzt aber auch Du ... obwohl Du von einer "Niederlassungsgenehmigung" sprichst.^^
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Moussa Danke für die schnelle antwort
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AffiaAffia
Wenn du hier in Deutschland ein Kind hast, dann wirst du sowieso nicht abgeschoben und verheiratet bist du auch ......... also, wovor hast du Angst????
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NeuKomaNeuKoma
Hallo,
stöber hier einfach mal etwas:
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html
AuslG § 25 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten (1) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt werden. (2) Die einem Ehegatten nach § 18 erteilte Aufenthaltserlaubnis wird nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft abweichend von § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 unbefristet verlängert, wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt. (3) Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.
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TundraLdbzTundraLdbz Das Zitat hilft nicht wirklich.
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Moussa Nicht wirklich
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TundraLdbzTundraLdbz
Erstmal.Wieso machst du dir solche Sorgen abgeschoben zu werden und willst unbedingt auf der sicheren Seite sein?Du hörst dich nicht geradenach dem klassischen Abgeschobenen an.
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TundraLdbzTundraLdbz Übrigens kann man dich nicht abschieben.
**„Im Übrigen kannst du finanzielle Zuwendungen an deine Mutter in Marokko nicht von der Steuer absetzen!“ **
LOL
Dazu folgendes: „Bei Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger sind die Beteiligten im besonderen Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und Beweismittel zu beschaffen; umfassende Angaben sind dabei unerlässlich“.
Für den Unterhalt einer gegenüber dem Steuerpflichtigen gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können Aufwendungen bis zu 7.680 € berücksichtigt werden.
Quelle; http://www.otto-schmidt.de/news_17892.html