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abschiebe haft verhindern durch?

Frage von maimun79 maimun79

meine frage ist kann man eine abschiebung auf grund von zwei gemeinsamen kindern und beantragter heirat zu verhindern. soviel ich weiss gibt es da irgendwo ein gesetz das besagt das ein vater ein recht auf seine kinder hat und sich auch mit um sie sorgen kann da auch sorgerecht für ihn besteht, genauso hätten die kinder ein recht auf ihren vater.

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Antworten (13)

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    Antwort von Miss1176 Miss1176

    na is mir scho klar das du deutsch bist, aber wenn er deutscher werden will, sollte er schon als gast in unserem land sich dementsprechend benehmen. und das scheint er nicht zu können. und da du mit ihm zusammen bleiben willst, kannst du das dann ja in seinem land!!!

  • 4
    Antwort von hunter131961 hunter131961

    gott sei dank gibt es gesetze gegen scheinheiraten,die solche trick17-versuche verhindern.

  • 4
    Antwort von Boerben Boerben

    naja wenn mann ausgewiesen wird hat man viel scheiße gebaut und einUrteil von einem Richter bedeuted dann mehr als das GEsetz (nicht in jeden Fall) sonst muss i-wer halt mitauswandern....

  • 4
    Antwort von didig didig

    wenn du oder anscheinend dein zukünftiger mann mist gebaut hat, sollte er auch dafür büßen - ob mit oder ohne kinder...das hätte er sich vorher überlegen müssen! (bitte deine antwort nicht ganz so arg beleidigend!)

    Kommentar von didig didigdidig

    ich finde das nicht in ordnung, daß ihr mal schnell heiraten wollt, um den deutschen staat auszutricksen!

  • 3
    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    Am besten ihr wandert in seine Heimat aus. Dann seid ihr alle zusammen.

  • 3
    Antwort von Miss1176 Miss1176

    na das geht in dem du dich mit ausweisen läßt.

  • 1
    Antwort von Tonarel Tonarel

    Hallo,

    auch ich möchte mich für die dämlichen Kommentare meiner Landsleute entschuldigen.

    Eine Heirat bringt euch gar nichts.

    Der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist mit Geburt (bzw. Erklärung der gemeinsamen Sorge) der beiden Kinder entstanden. Dass der Mann nun trotzdem abgeschoben soll, kann nur zwei Ursachen haben:

    1. Er hat echt Mist gebaut
    2. Er hat keinen eigenen Pass und will auch keinen
    3. Er hat echt Mist gebaut

    In jedem Fall wird dein Mann vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausreisen müssen und dann dann die Botschaft entscheiden lassen, ob und wann er wieder reinkommt.

    Nur die wenigstens Ausländerbehörden in dein kleinsten Kaffs lassen sich auf einen AE nach § 25 (5) AufenthG-Deal ein und sitzen es dann aus. Damit ist keinem wirklich geholfen.

    Das Gesetz, nach dem du in deiner Frage gesucht hast, ist übrigens Artikel 6 Grundgesetz. Und da möchte ich dir auch mal einen pinnen. Als Deutsche solltest du das wissen.

  • 1
    Antwort von matthi75 matthi75

    klasse, wenn hier der Fragesteller mit Scheinehebeschuldigungen beleidigt wird, gibt es Daumen hoch, und wenn ich schreibe, dass ich mich bei solchen Antworten schäme,ein Deutscher zu sein, werde ich gelöscht. Macht ruhig weiter so hier!

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    Antwort von Nellina Nellina

    So einfach ist das nicht.

    Man weiß nicht, warum er ausgewiesen wird!

    Dem Amt wird bestimmt die Tatsache vorliegen, dass er Kinder hat (wenn es seine sind).

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    Antwort von schildi schildi
    Kommentar von schildi schildischildi
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    Antwort von matthi75 matthi75

    warum ist meine Antwort schon wieder gelöscht worden und die Beleidigungen mit Scheinehe und kriminellen Unterstellungen(jeweils 4X Daumen hoch) bleiben bestehen?

    Rechtfertigt euch doch mal.

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    Antwort von maimun79 maimun79

    hallo gehts noch ich bin deutsche und die kinder auch also kann ich mich nicht ausweisen lassen erst mal fragen bevor man schwachsinnigen komentar abgibt!!!!!

    Kommentar von Miss1176 Miss1176Miss1176

    na is mir scho klar das du deutsch bist, aber wenn er deutscher werden will, sollte er schon als gast in unserem land sich dementsprechend benehmen. und das scheint er nicht zu können. und da du mit ihm zusammen bleiben willst, kannst du das dann ja in seinem land!!!

    Kommentar von didig didigdidig

    dann schreib es bitte gleich in die frage! so brauchst du dich nicht wundern!

  • 0
    Antwort von Vpraest Vpraest

    Der Mann muß einen Antrag Stellen und zwar auf Zusammenführungin dem Fall muß er auch beweisen das er wirklich den Kontakt zu seinen Kinder möchte. Wenn ihr heiraten wollt geht das auch aber das Aufgebot sollte dann schon vorher bestellt worden sein und nicht erst nach dem er bescheit bekommen hat das er abgeschoben werden soll.( sonst kommt der Verdacht das dieses nur eine Scheinehe sein wird und das ist Strafbar

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