was wäre wenn eine partei die ersatzlose abschaffung der sozialhilfe vorschläge? ginge das nicht gegen das grudgesetz? aba wo steht das im grundgesetz?
Antworten (6)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Dummie42Dummie42
"Aus dem in Art. 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierten Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen (soziokulturelles Existenzminimum). "
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2Antwort von
wueseldueselwueselduesel
Eurofuchs hat es passend beantwortet: Artikel 1 GG: die Würde des Menschen ist unantastbar.
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1Antwort von
TrumanTruman
Italien macht es vor : Da gibt es keine Sozialhilfe und es verhungert da auch keiner.
Kommentar von
miamikkimiamikki echt ? wusste ich gar nicht. ^^
Kommentar von
TrumanTruman Was wusstest Du nicht ? Dass da keiner verhungert im Land des organisierten Erbrechens ?
Die deutschen essen um zu leben und leben um zu arbeiten ! Bei den Italienern ist das umgekehrt. (Fr-)Essen ist der Daseinszweck der Italiani !
Wenn es Sozialhilfe in Italien geben würde, wären ALLE Italiener Sozialhilfeempfänger, so was geht in dem Land nicht, kannst Du komplett vergessen ! Dafür gab es bis zu Berlusconis Amtsantritt solche Sachen wie geprüfte und zugelassene Taxifahrer, die eine staatliche Blindenrente bezogen.
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1Antwort von
Indy72Indy72
Es durfte wohl schwer fallen, die Anerkennung als polit. Partei durchzusetzen, wenn man alleine diesen Slogan als einzigen Programmpunkt hätte.
Apropos "Sozialhilfe": Sie wurde bereits von der Regierung Schröder/Fischer abgeschafft.
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster abgeschafft? falsch..
Es fand eine Neuregelung und Umstrukturierung statt.
Es gibt die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige gem. SGB II ("Hartz IV") die früher auch Sozialhilfe hieß und die Grundsicherung für erwerbsunfähige Hilfebedürftige gem. SGB XII, die auch heute noch Sozialhilfe heißt. Der Begriff Sozialhilfe taucht im Gesetz auch vielfach auf.
So ist es, hinzu kommt Artikel 1 GG: die Würde des Menschen ist unantastbar.
Diese beiden Artikel sind (sollten) Grundlage des Sozialsystems sein.