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Abschaffung der GKV in Deutschland rechtlich möglich?

Frage von stylepixel stylepixel

Hallo!

Eine mögliche Klausurfrage während meines Studiums im Modul "Recht im Gesundheitswesen" ist in etwa die folgende:

Könnte man die GKV in Deutschland abschaffen? Beurteilen Sie dies unter rechtlichen Aspekten!

Leider habe ich absolut keine Ahnung, welche Gesetze betroffen sind und ob soetwas überhaupt möglich ist. Mir fällt dazu nur das Stichwort "Sozialstaat" ein... - also das es sich bei Deutschland ja um einen Sozialstaat handelt.

Wisst ihr ob das möglich ist? Kann mir wer weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus!

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Antworten (4)

  • 0
    Antwort von stylepixel stylepixel

    Wär mir wichtig, deswegen nochmal an alle:

    Wo ist geregelt bzw. steht, dass die GKV ein fester Bestandteil des Sozialstaates (Deutschland) ist?

    Ist aber nicht bei jedem Sozialstaat so oder?

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    siehe meinen Kommentar unter Schlauberger2 falscher Antwort.

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    Antwort von lunte10 lunte10

    jeder hat seit dem 1. April 2007 nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Da sich nicht jeder eine private Krankenversicherung leisten kann gibt es die gesetztliche Krankenkassen. Die müssen jeden Antragsteller aufnehmen. Ohne die gesetzlichen Krankenkassen könnte man die gesetzliche Regelung garnicht durchsetzen.

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    Antwort von Schlauberger2 Schlauberger2

    Ich glaube, dass könnte schwierig werden mit der Abschaffung der GKV ...

    Die GKV ist ganz fester Bestandteil des Sozialstaates - wenn nicht DER Bestandteil (s. auch historische Entwicklung).

    Das Sozialstaatsprinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG gesichert. Art 79 Abs. 3 GG (sog. "Ewigkeitsklausel") besagt: Das lässt sich nicht ändern!

    Daher sehe ich die Abschaffung der GKV als unmöglich an.

    LG!

    Kommentar von stylepixel stylepixel

    okay das klingt für mich logisch habe ich auch durch googeln jetzt soweit verstanden. nur kannst du mir vielleicht noch erklären, wo quasi steht oder geregelt ist, dass die GKV ein fester Bestandteil des Sozialstaates (Deutschland) ist?

    Ist aber nicht bei jedem Sozialstaat so oder?

    Danke schon mal für deine sehr hilfreiche Antwort!!! :-)

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Die GKV ist ganz sicher kein fester Bestandteil des Sozialstaates.

    Das ist Unsinn.

    Die GKV ist Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems. Und dies kann per Legislative durchaus geändert werden.

    Kommentar von stylepixel stylepixel

    okay aber es kann doch das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG nicht geändert werden aufgrund der Ewigkeitsklausel oder?

    Ach menno was ist denn nun richtig hmmmm. Also wie würdet ihr das beantworten?

    Kommentar von Schlauberger2 Schlauberger2Schlauberger2

    Also ganz sicher und absolut unstrittig ist, dass das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG aufgrund der erwähnten Ewigkeitsklausel nicht abgeschafft werden kann.

    Kommentar von Schlauberger2 Schlauberger2Schlauberger2

    ja, Terrorpinguin hat Recht. Meine Auffassung im speziellen Bezug zur GKV ist hier falsch. Richtig ist in meinen Ausführungen jedoch, dass das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 garantiert ist. Dies lässt sich nicht ändern (s. genannte "Ewigkeitsklausel").

    @ stylepixel: Hier findest du ganz hervorrangende Informationen zu dem Thema - besser geht es wohl kaum. Achte auf den Autor ;)

    http://www.bundesversicherungsamt.de/nn_1046280/DE/Bundesversicherungsamt/50_20Jahr_20Feier/Festvortrag/Festvortrag__node.html?__nnn=true

    Zitat hierraus: "Dem Grundgesetz lässt sich eine Garantie des bestehenden Sozialversicherungssystems oder jedenfalls seiner tragenden Organisationsprinzipien nicht entnehmen."

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    Antwort von Assecuranzheini Assecuranzheini

    Theoretisch schon - wenn man die Umlage in einen anderen Topf gibt (zum beispiel eine kombinierte Kranken- und Rentenversicherung).

    Das sozioale System kann man jedoch nicht kippen - sprichj: Die Umlage wird bleiben

    Das soll jedoch nicht bedeuten, dass dieses System unbedingt richtig ist.

    Kommentar von stylepixel stylepixel

    wieso kann man z.B. den Sozialsystem nicht kippen? Wie würdest du darauf antworten bzw. mit welchen Rechtsgrundlagen könnte ich die Frage beantworten? Da liegt eher mein Problem.

    Kommentar von Schlauberger2 Schlauberger2Schlauberger2

    hab ich dir versucht zu beantworten :)

    LG

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