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Absage vor dem schriftlichen Vertragsabschluss von mir, jetzt will der AG Schadensersatzanspruch?

Frage von Ratsuchender25 Ratsuchender25

Hallo,

ich habe von einer Firma eine Zusage für eine Stelle erhalten. Nun erhielt ich noch eine Zusage von einer anderen Firma und sagte bei der ersten ohne den Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben ab. Jetzt will die Firma mir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Ist sie dazu in der Lage?

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Antworten (1)

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    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...ohne Vertrag grs. Nein.

    Aber...Arbeitsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich keiner besonderen Form. ein mündlicher Abschluß ist genauso möglich, wie einer durch sinngemäßes Handeln. Etwas anderes kann z.B. ein Tarifvertrag regeln.

    Eine Zusage erhält man nicht aus heiterem Himmel, sondern z.B. auf eine direkte Bewerbung. Letztere könnte bereits das, zum Vertragsschluß notwendige, Angebot sein. Dann wäre die Zusage dessen Annahme + der Vertrag wäre bereits zustande gekommen.

    Um die Frage abschließend zu beantworten wird man mithin sehr genau überprüfen müssen, ob es für die konkrete Arbeitsstelle irgendwo Formerfordernisse (z.B. Schriftlichkeit) für den Arbeitsvertrag gibt + wenn nicht, welche Erklärungen zw. ArbG + ArbN bis zur Absage ausgetauscht wurden...

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