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Absage ALG1. Wird ALG2 Rückwirkend gezahlt?

Frage von Palle25 Palle25

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Ich hatte mich beim Arbeitsamt rechtzeitig arbeitslos gemeldet und gleich einen Antrag für ALG1 bekommen. Diesen habe ich ausgefüllt zurückgeschickt. Jetzt bin ich bereits seit 2 Wochen arbeitslos und habe eine Absage für ALG1 bekommen weil ich die Anwartschaftszeit nicht erfülle. (6 Semester studiert und 7 Monate meinen Meister gamacht).

Wovon soll ich denn leben? Die sagen ich muss jetzt einen Antrag auf ALG2 Stellen. Rückwirkend wird nicht gezahlt. Krankenversichert bin ich ja auch nicht. Miete... Wie stellen die sich das vor. Warum haben die mir damals nicht gleich einen Antrag auf ALG2 gegeben. Kann man da klagen?

Vielen Dank.

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Antworten (5)

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    Antwort von kiramarie kiramarie

    Am besten wendest du dich an den Leiter der Amtes. Das hätte dir doch der Sachbearbeiter gleich sagen können.kopfschüttelIst manchmal einfach nicht zufassen. Frag doch auch mal hier nach: www.hartz4forum.de

    Kommentar von Palle25 Palle25Palle25

    Danke, das habe ich mir auch gedacht. Ist doch klar, dass ich ALG2 benötige wenn ALG1 abgelehnt wird. Zahlen darf man gerne aber wehe man benötigt mal Hilfe...

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    Antwort von Lucas Lucas

    Du bekommst immer nur Leistungen ab Antragstellung. Wenn Du also noch keine ALG2 Antrag eingereicht hast, bekommst Du frühestens ab dem Zeitpunkt Leistungen, nachdem Du ihn abgegeben hast. Rückwirkend geht nichts. Die Arbeitsagentur ist für ALG 2 der falsche Ansprechpartner (es handelt sich dabei um keine Versicherungsleitung) und hat diesbezüglich auch keine Anträge. Du musst vielmehr zur Arge gehen.

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    Antwort von foreversummer foreversummer

    hallo Palle25,

    wie ist der Fall inzwischen ausgegangen...wurde rückwirkend gezahlt? habe dasselbe problem :((

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    Antwort von Terasc Terasc

    Wenn das wirklich so ist das ein Fehler seitens des Bearbeiters bei Arbeitsamt war udn du jetzt Pleite bist und keine Rücklagen hast würde ich mir schnellstmöglich einen Anwalt suchen und Klagen.Desweiteren kannst du von der ARGE einen Vorschuss beantragen der dich etwas weiterbringt wenn du gar kein Geld hast.Bedenke jedoch das der vorschuss wieder ab Antragsstellung gezählt und mit dem ersten Leistungsbezug verrechnet wird.In welcher Höhe verrechnet wird klärst du am besten mit einem Fallmanager der für dich zuständig ist.

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    Antwort von Palle25 Palle25

    6 Monate studiert meinte ich, sorry.

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