Hallo habe mir vor 5 Monaten bei einem Händler meinen Opel Astra G TD Baujahr 1999 um 3600€ gekauft. Ein Monat später war die Batterie zum wechseln dan die Glühkerzen jetzt zieht die lenkung immer mehr und mehr nach links, Tacho (Kilometeranzeige funktioniert nicht),Radio,Display,.....und vor einigen Tagen habe ich mein Fahrsicherheits training gemacht da ist mir mehrmals bei der Vollbremsung das ABS ausgefallen. Habe schon Kontakt mit dem Händler aufgenommen der sagt dazu nur das die Garantie nur auf Motor und Getriebe ist. Kann mir jemand sagen wieviel das kosten würde das ABS zu reparieren denn langsam werde ich noch verrückt andauernd hab ich nur Problem mit dem Wagen.
ABS Ausgefallen Opel Astra G 1999
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bennicool888bennicool888
Wie kosy3 schon sagte droh ihm mit der Gewährleistung denn die besteht. Und wenn dein ABS ausfällt gibts da nichts das ABS zu reparieren oder zu ersetzten sondern dann ist bei deinem Auto ein Elektronikfehler oder defekt. Ich würd zum Opel Händler gehen und nicht zu freien Werkstätten. Reparieren kann man es bei einer freien Werkstatt immer, aber die Diagnose also der Bericht wo der Fehler liegt ist wichtig. Und die kann keiner so gut wie der Opel-Händler selbst.
Und PS: Der Astra G ist für Elektronikfehler und/oder Defekte bekannt weil er stammt aus denn "schwierigen" Opel-Zeiten und da gabs häufig Probleme. Grade bei denn alten Modellen alles vor Astra H. Wir hatten selber mal einen Zafira A der das gleiche Baujahr und aus der gleichen Modellpalette besteht wie der Astra G und sehr viele Probleme gemacht hatte grade mit der Elektronik.
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Sag dem Händler, dass du die Garantie überhaupt gar nicht beanspruchen willst, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Und die gilt für das komplette Auto. Beeile dich aber mit der Anmeldung dieses Anspruches, da sich nach 6 Monaten nach dem Kauf die Beweispflicht auf jeden Fall zu deinen Lasten ändert. "Auf jeden Fall" heißt, dass die Beweislast grundsätzlich jetzt schon bei dir liegt. Gesetzlich sieht das nämlich so aus.
- Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Nur mein Tipp: Melde deine Ansprüche auch schriftlich und nicht nur mündlich an, damit hinterher nicht strittig ist, dass du dieses verspätet angemeldet hast.
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