Wenn ein Lehrer eine Schulaufgabe korrigiert und dabei merkt, dass zwei Schüler die identische Übersetzung eines Textes vorweisen, darf er daraufhin beiden die Note 6 erteilen? (obwohl er, während die Schulaufgabe geschrieben wurde, absolut nichts davon gemerkt hat, dass sie abschreiben?) Die Schüler könnten doch z.B. gemeinsam gelernt haben und einige Worte gleich verwechselt haben? Kann er ohne Nachweis behaupten, sie hätten abgeschrieben? Steht dazu etwas in der Schulordnung? Lg =)
Antworten (15)
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Lucylu828Lucylu828
ka, für den bei dem abgeschrieben wurde ist das bestimmt doof, aber er kann ja nicht wissen wer von wem abgeschrieben hat oder beide, deswegen ist es trotzdem Betrug und deswegen finde ich auch gerechtfertigt, man hätte ja nur lernen müssen, vor allem beim ÜPbversetzten sind es 90 % nur vokabeln!!!
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merrypottermerrypotter
In meinem Bundesland darf jeder Lehrer das, auch im Nachhinein. Er muss da gar nichts erklären, nachweisen, sich rechtfertigen etc. - ein mehrfach identischer Wortlaut ist Beweis genug.
Solche Regelungen sind in den Bewertungsrichtlinien (oder: Bewertungsordnung/ Zensurenordnung) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt --> sind im I-Net veröffentlicht --> mal gezielt googeln.
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Madeph Bei "offensichtlichem Betrugsversuch" hat der Lehrer das Recht dazu.
Allerdings geht es in diesen Fällen (wenn man wirklich genau das Gleiche geschrieben hat) auch auf den Lehrer zurück, dass dieser nicht genügend Aufsicht geleistet hat, wenn er es erst beim Überprüfen der Arbeiten bemerkt haben sollte, was dieser wiederum nicht zugeben wird und man somit trotzdem der Angemeierte ist.
Der Versuch einer Einigung, dass man eine andere Arbeit getrennt nachschreiben darf, hätte die "angemessene" Reaktion des Lehrers gewesen sein müssen.
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Guppy194Guppy194
(1) 1Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. 2Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden. ...
beide können somit bestraft werden; ist es eindeutig (z.B. schreiben beide die gleichen Fehler) ist es egal wer abschreibt und wer abschreiben läßt;
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WenneWenne
Nun, wenn die zwei Schüler bei der Schulaufgabe nebeneinander gesessen haben, dann muss ja einer vom anderen abgeschrieben haben. Nur wer von wem?
Diesen Nachweis müsste der Lehrer dann ja auch bringen, denn einer der beiden Schüler muss ja wohl gelernt und als erster den Text auf dem Blatt gehabt haben.
Beiden eine 6 zu geben geht wohl nicht, da er dann ja auch denjenigen bestrafen würde der den Text auch ohne 'nachbarschaftliche Hilfe' aufs Blatt gebracht hat.
Nachzuweisen dass er dann den Betrug unterstützt hat wird der Lehrer wohl auch nicht können.
Eine Bestrafung beider Schüler ist daher nicht möglich.
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TremorTremor
Wenn der Text identisch ist, liegt es nahe das gespickt wurde. In diesem Fall werden Beide bestraft.
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WenneWenne Und damit einer zu Unrecht! Einer muss ja den richtigen Text zuerst gehabt haben und der hat da keine Strafe verdient.
Da der Lehrer wohl nicht nachweisen kann wer von beiden es war gilt immer noch der Grundsatz der deutschen Rechtsprechung: Im zweifel für den Angeklagten.
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TremorTremor Da werden wohl beide bestraft, der eine, der abschreiben läßt und der jenige welcher abschreibt.
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WenneWenne Der Lehrer kann aber auch nicht beweisen dass es in der Absicht des einen lag, abschreiben zu lassen! Ohne Beweise aber auch keine Verurteilung.
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SaDeX ja , den ganau das selbe gibt es nie irgend etwas ist immer anders
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kittykat77kittykat77
Ein oder zwei Worte vielleicht, aber nicht mehrere!!! Für wie blöd hälst du denn die Lehrer?
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schlommy69schlommy69
bei uns hat das auch mal ein lehrer behauptet, weil abschreiben lassen ist genauso verboten! also könnte schon sein :-) in der schulordnung steht aber sowas nicht soweit ich weis
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MephistaMephista
Nein, kann er nicht behaupten. Genau wie im Nachhinein Noten nur hinauf, aber nicht runter korrigiert werden dürfen. In dem von dir beschriebenen Fall hat er einfach keine greifbaren Beweise. Ihr habt ja, wie du schon sagst alle Wörter zusammen falsch lernen können.
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schlommy69schlommy69 bei uns dürfen sie schon nach unten korrigiert werden, weil es offensichtlich die falsche antwort ist und dies nur ein fehler der korrektur war
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MegairaMegaira
Natürlich kann er das. Ist ja schon recht auffälig wenn 2 nebeneinandersitzende schüler exakt die selben wörter drin stehen haben.
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FranzkaFranzka
Naja, wenn da der selbe Blödsinn steht, liegt das schon in seinem Ermessen
Die Vokabeln spielen ab der 10.Kl. Gymnasium eigentlich keine Rolle mehr, da für Lateinschulaufgaben Wörterbücher verwendet werden dürfen.