Liebe Community - gleich vorweg: ich weiß diese Frage gehört zum Bauamt, aus diversen Gründen möchte ich dort erstmal nicht vorstellig werden, was sich gleich aus meiner Frage ergibt.
Wir sind Eigentümer eines Altstadthauses - mit entsprechend mini-kleinem Grundstück. Nun ergibt sich womöglich die Gelegenheit, das Nachbarhaus für einen akzeptablen Preis zu kaufen. Das Haus ist bewohnt von einem älteren Herrn - allerdings auch reichlich heruntergewohnt. Dach, Dämmung - alles auf dem Stand von 1968.
Wir überlegen, das Haus abzureißen, um einen größeren Garten zu bekommen (auch für Bepflanzung und Sichtschutz zu Nachbarhäusern) und 1-2 PKW-Stellplätze/Garage (chronische Parkplatznot im Dorf) errichten zu können. Frage: ist eine Neubebauung üblicherweise zwingend in einem Dorfkern? Ein Teil dieser Altstadt steht unter Ensembleschutz. Meines Wissens aber das besagte Haus nicht mehr.
Mit welchen guten Argumenten könnte man eine solche Neu-Nutzung durchsetzen auch wenn der Bebauungsplan anderes vorsieht?
Problem: Familienangehörige des Herren sitzen im Bauamt - und der alte Herr möchte alles nur nicht, dass sein Elternhaus abgerissen wird. Wir sind aber nur dann daran interessiert und möchten nicht gleich unsere Kauf-Chancen dadurch zunichte machen. Eine Sanierung/Neubau kommt aus Kostengründen für uns nicht in Frage.
Daher freue ich mich über Anregungen und Infos, die uns weiterhelfen wie wir geschickt vorgehen könnten. Danke!
Nein, wir sprechen nicht von einem schönen, erhaltenswerten Haus. Es ist auch kein Fachwerkhaus und schon gar nicht unter Denkmalschutz stehend. Ein schmuckloser, kleiner alter Kasten, wo im Laufe der Jahre immer mal was angebaut wurde. Sonst käme Abriss auch sowieso nicht in Frage, das ist klar!
ich glaube kaum, dass das Haus an sie verkauft wird, wenn die Besitzer/Erben wissen, dass sie es abreißen wollen. Der jetzige Besitzer möchte ja dies nicht.