Unser Nachar möchte einen Stall, welcher seit ca. 70Jahren auf der Grenze zu uns steht, abreißen und statt einer Mauer von 10m Höhe nur noch eine Mauer von 2m Höhe stehen lassen. Wir würden Sichtschutz verlieren und auch die seit 70 Jahren bestehende Ansicht wäre verändert. Wer hatte schon einmal ein ähnliches Problem oder kann mit sagen, ob dies lt. Nachbarschaftsrecht möglich ist. Mausel50
Abriss der Grenzbebauung in der Höhe von 10m auf 2m
Antworten (3)
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altermann58altermann58
Abriss dürfte für ihn kein rechtliches Problem sein (außer bei Denkmalschutz) - hinbauen aber schon!
Du kannst ja auf deinem Grundstück die Mauer wieder hinbauen... wenn du es genehmigt bekommst!
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Joki4712 Stall weg ist doch gut, anstatt einer Mauer lieber eine Hecke von 2-3 Meter Höhe ist sch öner und er Sichtschutz ist hergestellt. Nachbarschafstrecht in deinem Bundesland beachten, da ist der Grenzabstand klar geregelt. Joki
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wolschiwolschi
Es kommt darauf an, in welcher Gegend Du wohnst, bzw ob der Nachbar die Genehmigung dazu hat (wenn die in Eurer Gegend gebraucht wird). Aber sieh es doch mal von der anderen Seite : Ein Stall ist doch auch keine schöne Aussicht. Und 2 Meter ist doch schon ganz schön hoch. Am Besten wäre, er reißt sie ganz weg und pflanzt eine Hecke.
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