Moin Moin, muss ich wirklich bis zum Dezember 2013 auf meine Nebenkostenabrechnung warten. Ich ziehe am 31.03.2012 aus, der Vermieter hat ärgerlicherweise die Abrechnungen immer erst kurz vor der Verjährungsfrist zugeschickt, immer im Dezember. (z.B. Abrechnung für 01.01.2010 - 31.12.2010 bekam ich im Dezember 2011) der Vermieter hat nun gesagt, dass er die Hälfte meiner Kaution bis zur Endabrechnung behalten will, also bis zum Dezember 2013 das sind ja dann 21 Monate. Motz darf der das???
Abrechnungsfrist der Nebenkosten nach Auszug
Antworten (9)
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2Antwort von
DerCAMDerCAM
Es gibt keine Abrechnunsgfrsit nach Auszug. Die Frist bleibt die gleiche wie vor dem Auszug: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden und dem Mieter zugehen.
Da der Abrechnungszeitraum bei dir offensichtlich das Kalenderjahr ist, muss dir die Nebenkostenabrechnung fuer das Jahr 2012 also spaetestens am 31.12. 2013. Wenn hierbei eine Nochforderung des Vermieters zu erwarten ist, darf er einen entsprechenden Teil der Kaution bis dahin zurueckbehalten.
Ob hier aber die Haelfte der kaution wirklich einen angemessenen Teil darstellt oder nicht, haengt von der Hoehe der kaution sowie der zu erwartenden Nachforderung ab.
Zur Zeit soll es bei euch in Deutschland ja ziemlich kalt sein und angeblich soll das wohl auch noch ne Weile anhalten. Somit duerfte zumindest eine recht hohe Heizkostenabrechnung fuer den betreffenden Zeitraum zu erwarten sein. Ausserdem bewohnst du die Wohnung im laufenden Jahr auch nur waehrend der Heisperiode.
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1Antwort von
Nordfee Danke für die Antworten... also ich habe für das Jahr 2010 nachzahlen müssen, soviel, dass ich insgesamt für 50 m² 1200 € gezahlt habe. Enorm das habe ich noch nie verbraucht. Deshalb ja auch die neue Wohnung. Der Mieterschutzbund sagte, dass ich fast das doppelte des durchschnittlichen Verbrauchs habe. Da die Nebenkostenabrechnungen immer erst vor der Verjährung kommen, kann mann die Abschlagszahlungen nur mit sehr viel Verzögerung anpassen. Hier hatte man mich echt mit günstiger Miete und unangepassten Nebenkosten geködert. Mittlerweile zahle ich 50 € mehr Nebenkosten wie Miete. Das kann also schon eine fette Nachzahlungsforderung werden sind ja auch 15 Monate die abgerechnet werden müssen.
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StupidGirlStupidGirl In einer Abrechnung dürfen immer nur 12 Monate abgerechnet werden.
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Moin Moin, muss ich wirklich bis zum Dezember 2013 auf meine Nebenkostenabrechnung warten
Wirst Du wohl. Die Abrechnung muß innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgen. Zu Zwischenabrechnungen bei/nach Auszug ist der Vermieter nicht berechtigt. Siehe BGB § 556 Abs. 3
der Vermieter hat nun gesagt, dass er die Hälfte meiner Kaution bis zur Endabrechnung behalten will, also bis zum Dezember 2013 das sind ja dann 21 Monate. Motz darf der das???
Wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, ja. Er darf das 2 - 4fache einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten.
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1Antwort von
angy2001angy2001
Er kann soviel von der Kaution zurückbehalten, wie an Nachzahlung aus der nächsten Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Das nennt man einen "angemessenen Teil". Ob nun die Hälfte der Kaution daür angemessen ist, kann man so nicht beantworten. Wie war denn die letzte Abrechnung? Wieviel hast du da nachgezahlt? Sind deine Vorauszahlungen angepasst worden? Lies hier mehr: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
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1Antwort von
ToffeCaramelToffeCaramel
Ja, dass darf er.
Hier
in diesem Forum findest du auch die rechtliche Lage erklärt. Da haben viele die gleiche Frage. Schau dich mal um, ob ich Recht habe.
Huch, habe gerade gesehtr Dez. 2013. Das geht auf keinen Fall!!!!!
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ToffeCaramelToffeCaramel So ist das, wenn man erst in letzter Sekunde den Beitrag ändert. Also, das geht so nicht!
Schau wirklich mal in dem Forum nach, dann kannst du deinem Vermieter mit rechtlichen Begründungen entgegentreten.
Du kannst da auch die Frage stellen, dann wird dir direkt geholfen (mit den §)
Aber vielleicht kann das hier auch noch jemand
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anitarianitari Huch, habe gerade gesehtr Dez. 2013. Das geht auf keinen Fall!!!!!
Wenn der Abrechnungszeitraum, und so liest sich das, das Kalenderjahr ist geht das für 2012 auf jeden Fall.
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ToffeCaramelToffeCaramel Du hast Recht! Manno, um diese Zeit sollte ich noch keine Fragen beantworten. Ist ja klar. Abrechnungsperiode das Jahr 2012, d.h. Abrechnung zum Dez 2013
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AdoreSunriseAdoreSunrise
Wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand zurück gegeben wird, ist der Vermieter auch verpflichtet, die Kaution zurück zu zahlen.
Der Vermieter darf jedoch grundsätzlich einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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LitizickeLitizicke
nein, er muß zum stichtag des auszugs alles ablesen lassen,dann abrechnen und auch die kaution abrechnen
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ToffeCaramelToffeCaramel Aber die Abrechnung muss nur innerhalb eines Jahres da sein und auch zur Auszahlung der Kaution hat er Zeit.
Es ist dem Vermieter nciht zuzumuten, für jeden ausziehenden Mieter eine eigene Abrechnung zu erstellen, zumal häfig auch nicht alle Rechnungen da sind. (Z.B. Schonrsteinfeger)
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BierwampeBierwampe
Kommt jetzt mal drauf an, was im Vertrag vereinbar wurde.
Normalerweise muß die komplette Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Auszug abgeschlossen sein. In Deinem Fall dann also bis 31.3.2013. Aber Achtung: das gilt nur, wenn keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen und beide Seiten sich geeinigt haben. Also nicht, wenn der Fall vor Gericht landet.
Sollte sich Dein Vermieter dennoch derart querstellen, dann kündige ihm an, daß Du für alle Versäumniszeiten Zinsen von ihm einklagen wirst - 5% Basiszenssatz über den Europäischen Leitzins.
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anitarianitari Normalerweise muß die komplette Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Auszug abgeschlossen sein. In Deinem Fall dann also bis 31.3.2013.
Falsch.
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BierwampeBierwampe Könntest Du Dein "Falsch" auch ein bißchen begründen?
Wenn Du schon weißt, daß ich falsch liege, gehe ich davon aus, Du weißt dann auch, wie es richtig ist. Dann mal los, schnabel' Dich ruhig aus, ich bin ganz Ohr und lerne auch gerne noch dazu.
Also: wie ist es dann richtig?
2010 war ja auch sehr extrem. 6 Monate Dauerfrost. Dazu noch gestiegene Energiekosten. Da kann das mit den 1.200 € schon hinkommen.
Das wird es wohl gewesen sein. Vor allem mit geringen Nebenkosten locken leider manche Vermieter gern.
Tip für die Zukunft:
Nebenkosten sollten mindestens 2 - 2,50 €/m² betragen. Davon allein 1 - 1,30 € für Heizkosten. Bei vom Vermieter niedriger veranschlagten NK solltest Du, dazu hat man als Mieter das Recht, von Dir aus mehr zahlen.
Wieso 15? Ein mal 12 für das 2011 und einmal 3 für 2012. Leider beides Jahre mit knackig kalten Wintern.
Und noch ein Tip. 2012 wohnst Du ausschließlich in der Heizperiode, die wieder extrem ist, dort. Kannst also nicht auf angespartes Guthaben aus den heizfreien Monaten zurückgreifen. Da würde ich dem Vermieter freiwillig mehr als unbedingt nötig von der Kaution lassen.
weil 12 + 3 15 ist 2011 ist noch nicht abgerechnet, die kommt erst im Dezember 2012
Mir geht es ja nicht darum, dass ich das bezahlen muss sondern, dass es erst im Dezember 2013 vorbei ist, also 21 Monate nach meinem Auszug, wer bekommt schon gerne eine Forderung die soooo alt ist.
und ich hatte mich falsch ausgedrückt, 1200 € nur für Heizkosten in 12 Monaten für 50 m"...ich finde das sehr heftig... aber was soll#s, offensichtlich ist das dann eben so.
Danke euch allen und einen schönen Sonntag