Hallo Alle, habe eine Frage zu einer Abrechnung von unserer Hausverwaltung, als erstes, die Gaskosten werden von ihr berechnet pro qm oder pro wohnungsanteil obwohl die Verbrauchdaten vorliegen sie behauptet diese Verbrauchdaten nicht umrechnen zu können zweitens, es fallen plötzlich auch Extrakosten von 31 tausend Euro an, für Eigentümer die ihr Hausgeld in den vergangenen Jahren nicht bezahlt haben , muss ich mich daran beteiligen obwohl wir diese Wohnung erst 2007 erworben haben und es schon vorher säumige Zahler gab? muss noch dazu sagen , das die Hausverwaltung die fehlenden Gelder , in den Jahren davor , unberechtigterweise aus den Rücklagen entnommen hat , was wir erst jetzt erfahren haben . Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar .
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kathrin1704 mieterschutzbund! oderv verbraucherzentrale! die wissen wirklich bescheid! einfach mal anrufen und fragen
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noofreeteetee Zur Versäumnis bei Forderungen weg. Nebenkosten Der Verwalter müsste umgehend Vollstreckung veranlassen und notfalls Zwangsversteigerung betreiben.
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beast151277beast151277
ich würde einen mieterbund danach fragen, die helfen da weiter, oder einen anwalt, das ist schon ziemlich starker tobak der da passiert, du kannst doch nichts für säumige zahler, du hast dir nichts zu schulden kommen lassen und daher musst du dafür nicht aufkommen, sonst würde ja jeder hausen wie nen ochse, weil der nächste das ja bezahlen muss. und den verbrauch muss sie ausrechnen lassen, also lass dir nichts erzählen, lege erst mal widerspruch ein, dann hast du etwas zeit um dich darum zu kümmern.
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lama63lama63 hatte schon einen Anwald eingeschaltet der hat mit der Hausverwaltung telefoniert, danach sagte er der Schaden beträgt nur 2500 Euro da kämen die Anwaldskosten höher, das das Augenwischerei von der Hausverwaltung ist sieht er anscheinend nicht obwohl man ihn drauf aufmerksam gemacht hat einen zweiten Anwalt kann ich mir nicht leisten
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noofreeteetee Hallo, bei Änderung im Laufe eines Jahres (neuer Mieter oder neuer Eigentümer) muß man nach Gradtagen abrechnen. Hierfür gibt es Umrechnungstabellen. Im übrigen kann man m.W. 15% der berechneten Kosten abziehen, wenn nicht nach Zählern abgerechnet wird.
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carsten1979carsten1979
Wegen der Gaskosten kann ich dir antworten. Diese müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet werden. Der andere Teil wird entweder nach m2 oder Personenzahl abgerechnet. Wegen dem Hausgeld kann ich dir nicht antworten, davon habe ich keine Ahnung. Wende dich schnellstens an einen Mieterbund. Die haben Anwälte dort die in der Materie stehen und dir raten können und wenn erforderlich auch Prozesse führen. Viel Glück!
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Saarland60Saarland60 Der Fragesteller ist Wohnungseigentümer, und da gilt das WEG.
Was soll er beim Mieterbund?
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beast151277beast151277 naja ne bessere lösung scheinst du ja nun auch nicht zu haben.........;)
Der Fragesteller ist Wohnungseigentümer, und da gilt das WEG.
Was soll er beim Mieterschutzbund?